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Pflichtversicherung

Pflichtversicherungen im Bereich der Berufshaftpflicht gibt es in Tschechien bei einigen besonders regulierten Berufen, wobei hier keine abschließende Darstellung erfolgen kann. Herauszugreifen seien daher nur einige wichtige Beispiele:

So sind etwa Architekten in Tschechien zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtet (vergleiche § 16 des sogenannten tschechischen Architektengesetzes (Zákon o výkonu povolání autorizovaných architektů a o výkonu povolání autorizovaných inženýrů a techniků činných ve výstavbě, Gesetz 360/1992 Sb., zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 152/2023 Sb.). Die Versicherung tritt bei einer rechtlichen Verantwortlichkeit des versicherten Architekten für den eingetretenen Schaden ein.

Der Versicherungsschutz umfasst dabei Gesundheitsschäden bis hin zum Todesfall sowie Sachschäden oder -zerstörungen, die der autorisierte Architekt im Rahmen seiner Tätigkeit verursacht hat. Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf eine Dienstleistung als Subunternehmer.

Laut der Architektenkammer gelten für die Berufshaftpflichtversicherung aktuell drei Deckungslimits: 400.000 CZK (entspricht aktuelle 16.560 EUR), 1.000.000 CZK und 3.000.000 CZK. Die Architektenkammer ČKA bietet auch auf ihrer Internetseite ausführliche Informationen über die Berufshaftpflichtversicherung in tschechischer Sprache an.

Auch für die sogenannten autorisierten Inspektoren in Tschechien schreibt die dortige Rechtsordnung (Zákon o výkonu povolání autorizovaných architektů a o výkonu povolání autorizovaných inženýrů a techniků činných ve výstavbě, Gesetz 360/1992 Sb., zuletzt geändert durch Gesetz 152/2023 Sb.) eine Haftpflichtversicherung vor, die in ihrer Ausgestaltung derjenigen der Architekten ähnlich ist.

Der tschechische Dienstleister unterliegt darüber hinaus auch bei grenzüberschreitender Dienstleistungserbringung den gesetzlichen Versicherungspflichten der staatlichen Sozialversicherung. Im Bereich der Sozialabgaben unterscheidet das tschechische Recht dabei im Rahmen der Pflichtversicherungen zwischen der Krankenversicherung (Nemocenské pojištění) und der Sozialversicherung (Pojistné na sociální zabezpečení), wobei letztere die Rentenversicherung (Důchodové pojištění) mit einschließt.

Zur Absicherung von tschechischen Arbeitgebern gegen Unfälle, die gegebenenfalls bei der Erbringung der grenzüberschreitenden Dienstleistung eintreten könnten, ist der tschechische Dienstleistungserbringer und Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, für seine Arbeitnehmer eine Arbeitsunfallversicherung abzuschließen. 

Weitere Informationen stellt die Tschechische Sozialversicherungsverwaltung (Česká správa sociálního zabezpečení - ČSSZ), ein dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung unterstellte Behörde, als Träger der Renten- und Krankenversicherung auf ihrer Internetseite in deutscher Sprache zur Verfügung.

Germany Trade & Invest (Stand: 21.7.2026)