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Gewerblicher Rechtsschutz

Germany Trade & Invest (Stand: 03.01.2019)

Zuständig für die Registrierung von Patenten und Marken in Island ist das Isländische Patentamt (Einkaleyfastofan). Das Isländische Patentamt ist eine Regierungsbehörde, die dem Wirtschaftsministerium Islands untergeordnet ist.

Ein nationales Patent kann in Island für eine Schutzdauer von 20 Jahren beantragt werden. Diese Frist legt Artikel 40 des isländischen Patentgesetzes fest (Gesetz Nr.--Nummer 17/1991, Lög um einkaleyfi). Auch nicht in Island niedergelassene Personen können ein nationales Patent beantragen, wenn sie einen Vertreter innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) haben (Artikel 12 Patentgesetz).

Markenschutz kann entweder durch Gebrauch oder die Registrierung einer Marke erlangt werden. Rechtsgrundlage sind das Markengesetz Islands (Gesetz Nr. 45/1997, Lög um vörumerki) und dazu erlassene Verordnungen. Die Schutzdauer einer registrierten Marke beträgt zehn Jahre, beginnend mit dem Antragsdatum. Eine Erneuerung des Markenschutzes um weitere zehn Jahre ist beliebig oft möglich. Diese kann der Markeninhaber zwischen sechs Monaten vor und sechs Monaten nach Ablauf der Schutzdauer beantragen. Dies bestimmen die Artikel 26 und 27 des Markengesetzes. Nicht in Island ansässige Markeninhaber benötigen einen Vertreter in Island.

Englische Übersetzungen einiger Normen des Gewerblichen Rechtsschutzes, allerdings nicht auf dem aktuellsten Stand, bietet der Onlineauftritt des Isländischen Patentamtes.

Island ist Mitglied des Europäischen Patentübereinkommens von 2004 und des Madrid International Trademark System.

Germany Trade & Invest (Stand: 03.01.2019)

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