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Zollmeldung Usbekistan

Usbekistan führt Halal-Zertifizierungsverfahren ein

Usbekistan regelt künftig per Verordnung, wie Produkte und Dienstleistungen zertifiziert werden, die den Halal-Anforderungen entsprechen.

Von Karin Appel | Bonn

Usbekistan hat eine Verordnung eingeführt, die das Verfahren zur Halal-Zertifizierung von Produkten und Dienstleistungen regelt. Daher sind seit dem 1. Mai 2025 Produkte und Dienstleistungen, die nach den SMIIC-Anforderungen zertifiziert sind, mit dem Halal-Zeichen zu kennzeichnen. Das neue Gesetz sieht anschließend eine regelmäßige Bewertung dieser Produkte und Dienstleistungen vor.

Außerdem ist geplant, neue Zertifizierungsstellen für Produkte und Dienstleistungen gemäß den Halal-Anforderungen zu schaffen. Bei der Zertifizierung und der Festlegung der Anforderungen ist das Institut für Normen und Metrologie islamischer Länder (SMIIC) maßgeblich beteiligt. Dabei wird jedoch den auf internationaler Ebene offiziell anerkannten Normen Vorrang eingeräumt.

Der Antragsteller stellt einen Antrag in elektronischer Form bei der Zertifizierungsstelle. Die Zertifizierungsstelle prüft ihn innerhalb von drei Arbeitstagen. Die jeweilige Bewertung erfolgt am Ort der Herstellung der Produkte oder der Erbringung der Dienstleistungen.

Wenn während der Bewertung Zweifel an der Zusammensetzung der hergestellten oder verwendeten Produkte bestehen, werden unter Beteiligung des Antragstellers Produktproben entnommen und in ein akkreditiertes Prüflabor, das in den behördlichen Dokumenten im Bereich der technischen Regulierung und der Halal-Anforderungen festgelegt wurde, gesendet.

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