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Zollbericht, Bericht Wirtschaftsumfeld Südafrika Kfz-Teile, Zulieferindustrie

Marktzugang für Kfz und Kfz-Teile in Südafrika

Der South African Automotive Masterplan formuliert ehrgeizige Ziele. Erhalten Sie einen Überblick über die Chancen und die damit verbundenen Pflichten für Im- und Exporteure.

Von Dr. Melanie Hoffmann, Fausi Najjar | Bonn, Johannesburg

  • Einfuhrbestimmungen für Kfz und Kfz-Teile in Südafrika

    Der Marktzugang ist denjenigen Fahrzeugen und Fahrzeugteilen vorbehalten, die den in Südafrika geltenden Normen entsprechen.

    Bei der Einfuhr von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen in Südafrika sollten Im- und Exporteure ihre Pflichten kennen. Denn häufig sind bestimmte Standards einzuhalten, Dokumente einzuholen und neben den Einfuhrzöllen noch weitere Abgaben zu leisten. 

    Einfuhrabgaben beachten

    Einfuhrzölle

    Die Einfuhrzölle für Fahrzeuge und Fahrzeugteile sind unterschiedlich. Der Zollsatz nach dem Most-Favoured-Nation-Prinzip der Welthandelsorganisation (MFN) liegt derzeit zwischen null und 25 Prozent. Im Rahmen des Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und den SADC-Staaten (EU-SADC-WPA) können Ursprungswaren von Präferenzzöllen profitieren, sofern die Voraussetzungen gegeben sind und die entsprechenden Nachweise vorliegen.

    Zollabgaben für die Einfuhr ausgewählter Fahrzeuge und Fahrzeugteile in Südafrika

    Zolltarifnummer

    Warenbeschreibung (Wortlaut im südafrikanischen Zolltarif)

    MFN-Zollsatz in Prozent

    Präferenzzollsatz (EU-SADC-WPA) in Prozent

    Fahrzeuge

    8703.23.90

    Personenkraftwagen und andere hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge, mit einem Kolbenverbrennungsmotor und einem Hubraum von 1500 cm³ bis 3000 cm³

    25 

    18

    8703.80.90

    Personenkraftwagen und andere hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge, die nur mit Elektromotor angetrieben werden

    25

    25

    8704.10.90

    Muldenkipper für den Off-Highway-Einsatz

    0

    0

    8705.10

    Kranwagen

    0

    0

    8711.10

    Krafträder, einschließlich Mopeds, mit Hubkolbenverbrennungsmotor und einem Hubraum von bis zu 50 cm³

    0

    0

    Fahrzeugteile

    8708.30.03

    Scheibenbremsbeläge, montiert, für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 

    30

    10

    8714.10.10

    Felgen inkl. Reifen, für Motorräder einschließlich Mopeds

    0

    0

    Die Tabelle stellt lediglich eine Auswahl an KFZ sowie KFZ-Teilen dar.Quelle: Customs and Excise Act, Schedule 1 / Part 1 / Section XVI / Chapter 87


    Bemessungsgrundlage für die Festsetzung und Erhebung der Wertzölle ist der Zollwert. Dies ist in der Regel der Transaktionspreis, also der im Rahmen eines Kaufgeschäfts zwischen unabhängigem Käufer und Verkäufer tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis auf fob-Basis (free on board). Soweit erforderlich, ist der Transaktionspreis entsprechend zu korrigieren (Zuschläge/Abzüge). 

    Einfuhrumsatzsteuer

    Die südafrikanische Einfuhrumsatzsteuer fällt bei jeder Wareneinfuhr in das südafrikanische Zollgebiet an. Der Normalsatz liegt bei 15 Prozent. Bemessungsgrundlage ist der Zollwert (fob-Wert), erhöht um einen 10-prozentigen Aufschlag, zuzüglich Zoll und sonstige Einfuhrabgaben.

    Bei der Einfuhr von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen fällt der Normalsatz in Höhe von 15 Prozent an, der vom mehrwertsteuerrechtlich registrierten Einführer zu entrichten ist.

