Einfuhrbestimmungen

Zoll und Einfuhr kompakt - Vereinigte Arabische Emirate

Zoll und Einfuhr kompakt - Vereinigte Arabische Emirate gibt einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Was muss ich für eine erfolgreiche gewerbliche Wareneinfuhr in die VAE beachten? In "Zoll und Einfuhr kompakt"  finden Sie einen Überblick über alle wichtigen Voraussetzungen. 

  • Neben den Freihandelsabkommen des GCC verhandeln die Emirate auch eigene bilaterale Abkommen.

    Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) sind Mitglied des Golfkooperationsrates (Gulf Cooperation Council - GCC) und der Greater Arab Free Trade Area (GAFTA). Darüber hinaus verhandeln sie eigene, bilaterale Freihandelsabkommen. Die Mitgliedstaaten des GCC behalten sich das Recht vor, eigene bilaterale Freihandelsabkommen abzuschließen, solange diese nicht gegen die gemeinsamen Regeln der Zollunion oder des Gemeinsamen Marktes verstoßen.

    Gespräche mit der EU

    Die Europäische Union und die Vereinigten Arabischen Emirate haben sich darauf geeinigt, Gespräche über ein Freihandelsabkommen aufzunehmen. Laut EU-Kommission soll dieses Abkommen die Handelsbeziehungen zwischen der EU und den VAE stärken und als Katalysator für engere Verbindungen zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat dienen.

    Die Verhandlungen werden sich auf die Liberalisierung des Handels mit Waren, Dienstleistungen und Investitionen konzentrieren sowie die Zusammenarbeit in strategischen Sektoren wie erneuerbare Energien, grüner Wasserstoff und kritische Rohstoffe konzentrieren.

    Golfkooperationsrat

    Zusammen mit Bahrain, Saudi-Arabien, Kuwait, Katar und Oman sind die Vereinigten Arabischen Emirate Mitglied des Golfkooperationsrates. Im Jahre 2003 wurde offiziell eine Zollunion (GCC Customs Union) mit einem gemeinsamen Zollgesetz und einem gemeinsamen Zolltarif, mit einigen wenigen Ausnahmen, geschaffen. Im Jahre 2008 folgte der gemeinsame Markt (Gulf Common Market). Der Außenzollsatz beträgt fünf Prozent für die meisten Waren. Der Warenhandel innerhalb des GCC ist zollfrei. Die VAE sowie alle anderen GCC-Staaten sind Mitglieder der Welthandelsorganisation WTO.

    Im Hinblick auf die wirtschaftliche Zusammenarbeit sind einheitliche Maßnahmen im Handel und Zollwesen zu beobachten. Darüber hinaus wurde ein Patentamt des GCC zum Schutz von einheitlichem Markenrecht gegründet. Zoll- und Konformitätsverfahren werden zunehmend digitalisiert und vereinfacht.

    Einfuhrverbote, Beschränkungen und produktspezifische Regeln sind allerdings noch nicht vollständig vereinheitlicht worden, so dass hier abweichende nationale Regelungen möglich sind. Für die Abschaffung der verbliebenen Handelsbarrieren und die Organisation innerhalb der Zollunion ist seit Juni 2012 die GCC Customs Union Authority in Riad verantwortlich.

    Die Finanzminister des GCC haben im Mai 2016 eine einheitliche Umsatzsteuer in Höhe von fünf Prozent beschlossen. Bisher setzten lediglich Saudi-Arabien, die VAE, Bahrain und Oman den Beschluss um. Saudi-Arabien hob den Steuersatz zum 1. Juli 2020 von 5 auf 15 Prozent an. Bahrain verdoppelte seinen Steuersatz zum 1. Januar 2022 von fünf auf zehn Prozent. 

    Eine Verbrauchsteuer auf gesundheitsschädliche Produkte wie Zigaretten, Energy Drinks und gesüßte Getränke wurde ebenfalls beschlossen und teilweise umgesetzt.

    Freihandelsabkommen des Golfkooperationsrates

    Der Golfkooperationsrat hat bislang zwei Freihandelsabkommen: eines mit den EFTA-Staaten Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen und eines mit Singapur. Der GCC führt unter anderem Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich, der Türkei, Indonesien, Malaysia und China. Die Verhandlungen über ein Abkommen mit Neuseeland wurden bereits abgeschlossen. Mit Pakistan und Südkorea wurden die Abkommen bereits unterzeichnet und müssen noch ratifiziert werden bevor sie in Kraft treten.

