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Gesetzliche Neuerungen im tschechischen Berufsanerkennungsrecht

Neuigkeiten zu den rechtlichen Voraussetzungen der Anerkennung von Qualifikationen für Dienstleister in Tschechien bringt eine Gesetzesnovelle, die am 16.1.2012 im Gesetzblatt unter der Nr. 52/2012 Sb. veröffentlicht wurde.

Das tschechische Gesetz zur Anerkennung der Fachqualifikationen und beruflichen Fähigkeiten von EU Bürgern (Zákon, kterým se mění zákon č. 18/2004 Sb., o uznávání odborné kvalifikace) ändert die folgenden bereits bestehenden Gesetze:

  • Gesetz über die Anerkennung beruflicher Qualifikationen, Nr. 18/2004 Sb., zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 189/2008 Sb.
  • Gesetz über die Steuerberatung und die Steuerberaterkammer Tschechiens, Nr. 523/1992 Sb., zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 189/2008 Sb.
  • Gesetz über Wirtschaftsprüfer (Auditoren), Nr. 93/2009 Sb.

Im Gesetz über die Anerkennung beruflicher Qualifikationen in Tschechien gibt es u.a. folgende Neuerungen:

  • Berücksichtigung der sog. Bluecard der EU (§ 1 Abs. 2 Buchstabe j)
  • Vorrangige Verifizierung vorgelegter Dokumentenkopien im Wege der grenzüberschreitenden administrativen Zusammenarbeit (§ 22 Abs. 6)
  • Vereinfachung der Vorschriften bei der Beglaubigung von Dokumenten (§ 22 Abs. 8)
  • Vorgaben für die Meldung vor Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit in Tschechien sowie erforderliche Dokumente (§ 36a Abs. 4 und 5).

Das Gesetz kann im tschechischen Originalwortlaut auf den Seiten zum tschechischen Gesetzblatt unter der Nr. 52/2012 Sb. beim dortigen Innenministerium abgerufen werden.

Germany Trade & Invest (09.03.2012)

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