    Weitere Abgaben

    Neben den produktspezifischen Einfuhrzöllen und der Einfuhrumsatzsteuer können bei der Einfuhr weitere Abgaben anfallen.

    Beispielsweise wird bei der Einfuhr von Kraftfahrzeugen der HS-Positionen 8702, 8703, 8704, 8706 eine zusätzliche wertmäßige Verbrauchsteuer erhoben, die sich wie folgt berechnen lässt: [(0,00003 x (Bemessungsgrundlage Einfuhr)) – 0,75] Prozent. Diese darf aber keineswegs mehr als 30 Prozent betragen.

    Auf bestimmte Nutzfahrzeuge der HS-Positionen 8703 und 8704 wird des Weiteren noch eine zusätzliche emissionsabhängige Verbrauchsteuer erhoben. Der Steuersatz für diese spezifische Verbrauchsteuer liegt bei 132 Rand pro g/km CO2-Emission über 95g/km (Fahrzeuge HS-Pos. 8703, VST-Code 151.01) und bei 176 Rand pro g/km CO2-Emission über 175g/km (Fahrzeuge HS-Pos. 8704, VST-Code 151.02).

    Bei der Einfuhr neuer, gebrauchter oder runderneuerter Reifen fällt eine Umweltsteuer auf Reifen von 2,30 Rand/kg netto an. Die Steuer wird auf lose Reifen (HS-Positionen 4011 und 4012), auf an Fahrzeugen des Kapitel 87 montierte oder mit diesen gestellte Reifen sowie auf Kompletträder (Reifen auf Felge im Sinne von HS-Position 8708) erhoben.

    Normen und Standards einhalten

    Fahrzeuge sowie Fahrzeugteile müssen den in Südafrika geltenden Normen und Standards entsprechen. Das South African Bureau of Standards (SABS) entwickelt sämtliche Standards. Die nationale Regulierungsbehörde National regulator for compulsory specifications (NRCS) entwickelt und überprüft alle verbindlichen Spezifikationen und technischen Vorschriften.

    Fahrzeuge sowie Fahrzeugteile und Reifen unterliegen einer Zertifizierungspflicht. Bei der Einfuhr muss ein entsprechender Nachweis über die Prüfung vorgelegt werden (Konformitätsnachweis). Deutsche Zertifikate sowie Testberichte werden anerkannt, sofern diese den südafrikanischen Regeln entsprechen.

    Die Regulierungsbehörde NRCS überprüft sodann die eingeführten Waren auf Konformität gemäß einem bestimmten Produktstandard. Produkte, die die Anforderungen der geltenden Standards erfüllen, werden von der NRCS mittels Letter of Authority (LOA) genehmigt. Der LOA, den nur bei der NRCS registrierte Firmen/Beteiligte erhalten, wird sowohl für die Einfuhrabfertigung als auch für den Marktzugang in Südafrika benötigt.

    Zollanmeldung und Begleitpapiere vorlegen

    Bevor die Waren in Südafrika eingeführt werden, bedarf es einer Eingangsmeldung über das elektronische "Cargo Processing System". Spätestens sieben Tage nach Eintreffen der Ware in Südafrika muss der Zollstelle die Zollanmeldung vorliegen. Aus dieser muss hervorgehen, ob es sich bei den Fahrzeugen sowie Fahrzeugteilen um Neuware oder Gebrauchtware handelt. Der Zollanmeldung sind zusätzlich Warenbegleitpapiere beizufügen, die je nach Produkt und Zollverfahren variieren können.

    Folgende Warenbegleitdokumente sind der Zollanmeldung bei der Einfuhr von beispielsweise Kraftfahrzeugen mit einem Hubraum von bis zu 1000 cm3 , die hauptsächlich der Personenbeförderung dienen, (HS: 8703.40.31) oder Scheibenbremsen (HS: 8708.30.03) in der Regel (Abweichungen möglich) beizulegen:

    • Handelsrechnung
    • gegebenenfalls Pro-Forma-Rechnung
    • gegebenenfalls Packliste
    • Präferenznachweise, sofern eine Zollvergünstigung in Anspruch genommen werden kann/soll
    • Frachtpapiere
    • Einfuhrgenehmigung
      • Importeur oder zugelassener Agent fordert die Genehmigung bei der International Trade Administration Commission (ITAC) an
      • Dies setzt eine Vollmachtserklärung (LOA) voraus. Importeur, Hersteller oder Bevollmächtigter fordert die LOA bei der NRCS an. Dafür sind unter anderem eine Registrierung bei der NRCS sowie ein Konformitätsnachweis notwendig.

