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Markets International 1/24 I Zoll I CBAM

"Immense Belastung"

Joachim Hein, Referent Energie- und Klimapolitik beim Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI), über die praktischen Folgen von CBAM.

Von Stefanie Eich | Bonn

Welche Bedeutung hat CBAM für deutsche Exporteure?

Wir gehen davon aus, dass der Export von in der EU produzierten CBAM-Waren Nachteile erfahren wird. Schließlich wird die Belastung der Produktion durch den Wegfall der freien Zuteilungen für die ETS-Anlagen steigen. 

Was ist die Konsequenz daraus?

Es ist aus unserer Sicht unabdingbar, dass bald eine Lösung für die Neutralisierung des mit dem CBAM zwangsläufig verbundenen Exportpreisanstiegs gefunden wird.

Gibt es Branchen, die besonders davon betroffen sind?

Das lässt sich im Moment nicht belastbar sagen; die Lernphase hat erst am 1. Oktober 2023 begonnen. Scharf gestellt – das heißt, dann werden auch Zahlungen fällig - wird der Mechanismus zum 1. Januar 2026. Aber wenn wir auf die Vergangenheit schauen: Kraftwagen und Kraftwagenteile waren im Jahr 2022 mit 246,3 Milliarden Euro und einem Anteil von 15,4 Prozent an den deutschen Gesamtexporten, wie schon in den vergangenen Jahren Deutschlands, wichtigste Exportgüter. Stahl, Aluminium etc. sind auf der CBAM-Liste, das heißt der CO2-Grenzausgleich könnte sich negativ auf die Kraftwagenexporte auswirken.

Welche Vorteile bringt die Einführung mit sich?

Vorteile sieht die EU-Kommission darin, dass die einseitige Einführung des CBAM in Europa Drittstaaten dazu bringt, verstärkt über CO2- Bepreisung nachzudenken und womöglich beispielsweise eigene Emissionshandelssysteme oder ähnliches einzuführen.

Welche Nachteile sieht der BDI?

Wir sehen im Moment vor allem die immense Belastung, die auf die betroffenen Unternehmen zukommt. Seit dem 1. Oktober 2023 fordert die CBAM-Verordnung die Ermittlung und Erfassung von produktbezogenen „eingebetteten Emissionen“ ausländischer Hersteller, ihre Ausweisung im grenzüberschreitenden Handel sowie später zusätzlich ihre Verifizierung. Importeuren wird dabei von der Kommission eine zentrale Rolle übertragen: Sie müssen sich registrieren, um als CBAM-Anmelder zugelassen zu werden. Und sie müssen in Berichten Daten liefern, die sie von den ausländischen Lieferanten anfordern müssen. Die Importeure sind dafür verantwortlich, dass die Daten korrekt sind. In dem Maße wie der CBAM zunehmend greift, wird im EU ETS die freie Zuteilung für die Anlagen der CBAM-Produkte herstellenden Unternehmen ab inklusive 2026 nach und nach abgeschmolzen. Ab 2034 wird es für diese Anlagen keine freie Zuteilung mehr geben. Neben dem immensen bürokratischen Aufwand sehen wir das als Hauptbelastung.

Zumal es bis Januar 2024 gedauert hat, eine zuständige Behörde in Deutschland festzulegen. 

Auch das trug zu einer sehr großen Unsicherheit unter deutschen Unternehmen bei. Schließlich ist der erste CBAM-Bericht bereits bis Ende Januar 2024 fällig. Kurz vor Weihnachten 2023 wurde die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt[) zur National Competent Authority (zuständige Behörde) ernannt und ist seitdem unermüdlich dabei, gemeinsam mit dem Zoll die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass deutsche Importeure die geforderten CBAM-Berichte auch abgeben können. 

 

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