Special Slowenien Coronavirus
Einschränkungen im Personen- und Warenverkehr
Für Einreisen nach Slowenien sowie im öffentlichen Leben gibt es keine Einschränkungen mehr. (Stand: 23. Februar 2022)
Von Waldemar Lichter | Ljubljana
Seit dem 19. Februar 2022 unterliegen Einreisen aus Ländern der Europäischen Union und des Schengen-Raums keiner Nachweis- oder Quarantänepflicht. Nur bei Angehörigen von Drittstaaten werden weiterhin die Reiseempfehlungen der Europäischen Union angewandt.
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Der Grenzübertritt ist grundsätzlich nur über ausgewählte Grenzübergänge möglich. Kleinere Übergangsstellen können in der Regel von Einwohnern der jeweiligen Nachbarstaaten genutzt werden. Beim slowenischen Innenministerium gibt es ein interaktives Servicetool, das Informationen über aktuelle Einreisebedingungen bietet.
Der internationale Bus-, Bahn- und Luftverkehr ist erlaubt. Die Güterbeförderung verläuft reibungslos. Für die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs gibt es seit dem 21. Februar 2022 keine Nachweispflicht (3G - geimpft, getestet oder genesen) mehr.
Schutzmaßnahmen im öffentlichen Raum größtenteils aufgehoben
Am 21. Februar 2022 hat die Regierung die bis dahin geltende 3G-Nachweispflicht abgeschafft. Diese werden nur noch im Gesundheitswesen und in Altersheimen verlangt. Im Gastgewerbe gelten wieder Regelöffnungszeiten. Nachtclubs und Discos können erneut öffnen.
Für Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe wurden die bisherigen Vorgaben über eine maximale Besucherzahl abgeschafft. Versammlungen im öffentlichen Raum sind wieder erlaubt. Schulen führen Präsenzunterricht durch. Das Tragen einer chirurgischen oder einer FFP2-Maske ist in Innenräumen sowie auf öffentlichen Außenflächen, wo kein Abstand eingehalten werden kann, verpflichtend.
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