    Sonderregelungen kennen

    Einfuhr gebrauchter Fahrzeuge

    Gebrauchte Fahrzeuge dürfen zum Schutz der lokalen Automobilindustrie ebenfalls nur mit einer Einfuhrgenehmigung der ITAC eingeführt werden. Bevor die Genehmigung beantragt werden kann, muss der Importeur eine Vollmachtserklärung (LOA) bei der NRCS beantragen.

    Einfuhr linksgesteuerter Fahrzeuge

    Fahrzeuge mit einer Linkslenkung dürfen nur unter bestimmten Umständen und mit einer Ausnahmegenehmigung eingeführt werden (National Road Traffic Act Regulation 2000).

    Weitere Informationen:

    Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

  • Südafrika richtet die Kfz-Förderpolitik neu aus

    Südafrika hat neue Förderinstrumentarien für den Kfz-Sektor eingeführt. Offen bleibt, inwieweit die lokale Wertschöpfung damit tatsächlich gestärkt werden kann.

    In dem neuen, von 2021 bis 2035 gültigen Masterplan für den Automobilsektor (South African Automotive Masterplan (SAAM)) sind ehrgeizige Ziele formuliert. Dazu gehört eine Verdoppelung der Arbeitsplätze in der Kfz-Industrie auf 240.000 im Jahr 2035. Im gleichen Zeitraum ist eine Erhöhung der Fahrzeugproduktion von 600.000 auf 1,4 Millionen Einheiten avisiert. Darüber hinaus soll der lokale Anteil an der Wertschöpfung bei der Pkw-Fertigung in Südafrika von derzeit unter 40 auf 60 Prozent steigen.

    Zoll-Gutschriften und Investitionszuschüsse prägen die Kfz-Förderpolitik

    Die konkreten Fördermaßnahmen zur Umsetzung von SAAM sind im Automotive Production Development Programme - Phase 2 (APDP-2) formuliert. APDP-2 läuft seit dem 1. Juli 2021. Wie im Vorgängerprogramm APDP können Unternehmen hierbei Gutschriften für Einfuhrzölle (Production Rebate Certificates, PRC) erwerben beziehungsweise im Rahmen des Automotive Investment Schemes (AIS) steuerfreie Zuwendungen erhalten.

    Bei den PRC handelt es sich um geldliche Gutschriften, nicht um eine Senkung von Zollsätzen. Ein Unternehmen, das PRC erhält, kann diese an Dritte (Kfz-Importeure) veräußern. Im Unterschied zum Vorgängerprogramm zieht APDP-2 ausschließlich die im Produktionsprozess gegebenen Anteile an der lokalen Wertschöpfung als Bemessungsgrundlage heran.

    Zuwendungen im Automotive Production Development Programme - Phase 2*

    Förderinstrument

    Erläuterung

    Volume Assembly Localisation Allowances (VALA)

    • Nachlässe und Rückvergütungen (Production Rebate Certificates, PRC) für Einfuhrzölle werden den Endproduzenten bzw. Herstellern von exportierten Kfz-Teilen erteilt. Automobilhersteller können PRC bei einem Mindestausstoß von 10.000 Einheiten pro Werk beantragen.
    • Der heimische Produktionswert berechnet sich aus dem Produktionswert abzüglich der Abschreibungen, Vorleistungen, indirekten Steuern und importierten Fertigteile.
    • Ab 2026 dienen 35 Prozent der in südafrikanischen Rand ermittelten Summe der lokalen Nettowertschöpfung (VALA-Quote) als Grundlage zur Berechnung der PRC. Von 2021 bis 2025 werden 40 Prozent zugrunde gelegt.
    • Die PRC-Gutschrift ergibt sich aus dem für das entsprechende Fahrzeug gültigen Einfuhrzollsatz multipliziert mit dem Anteilswert der lokalen Wertschöpfung (VALA-Quote).