    Das Abkommen mit den EFTA-Staaten einschließlich der bilateralen Landwirtschaftsabkommen ist zum 1. Juli 2014 für die EFTA-Staaten und am 1. Juli 2015 in den GCC-Staaten in Kraft getreten. Für Erzeugnisse der gewerblichen Wirtschaft (Zolltarif-Kapitel 25 bis 97) mit Ursprung in den GCC-Staaten fallen die Zölle in den EFTA-Staaten weg. Auch die GCC-Staaten gewähren für die Mehrzahl der gewerblichen Erzeugnisse aus den EFTA-Staaten zollfreien Zugang. Bei der Ausfuhr aus den EFTA-Staaten in den GCC ist die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 als Ursprungsnachweis zu nutzen. Einzelheiten zum Zollabbauregime für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte, Fisch und sonstige Meereserzeugnisse sowie bei Basisagrarprodukten enthalten die Anhänge I und III zum Abkommen sowie die entsprechenden Anhänge der Landwirtschaftsabkommen. Weitere Informationen sind auf der Internetseite der EFTA zu finden.

    Das Freihandelsabkommen mit Singapur ist am 1. September 2013 in Kraft getreten. Mit Inkrafttreten des Abkommens gewährt Singapur allen GCC-Ursprungswaren mit sofortiger Wirkung Zollfreiheit. Im Gegenzug sind circa 95 Prozent der Tariflinien des GCC-Einfuhrzolltarifs für Waren mit Ursprung in Singapur zollfrei, für weitere 2,7 Prozent gilt seit 2018 Zollfreiheit. Die Ursprungsregeln des Abkommens sehen grundsätzlich einen inländischen Fertigungsanteil von mindestens 35 Prozent vor.

    Greater Arab Free Trade Area (GAFTA)

    Die 17 Mitgliedsstaaten der Arabischen Liga unterzeichneten 1997 einen Vertrag über die Arabische Freihandelszone (Greater Arab Free Trade Area - GAFTA), auch als Great Arab Free Trade Area oder Pan-Arab Free Trade Area (PAFTA) bekannt. Der Vertrag ist im Januar 1998 in Kraft getreten. Zu den Mitgliedstaaten der GAFTA gehören neben den GCC-Staaten auch Tunesien, Ägypten, Algerien, Bahrain, Irak, Jemen, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, die Palästinensischen Gebiete, Sudan und Syrien. Die Vertragsparteien gewähren sich offiziell Zollfreiheit bei der Einfuhr ihrer industriellen und landwirtschaftlichen Ursprungswaren.

    Bilaterale Freihandelsabkommen

    Neben den Freihandelsabkommen des GCC verhandeln die Emirate auch eigene Abkommen. Laut Angaben des Wirtschaftsministers der VAE strebt das Land den Abschluss von 26 umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Comprehensive Economic Partnership Agreement - CEPA) an. Derzeit werden unter anderem Verhandlungen mit Brasilien, Japan und den Philippinen geführt. Die Abkommen mit den folgenden Ländern sind bereits in Kraft:  Israel, Türkei, Georgien, Indonesien, Kambodscha, Costa Rica, Mauritius, Indien, Jordanien und Serbien.

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  • In den VAE eingeführte Waren können unter Anwendung verschiedener Zollverfahren abgefertigt werden.

    Rechtliche Grundlagen und Übersicht über die Zollverfahren

    Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) sind Mitglied des Golfkooperationsrates (GCC). Daher bilden die gesetzliche Grundlage für Zollbestimmungen in den VAE in erster Linie:

    • der gemeinsame Zollkodex (Customs Law for GCC States) sowie die dazu gehörigen Durchführungsbestimmungen (Rules of Implementation)
    • Federal Law No. 8 on the Federal Customs Authority, in Kraft seit 28. Januar 2016
    • Unified Guide for Customs Procedures at First Points of Entry aus 2015
    • Federal Law No. 13 aus 2007 über Waren, die bei der Ein- und Ausfuhr Kontrollverfahren unterliegen
    • Unified Guide of Advance Ruling aus 2020 über Auskünfte zur Einreihung in den Zolltarif, Ursprungsregeln und die Zollwertermittlung.

