Zollbericht Syrien Zolltarif, Einfuhrzoll

Syrien senkt Zölle auf ausgewählte Industriegüter

Das Dekret senkt Abgaben unter anderem für bestimmte Windkraftkomponenten und Röntgengeräte. Unternehmen müssen die Tarifposition prüfen.

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Mit dem Dekret Nr. 188/2026 hat Syrien ausgewählte Positionen des seit Juni 2026 geltenden harmonisierten Zolltarifs geändert. Die Änderungen betreffen Warenbeschreibungen, Zolltarifnummern und Abgabensätze sowie teilweise die Voraussetzungen für deren Anwendung. Das Dekret trat am 11. Oktober 2026 in Kraft. 

Erleichterungen für erneuerbare Energien und Industrie

Ein Schwerpunkt liegt auf Komponenten für erneuerbare Energien sowie industriellen Ausrüstungen. Laut dem Dekret sollen bestimmte elektrische Ausrüstungen, Generatoren, Transformatoren, Kabel und Steuerungseinrichtungen für Energieprojekte von niedrigeren Abgaben profitieren. Besonders deutlich sind die Änderungen bei Windkraftanlagen. Für bestimmte statische Stromrichter für Windkraftanlagen (HS 8504.40.10) wurde beispielsweise eine eigene nationale Tarifposition geschaffen. Die gesamte Einfuhrabgabe, bestehend aus Zoll und Servicegebühr, wurde von 500 US-Dollar (US$) auf 100 US$ gesenkt. Auch weitere Komponenten von Windkraftanlagen sowie bestimmte industrielle Maschinen und Vorprodukte werden begünstigt. 

Die Änderungen gelten allerdings nur für die jeweils in der Anlage des Dekrets bezeichneten Waren und Verwendungszwecke. Die Vergünstigung ist an eine vorherige Genehmigung des Ministeriums für Wirtschaft und Industrie gebunden.

Auch Medizintechnik und gepanzerte Fahrzeuge betroffen

Die Anpassungen erfassen zudem ausgewählte medizinische Geräte. Bei bestimmten tragbaren Röntgengeräten für die Zahnmedizin (HS 9022.13.10) wurde die gesamte Einfuhrabgabe beispielsweise von 300 US$ auf 100 US$ je Gerät reduziert. Bei anderen Röntgengeräten für medizinische, chirurgische oder veterinärmedizinische Zwecke (9022.14.90) fällt die Einfuhrabgabe von 5.000 auf 3.000 US$.

Der Zollsatz für bestimmte gepanzerte Fahrzeuge wird von 40 auf 20 Prozent gesenkt.

Keine allgemeine Zollsenkung

Das Dekret führt keine allgemeine Senkung der syrischen Einfuhrzölle ein. Unternehmen müssen vielmehr prüfen, ob ihre Waren von einer der im Anhang des Dekrets genannten Tarifpositionen erfasst werden. Nicht sämtliche Änderungen betreffen zudem die Einfuhr. Bei verschiedenen Tarifpositionen für Olivenöl wird beispielsweise ausschließlich die Ausfuhrabgabe geändert. Die Einfuhrabgabe bleibt unverändert. 

Das Dekret Nr. 188/2026 ergänzt den mit Dekret Nr. 110/2026 eingeführten Zolltarif. Die beigefügte Tabelle ist Bestandteil des Zolltarifs. Entgegenstehende bisherige Regelungen werden aufgehoben.