    Production Incentive (PI)

    • Auch im Rahmen des PI können Hersteller von Pkw und exportierter Kfz-Teile (ohne Zubehör) in den Genuss von PRC-Gutschriften kommen. 
    • PI ermöglicht die Erfassung von heimischen Vorprodukten, wie Stahl, Aluminium, Platin oder Katalysatoren.
    • Das Programm ist (mit Einschränkungen) auch für die inländische Komponenten-Herstellung für schwere Fahrzeuge anwendbar.
    • Die Gutschriften errechnen sich aus der VALA-Quote und dem für das Produkt (Pkw oder Export-Fertigteil) gültigen Einfuhrzollsatz.
    • Das PI Programm kann mit VALA kombiniert werden.

    Automotiv Investment Scheme (AIS)



    • Bei AIS handelt es sich um eine steuerfreie Zuwendung von bis zu 20 Prozent bei Investitionen in die Automobilindustrie (Fabriken und Anlagen). Unter Umständen können Unternehmen darüber hinaus mit weiteren 5 oder 10 Prozent ihrer Investitionssumme bezuschusst werden.
    • Hersteller von leichten Kfz, Kfz-Teilen und Maschinen- und Werkzeugen für die Autoindustrie können sich bewerben.
    • Das AIS-Programm ist an Beschäftigungsauflagen geknüpft.
    • Für Investitionen in grüne Mobilitätslösungen ist ein Zuschuss von 30 Prozent der Investitionssumme geplant.
    * Nähere Informationen zur Teilnahme und weitere Details unter www.itac.org.za und www.thedtic.gov.zaQuelle: Recherchen von Germany Trade & Invest, 2022

    Die Industrieförderung ist an das Black Economic Empowerment geknüpft

    Prägend für die südafrikanische Wirtschafts- und Förderpolitik ist das sogenannte Black Economic Empowerment. Ziel ist es dabei, die wirtschaftliche Beteiligung der historisch vor allem während der Rassentrennung (Apartheid) diskriminierten Bevölkerungsgruppen, die kurzum als Schwarze (Blacks) umschrieben werden, durch die Transformation der Wirtschaft signifikant zu erhöhen.

    Das Black Economic Empowerment schlägt sich unter anderem in dem komplexen Punkte-Programm Broad-Based Black Economic Empowerment (B-BBEE) nieder, das für die Beteiligung von Unternehmen an staatlichen Ausschreibungen und Förderprogrammen wesentlich ist. Das B-BBEE-Punktesystem (Scorecard-System) legt eine Scala von 1 bis 8 fest. Unterschreitet ein Unternehmen eine bestimmte Punktzahl, gilt es als nicht B-BBEE-konform. Voraussetzung für die Bewilligung von Investitionsanreizen im Rahmen des APDP-2 ist die B-BBEE-Konformität der betreffenden Automobilbauer.

    B-BBEE - Punktesystem für die Automobilindustrie

    Erfüllungskriterium

    maximale Punktzahl

    Eigentumsbeteiligung von Schwarzen (prioritär)

    25 *

    Kompetenzentwicklung von Schwarzen (prioritär)

    20

    Beteiligung von Schwarzen bei Management und Beschäftigung

    19

    Unterstützung bei der Entwicklung von Unternehmen und Zulieferern (prioritär)

    40

    Beitrag des Unternehmens zur sozioökonomischen Entwicklung schwarzer Gruppen

    5

    * Im Rahmen des Equity Equivalent Investment Programme (EEIP) können Punkte mittels Investitionen in schwarze Unternehmen erworben werden.Quelle: Black Ecomomic Empowerment in the Automotive Manufacturing Industry, Alex M Mashilo & Renai Moothilal, Johannesburg 2021