    Einfuhrverbote, Beschränkungen und produktspezifische Maßnahmen sind noch nicht vereinheitlicht worden, so dass hier abweichende Regelungen möglich sind. 

    Sollen Waren in die VAE eingeführt werden, dann stehen folgende Zollverfahren zur Verfügung: 

    • Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr
    • Vorübergehende Verwendung
    • Aktive und passive Veredelung
    • Zollgutlagerung
    • Verwendung in einer Freizone
    • Transit
    • Re-Export und Drawback.

    Einige der Verfahren werden nachstehend kurz beschrieben.

    Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr

    Dieses Zollverfahren kommt vor allem dann in Betracht, wenn die Ware endgültig im Zollgebiet der VAE verbleiben und hier in den Wirtschaftskreislauf eingehen soll. Um die Ware zum freien Verkehr ohne weitere zollamtliche Überwachung abzufertigen, müssen alle Einfuhrabgaben gezahlt und eventuelle handelspolitische Regelungen erfüllt werden. Nach erfolgter Zahlung der Einfuhrabgaben werden die Waren von der Zollverwaltung freigegeben.

    Vorübergehende Verwendung

    Waren, die man für einen begrenzten Zeitraum in den VAE benötigt, können zur vorübergehenden Verwendung (engl.: temporary admission) eingeführt werden. Hierbei werden eine Bearbeitungsgebühr sowie eine Sicherheit in Höhe der Zollabgaben, die bei der Einfuhr zum freien Verkehr zu zahlen gewesen wären, hinterlegt. Die Sicherheiten werden erstattet, wenn die Waren unverändert und fristgemäß wieder ausgeführt werden. Eine Entnahme der Waren aus der vorübergehenden Verwendung zum Verbleib im Inland ist bei Zahlung der fälligen Einfuhrabgaben möglich. 

    Das Verfahren der vorübergehenden Verwendung gilt für folgende Waren:

    • Schwermaschinen und Ausrüstungen für Projekte oder für wissenschaftliche und praktische Versuche, die mit den Projekten zusammenhängen (Verwendungsdauer: 6 Monate, verlängerbar auf maximal 3 Jahre);
    • Drittlandswaren zur Weiterverarbeitung oder Fertigstellung (maximale Verwendungsdauer: 1 Jahr)
    • Waren für Aufführungen, Theater, Ausstellungen (Verwendungsdauer: 6 Monate, maximal 1 Jahr)
    • Maschinen, Apparate und Ausrüstung zur Reparatur (Verwendungsdauer: 6 Monate, maximal 1 Jahr)
    • Container und Verpackungen zur Befüllung (Verwendungsdauer: 6 Monate, maximal 1 Jahr)
    • Warenmuster (Verwendungsdauer: 6 Monate, maximal 1 Jahr)
    • Tiere zum Weiden (Verwendungsdauer: 6 Monate, maximal 1 Jahr)
    • andere Waren, die eine vorübergehende Verwendung erfordern (Verwendungsdauer: 6 Monate, maximal 1 Jahr).

    Folgende Waren können nicht vorübergehend eingeführt werden: Waren, die einem Einfuhrverbot unterliegen, Ersatzteile, Reifen, Batterien und andere für Projekte benötigte Verbrauchsmaterialien.

    Eine Rechnung im Original mit Angabe des Ursprungslandes muss bei der Anmeldung zur vorübergehenden Verwendung vorgelegt werden. Werden mehrere Artikel eingeführt, ist zudem eine Packliste mit Angabe der HS-Codes vorzulegen. Hinzu kommen die Frachtdokumente.

    Messe -und Ausstellungswaren können auch mit einem Carnet ATA vorübergehend für bis zu sechs Monate eingeführt werden. Die Abfertigung mit Carnet ATA erfolgt im Emirat Dubai nur an den folgenden Zollstellen:

    • Dubai Cargo Village
    • Jebel Ali Customs Center
    • Dubai International Airport: Terminals 1, 2 und 3
    • Dubai Airport Free Zone
    • Al Maktoum Airport und
    • Hatta Customs Center.

    Hinzu kommen drei Zollstellen im Emirat Abu Dhabi:

    • Port Khalifa
    • Abu Dhabi International Airport und
    • Port Zayed.

