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Branchenbericht | Ukraine | Krieg in der Ukraine

Energiewirtschaft: Deutsch-ukrainische Hilfsprojekte

Die Ukraine hat Deutschland wegen der Zerstörungen im Energiesektor um Hilfe ersucht. Die Spenden der Industrie koordiniert das Büro der Deutsch-Ukrainischen Energiepartnerschaft.

Von Gerit Schulze | Berlin

Das ukrainische Energieministerium hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) angesichts der aktuellen Notlage um Hilfe gebeten. Durch die jüngsten russischen Angriffe wurden die Stromnetze und mehrere Kraftwerke stark beschädigt. Gesucht werden Sachspenden für technische Güter, hauptsächlich Stromgeneratoren, Technik für die Reparatur und Wartung von Strom- und Gasnetzen, Kraft- und Umspannwerken sowie anderer Energieinfrastruktur in der Ukraine.

Das BMWK ermutigt Verbände und Unternehmen der deutschen Energiewirtschaft, das Hilfeersuchen zu prüfen und sich mit Spenden zu beteiligen. 

Im Auftrag des BMWK und unterstützt von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) übernimmt das Sekretariat der Deutsch-Ukrainischen Energiepartnerschaft die Koordination und Abwicklung der Spenden. Bitte richten Sie Ihr Spendenangebot an die zentrale E-Mail helpenergyukraine@giz.de. Unter dieser Adresse beantwortet das Sekretariat der Deutsch-Ukrainischen Energiepartnerschaft auch Fragen von Unternehmen. 

Das Sekretariat leitet die Spendenangebote an die Ukraine weiter. Dort gleicht das Energieministerium die Angebote mit dem Bedarf der Energieversorgungsunternehmen im Land ab. Dieses Match-Making kann einige Zeit in Anspruch nehmen, teilt die GIZ mit. Nach der Bestätigung durch die ukrainische Seite unterstützt das Sekretariat der Energiepartnerschaft Spenderunternehmen beim Transport der Güter an die Empfänger.

Wie das Sekretariat der Deutsch-Ukrainischen Energiepartnerschaft mitteilt, wird für jede Spende eine Spendenvereinbarung unterzeichnet und die Endzustellung bestätigt (Download Vorlage Spendenvereinbarung).

Aufwendungen für vom Krieg in der Ukraine Geschädigte können steuerlich geltend gemacht werden. Dazu hat das Bundesfinanzministerium die Voraussetzungen geschaffen und ein Informationsblatt erstellt. Punkt 3 behandelt die Frage, wie Sachspenden an ukrainische Krankenhäuser oder andere Hilfseinrichtungen berücksichtigt werden, wenn ein Betrieb mit dieser Spendenaktion öffentlich wirbt. 

Laut dem Informationsblatt können solche Sachzuwendungen als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden, wenn der Betrieb damit wirtschaftliche Vorteile verbindet (sogenanntes "Sponsoring"). Dabei gehen die Finanzämter schon dann von einem "wirtschaftlichen Vorteil" aus, wenn beispielsweise Medien durch Berichterstattung auf die Spenden aufmerksam machen oder der Betrieb selbst auf seiner Website über die Spendenaktion berichtet. In diesem Fall geht der Betriebsausgabenabzug der steuerlichen Berücksichtigung als Spende vor (Quelle: FAQ "Ukraine" (Steuern), Bundesfinanzministerium).

Am Montag, 12. Dezember 2022 organisiert die Deutsch-Ukrainische Energiepartnerschaft eine Informationsveranstaltung, bei der Unternehmen technische Rückfragen zu den Spezifikationen der Bedarfsliste stellen können. 

Weitere Informationen:

Factsheet "Unterstützung für die Ukraine im Energiebereich" (erstellt von GIZ und Deutscher Energie-Agentur)

Liste der am dringendsten benötigten Güter in der Ukraine

Deutsche-Ukrainische-Energiepartnerschaft - My Company would like to donate (Informationen zum Spendenprozess)

Soforthilfe Ukraine: Deutsches Know-how und Technikspende (Deutsche Energie-Agentur)

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