Zollmeldung Vereinigte Arabische Emirate

Zolltarifumstellung der Golfstaaten – VAE starten schrittweise

Update: Die VAE verlängern die Übergangsfrist auf unbestimmte Zeit. Achtstellige Zolltarifnummern werden weiterhin akzeptiert.

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Die Staaten des Golfkooperationsrates (GCC), darunter auch die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), führen eine Umstellung ihres Zolltarifs von acht auf zwölf Stellen durch. Die Zahl der Zolltarifpositionen steigt dabei von rund 7.800 auf etwa 13.400.

Mit der Zollmitteilung Nr. 10/2025 vom 23. Juli 2025 haben die VAE angekündigt, die Umsetzung phasenweise und flexibel zu gestalten. Zum 1. August 2025 begann eine sechsmonatige Übergangsphase, in der Unternehmen sowohl die achtstelligen als auch die zwölfstelligen Codes parallel verwenden konnten, um ihre internen Prozesse anzupassen. Mit der Zollmitteilung Nr. 2/2026 vom 30. Januar 2026 wird die Übergangsfrist auf unbestimmte Zeit verlängert. Achtstellige HS‑Codes werden weiterhin akzeptiert, bis eine neue Mitteilung erfolgt.

Die Zollverwaltung von Dubai stellt verschiedene Services zur Unterstützung der Wirtschaft bereit:

  • Unterstützung bei der erstmaligen Einreihung von Waren
  • Hilfe bei der Umstellung vom acht- auf den zwölfstelligen Tarif
  • Self-Service über die App Munasiq
  • Bereitstellung einer Korrelationstabelle
  • Veröffentlichung des integrierten GCC-Zolltarifs.

Für die Ermittlung der zwölfstelligen Zolltarifnummern sind grundsätzlich die Importeure in den GCC-Staaten zuständig. EU-Exporteure verwendeten weiterhin achtstellige Zolltarifnummern der Kombinierten Nomenklatur. Wünscht der Empfänger zusätzlich die zwölfstellige Zolltarifnummer, sollte vermerkt werden, dass diese auf dessen Anfrage oder Bereitstellung basiert.

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