    Das Carnet ATA bietet den Vorteil, dass für die mitgeführten oder versandten Waren weder eine Einfuhrerklärung auszufüllen noch Einfuhrabgaben zu leisten sind. Als Sicherheit für die beteiligten Zollbehörden dient eine Bürgschaft des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK). Das Carnet ATA wird in Deutschland von den Industrie- und Handelskammern ausgestellt und dient als durchgehendes Versandpapier von Deutschland in die VAE und zurück. Weitere Informationen sind in unserem Bericht "VAE: Einfuhr von Waren für Messen und Ausstellungen" zu finden.

    Zollgutlagerung

    Waren können vorerst unverzollt in einem privaten oder öffentlichen Lager deponiert werden. Für die Zollgutlagerung sind Rechnungen und Ursprungszeugnisse im Original, Frachtdokumente und Packlisten vorzulegen. Die Lagerdauer beträgt grundsätzlich ein Jahr und ist auf maximal drei Jahre verlängerbar. Erst mit der Entnahme der Waren aus dem Lager werden die Einfuhrabgaben fällig.

    Transit

    Unverzollte Waren können im Zollgutversand von der Eingangszollstelle zur Bestimmungszollstelle transportiert werden. Nach Entrichtung von Sicherheiten in Höhe der Einfuhrabgaben und Vorlage der Warenbegleitpapiere wird ein Versandschein für den Weitertransport zur Bestimmungszollstelle ausgestellt. Das Versandverfahren wird mit der Rückmeldung der Bestimmungszollstelle an die Eingangszollstelle über den Eingang der Waren abgeschlossen. Der Warentransit erfolgt entsprechend. Ist der Bestimmungsort der Ware ein anderer GCC-Staat, muss für statistische Zwecke zusätzlich eine Anmeldung abgegeben werden. Das Transitverfahren muss innerhalb von 30 Tagen abgeschlossen werden. Weitere Informationen zum Transitverfahren sind in Customs Policy Nr. 35/2011 zu finden.

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  • Eine Zollanmeldung ist vor jeder Einfuhr erforderlich, auch wenn die Ware vom Zoll befreit ist.

    Zollverwaltung

    Die Vereinigten Arabische Emirate (VAE) sind eine Föderation von sieben weitgehend autonomen Bundesstaaten (Emiraten). Die Bundeszollbehörde (Federal Customs Authority - FCA) legt die Zollpolitik der VAE fest und überwacht ihre Implementierung. Eines der Ziele der FCA ist es, die Zollverfahren in allen Emiraten vollständig anzugleichen. 

    Außerdem hat jedes Emirat auch seine eigene Zollverwaltung:

    1.  Abu Dhabi Customs Services
    2. Ajman Department of Port and Customs
    3. Dubai Customs
    4. Fujairah Customs Department
    5. Ras al-Khaimah Customs Department
    6. Sharjah Customs
    7. Umm al-Quwain Ports, Customs and Free Zone Corporation

    Die einzelnen Zollverwaltungen können ihre eigenen Zollverfahren definieren, solange diese mit dem Zollgesetz des Golf-Kooperationsrats (GCC) im Einklang stehen. Laut WTO arbeiten die VAE am Projekt "UAE Customs Gateway". Dies ist ein nationales System zur Zollabwicklung. Es soll bis zu 25 Behörden in den Prozess der Zollabfertigung integrieren und somit eine einzige Anlaufstelle für die Nutzer von Zolldienstleistungen schaffen.

    Zollanmeldung

    Für die Zollabfertigung ist eine Zollanmeldung abzugeben, unabhängig davon, ob die Waren zollbefreit sind oder nicht. Die Zollanmeldung kann vom Importeur, Exporteur, seinem ermächtigten Vertreter oder einem Zollagenten abgegeben werden. Der Zollanmelder muss über eine Handelslizenz der VAE verfügen und bei der Zollverwaltung registriert sein.

    Die Bearbeitungsgebühr für eine Einfuhrzollanmeldung beträgt im Emirat Dubai zwischen 15 und 100 Dirham  (Dh.). Für jede Dienstleistung über 50 Dh. kommen 20 Dh. "knowledge fee" hinzu. 

    Warenbegleitpapiere

    Bei der gewerblichen Wareneinfuhr werden in der Regel folgende Warenbegleitpapiere benötigt: eine Handelsrechnung, Frachtdokumente, eine Packliste und gegebenenfalls weitere Dokumente wie Genehmigungen.

