Zollbericht Uruguay Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend

Einfuhrbeschränkungen und -verbote

Die Einfuhr bestimmter Waren ist nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig. Dies gilt zum Beispiel für Medikamente, Nahrungsmittel sowie Tier- und Pflanzenprodukte.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Einfuhrbeschränkungen

Einfuhrbeschränkungen dienen der Kontrolle ausgewählter Waren durch die zuständigen Behörden. In Uruguay unterliegen zahlreiche Waren produktspezifischen Einfuhrbeschränkungen ("ingreso controlado") und dürfen somit nur bei Erfüllung bestimmter Anforderungen importiert werden. Hierzu zählen beispielsweise Genehmigungen, Zertifizierungen und Lizenzen. Unternehmen sollen frühzeitig prüfen, ob für ihre Waren Beschränkungen gelten und welche Voraussetzungen sie für den Import erfüllen müssen. Nachfolgende Übersicht enthält Beispiele für betroffene Waren sowie die jeweils zuständige Behörde. 

Ausgewählte Waren mit Einfuhrbeschränkungen und zuständige Behörden
WarengruppeZuständige Behörde
  • Medikamente und medizintechnische Produkte
  • Nahrungsmittel einschließlich Nahrungsergänzungsmittel
  • Kosmetika
  • Haushaltreiniger
  • Tabak, Zigarren und E-Zigaretten 

Gesundheitsministerium 

(Ministerio de Salud Pública

  • Produkte tierischen Ursprungs wie Fleisch, Fleischwaren, Eier und Milch
  • Produkte pflanzlichen Ursprungs, darunter Obst, Gemüse und Nüsse
  • Düngemittel, Herbizide und Insektizide

Ministerium für Viehzucht, Landwirtschaft und Fischerei 

(Ministerio de Ganadería, Agricultura y Pesca)

  • Wein
  • Traubenprodukte

Nationales Institut für Wein 

(Instituto Nacional de Vitivincultura)

 

  • Babyfone
  • Schnurlose Telefone
  • Walkie-Talkies
  • Handy
  • Tablets
  • WLAN-Verstärker
  • GPS-Navigationsgeräte 

Regulierungsbehörde für Kommunikationsdienste 

(Unidad Reguladora de Servicios de Comunicaciones)

Die Aufzählung ist nicht abschließend, sondern beispielhaft.Quelle: Uruguayische Zollbehörde

Einfuhrverbote

Zudem ist die Einfuhr von Einweg-Strohhalmen aus Kunststoff, die nicht Bestandteil der Produktverpackung sind, aus Umweltschutzgründen seit 2022 gesetzlich verboten.

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