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Rechtsbericht | USA | Gesellschaftsrecht

Das US-amerikanische Unternehmenstransparenzgesetz

Das US-Unternehmenstransparenzgesetz verpflichtet eine Vielzahl von Unternehmen, dem US-Finanzministerium Informationen über ihre wirtschaftlichen Eigentümer zu melden.

Von Jan Sebisch | Bonn

Der Anti-Money Laundering Act of 2020, der vom US-Kongress als Teil des National Defense Authorization Act for Fiscal Year 2021 erlassen wurde, erlegt Banken und anderen Finanzinstituten eine Vielzahl neuer Verpflichtungen zur Bekämpfung von Geldwäsche auf. Die in diesem Rahmen wahrscheinlich bedeutendste Veränderung sind die Bestimmungen des Corporate Transparency Act (CTA), der die Einrichtung eines von der Regierung geführten Registers der wirtschaftlichen Eigentümer (beneficial owners) bestimmter in den Vereinigten Staaten gegründeter oder registrierter Unternehmen vorschreibt. Die meldepflichtigen Unternehmen müssen ihre wirtschaftlichen Eigentümer dem Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) des US-Finanzministeriums offenlegen. Nachdem die Verwaltungsvorschriften bereits im September 2022 erlassen worden sind, ist der CTA nunmehr am 1. Januar 2024 in Kraft getreten.

Welche Unternehmen sind vom Anwendungsbereich des CTA erfasst?

Grundsätzlich unterliegen Unternehmen den Meldepflichten des CTA, wenn es sich bei dem Unternehmen um eine corporation oder limited liability company handelt sowie ähnliche Unternehmen, die nach dem Recht eines US-Bundesstaates gegründet worden sind. Zu beachten ist allerdings, dass einige Geschäftstypen existieren, die von der Meldepflicht ausgenommen sind: Hierzu zählen unter anderem Unternehmen, die mehr als 20 Personen in den Vereinigten Staaten in Vollzeit beschäftigen, Einnahmen von mehr als 5 Millionen US-Dollar (US$) in den USA aufweisen und eine operative physische Präsenz in den Vereinigten Staaten haben. Banken, Versicherungsgesellschaften sowie Wohltätigkeitsorganisationen unterfallen ebenfalls nicht den Meldepflichten des CTA. Umfasst sind auch ausländische Unternehmen, die in den Vereinigten Staaten geschäftlich tätig und registriert sind.

Wer gilt als wirtschaftlicher Eigentümer eines Unternehmens? 

Im Rahmen des CTA gilt eine natürliche Person als wirtschaftlicher Eigentümer beziehungsweise als beneficial owner, wenn sie direkt oder indirekt durch einen Vertrag (contract), eine Vereinbarung (arrangement), eine Übereinkunft (understanding), eine Beziehung (relationship) oder auf andere Weise (otherwise) wesentliche Kontrolle (substantial control) über einen Rechtsträger ausübt oder mindestens 25 Prozent der Eigentumsanteile an einem Unternehmen besitzt oder kontrolliert.

Substantial control über ein Unternehmen haben (i) leitende Angestellte, (ii) Personen, die die Befugnis haben, leitende Angestellte oder die Geschäftsleitung zu ernennen oder abzuberufen, (iii) wichtige Entscheidungen innerhalb des Unternehmens lenken, bestimmen oder wesentlich beeinflussen können und (iv) jede andere Art von wesentlicher Kontrolle über das Unternehmen ausüben. 

Welche Informationen sind offenzulegen?

Offenzulegende Informationen über einen etwaigen wirtschaftlichen Eigentümer sind: 

  1. Name,

  2. Geburtsdatum,

  3. aktuelle Wohnadresse oder Geschäftsadresse und

  4. Identifikationsnummer eines amtlichen Lichtbildausweis samt Abbildung des amtlichen Lichtbildausweises.

Welche Meldefristen sind zu berücksichtigen?

Die Fristen für die Einreichung des ersten beneficial ownership information-Berichts variieren beziehungsweise sind davon abhängig, wann das meldepflichtige Unternehmen gegründet worden ist. Meldepflichtige Unternehmen, die vor dem 1. Januar 2024 gegründet worden sind, haben bis zum 1. Januar 2025 Zeit, um ihren Meldepflichten nachzukommen. Meldepflichtige Unternehmen, die im Verlauf des Jahres 2024 gegründet werden, müssen ihren Meldepflichten innerhalb von 90 Tagen nachkommen, nachdem das meldende Unternehmen die tatsächliche Mittelung erhalten hat, dass es wirksam gegründet worden ist oder der secretary of state die Gründung öffentlich bekannt gegeben hat. Meldepflichtige Unternehmen, die am oder nach dem 1. Januar 2025 gegründet werden, haben 30 Tage Zeit, um ihren Meldepflichten nachzukommen.

Wie melde ich?

Meldepflichtige Unternehmen können die entsprechenden Informationen über die FinCEN-Webseite einreichen. Das System bestätigt die Eingabe der entsprechenden Informationen durch eine Empfangsbestätigung.

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Verstöße gegen die Meldepflicht können zivil- und strafrechtlich geahndet werden. Zivilrechtlich kann jeder Verstoß mit einer Geldstrafe von bis zu 500 US$ für jeden Tag des Verstoßes belegt werden. Darüber hinaus kann eine strafrechtliche Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren und Geldstrafen führen.

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