    Automobilbauer gründen Transformationsfonds

    Im Rahmen des B-BBEE forderte die südafrikanische Regierung auch eine Eigentumsbeteiligung von Schwarzen bei den geförderten Automobilherstellern. Jedoch schließen die großen in Südafrika produzierenden Kfz-Konzerne BMW, Ford, Isuzu, Nissan, Toyota, Mercedes-Benz und Volkswagen als Töchter multinationaler Unternehmen eine Fremdkapitalbeteiligung aus. Deshalb haben sich die Unternehmen 2019 mit der südafrikanischen Regierung darauf geeinigt, als Ersatz für die Eigentumsbeteiligung von Schwarzen, den Automotive Industry Transformation Fund (AITF) zu gründen.

    Die Mittel aus dem AITF sollen in die Gründung wie auch Förderung von Kfz-Zulieferern sowie Kfz-bezogenen Logistik- und Vertriebsunternehmen fließen, die im Besitz von Schwarzen sind. Der AITF beläuft sich 2021 auf 9 Milliarden südafrikanische Rand. Das entspricht nach gegenwärtigem Wechselkurs rund 324 Millionen Euro.

    Globaler Wettbewerb schafft Anpassungsdruck

    Seit Öffnung der Wirtschaft Südafrikas in den 1990er Jahren ist die Kfz-Produktion einem hohen Wettbewerbsdruck ausgesetzt. Zuvor hatte der Sektor mit hoher lokaler Fertigungstiefe und verhältnismäßig breiter Produktpalette in kleinen Mengen für den lokalen Markt produziert. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit war gering.

    Um die eigene Wettbewerbsfähigkeit für den Export zu steigern, haben die Automobilbauer in Südafrika die Anzahl ihrer Pkw-Modelle verringert und gleichzeitig die Produktionsmenge dieser Produkte erhöht. Zwar konnten damit die Pkw-Exporte deutlich gesteigert werden, ein Verlust von Anteilen an der lokalen Wertschöpfung konnte allerdings nicht verhindert werden.

    An dem Konsolidierungsprozess hatte auch die Förderlandlandschaft für die Kfz-Industrie ihren Anteil. Bereits vor dem gegenwärtigen Förderregime gab es Instrumentarien, um die lokale Industrie auszubauen. Das skizzierte PI-Programm und AIS waren in ähnlicher Gestalt auch vor 2021 in Kraft. Es dominierte allerdings das Vorläufer-Instrumentarium von VALA namens Vehicle Assembly Allowance (VAA). Bei dem VAA-Förderinstrument war die Ermittlung der Gutschriften für Einfuhrzölle vom gesamten Produktionsumfang abhängig, Kriterien einer lokalen Wertschöpfung haben keine Rolle gespielt.

    Trendwende bei der lokalen Wertschöpfung?

    Ob mit dem neuen Programm APDP-2 tatsächlich eine hohe Steigerung der lokalen Kfz-Wertschöpfung erreicht wird, muss sich erst beweisen. Angesichts der gegenwärtig ungünstigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Stromausfälle ist mit erheblichen Schwierigkeiten zu rechnen.

    Auch die weltweit steigende Nachfrage bei der Elektromobilität und der damit verbundene Wandel der Automobilbranche dürfte sich als Hemmschuh für den Ausbau der lokalen Fertigung in Südafrika erweisen. Bekanntlich ist bei der Produktion von Elektrofahrzeugen der Anteil der Batterieherstellung in der Wertschöpfungskette hoch. Jedoch ist kurz- und mittelfristig eher nicht mit dem Aufbau einer Batterieproduktion in Südafrika zu rechnen. Außerdem gilt eine gewisse inländische Nachfrageentwicklung für Elektroautos als wichtiger Standortfaktor für die Produktion von Elektroautos. Die Herausforderungen lauten dabei in Stichworten: Strommangel, fehlende Ladeinfrastruktur und geringe Finanzierungsspielräume. Immerhin diskutiert die Regierung jedoch über die Anpassung ihrer Kfz-Wirtschaftspolitik

    Von Fausi Najjar | Johannesburg

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