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31.10.2022
Die kaufrechtliche Gewährleistung regelt in Schweden das Kaufgesetz (Köplag, SFS 1990:931). Die vertragliche Haftung des Verkäufers für fehlerhafte Produkte setzt zunächst einen Fehler voraus. Ein solcher liegt vor, wenn:
Es besteht eine Pflicht zur unverzüglichen Anzeige des Mangels. Der Käufer muss, nachdem er den Fehler festgestellt hat oder hätte feststellen können, innerhalb eines Zeitraums von maximal zwei Jahren die Mängel anzeigen.
Bei einem Fehler stehen dem Käufer folgende Ansprüche zu:
Dabei kommt den Ansprüchen auf Nachbesserung/Ersatzlieferung Vorrang zu. Erst, wenn diese nicht in Frage kommen oder nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der Mängelanzeige ausgeführt werden, kann der Käufer mindern oder wandeln. Der Anspruch auf Schadensersatz hingegen ist unabhängig davon, welche von seinen anderen Ansprüchen der Käufer geltend macht.
Bei Werkverträgen im Baubereich, die unter Geltung der Standardbedingungen geschlossen werden, sind deren besondere Regelungen zur Gewährleistung zu beachten.
Besonderheiten im Rahmen der Gewährleistung bestehen auch bei Verträgen mit Verbraucherbeteiligung.
Germany Trade & Invest (Stand: Oktober 2022)