    Seit 2020 ist die Vorlage von Ursprungszeugnissen grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Der Warenursprung kann stattdessen in der Handelsrechnung deklariert werden. Dies gilt jedoch nicht für präferenzielle Ursprungszeugnisse mit denen Unternehmen von Präferenzzöllen profitieren möchten, die auf Handelsabkommen mit den VAE basieren. 

    Warenbegleitpapiere können grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen nach Abgabe der Zollanmeldung gebührenfrei nachgereicht werden. Nach Ablauf der 30 Tage wird für die Verspätung eine Gebühr erhoben. Die Gebühr beträgt 5 Dh. pro Tag, insgesamt jedoch maximal 300 Dh. Weitere Informationen sind im Rundschreiben der Zollverwaltung Nr. 04/2023 zu finden.

    Handelsrechnung

    Die Handelsrechnung ist in Arabisch oder Englisch zu erstellen und sollte folgende Angaben enthalten: Namen und Adressen des Herstellers, des Käufers, Ort und Datum der Ausstellung, Rechnungsnummer, Liefer-und Zahlungsbedingungen, Verlade- und Abfahrtshafen, Anzahl und Art der Packstücke, Warenbezeichnung, Zolltarifnummer, Brutto- und Nettogewicht, Einzel- und Gesamtpreis, Ursprungsland, Stempel und Unterschrift.

    In der Rechnung ist außerdem in der Regel folgende Erklärung des Ausführers abzugeben: "We hereby declare that the mentioned merchandise is being exported for our own account. The goods are of pure ... origin, they are manufactured by ...". Enthält die Ware Ursprungsprodukte weiterer Länder, ist dem hinzuzufügen: "The goods incorporate parts and components which originate from following countries: ...."

    Das Ursprungsland auf der Handelsrechnung ist bei deutschem Ursprung mit "Federal Republic of Germany" anzugeben. Die Angabe "European Union" ist im Allgemeinen nicht ausreichend.

    Packliste und weitere Papiere

    Eine Packliste in Arabisch oder Englisch mit HS-Codes kann verlangt werden, sofern diese Angaben nicht bereits in der Handelsrechnung enthalten sind. Besondere Formvorschriften bestehen nicht.

    Je nach Warenart sind gegebenenfalls zusätzliche Dokumente erforderlich. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.

    "Legalisierung" von Ursprungszeugnis und Handelsrechnung

    Beim Warenexport in die Vereinigten Arabischen Emirate muss man die Handelsrechnung zusammen mit dem Ursprungszeugnis "legalisieren" (bescheinigen) lassen. Die zuständige Behörde der VAE ist das Außenministerium (Ministry of Foreign Affairs & International Cooperation - Mofaic). Mofaic hat ein neues System (eDAS) für die Beglaubigung von Handelsrechnungen eingeführt.

    FAQ zum neuen System eDAS

    Ist eDAS für Exporteure relevant?

    Ja. In diesem Verfahren wird die Gültigkeit von Unterschriften und Stempeln geprüft. Die elektronisch erzeugte eDAS-Referenznummer ist für die Einfuhranmeldung notwendig. Seit 1. September 2024 ist eDAS 2.0 in Betrieb.

    Müssen alle Handelsrechnungen beglaubigt werden?

    Nein. Die Bescheinigungspflicht gilt für Handelsrechnungen mit einem Wert von über 10.000 Dh. Ausgenommen sind Rechnungen für den Import in Freizonen, Pro-forma-Rechnungen und Lieferungen an Privatpersonen, zum Beispiel für Business-to-Consumer (B2C) - Internetbestellungen.

    Ist eine Vorbeglaubigung immer noch notwendig?

    Grundsätzlich ist keine vorherige Beglaubigung durch IHK, Auswärtiges Amt, Ghorfa oder die VAE-Botschaft in Deutschland mehr nötig.

    Wer kann die Beglaubigung beantragen?

    Der Zugang zu eDAS 2.0 ist nur mit dem UAE Pass möglich. Da deutsche Firmen diesen normalerweise nicht haben, müssen die Kunden in den VAE die Beglaubigung übernehmen.

    Wie viel kostet die Beglaubigung?

    Die einheitliche Gebühr für die Beglaubigung beträgt 150 Dh., siehe "Customs Notice 11/2022". Mit der neuen Regelung entfällt die bisherige Gebührenstaffelung nach Rechnungswert und die Gebühren fallen insgesamt geringer aus.

    Die Legalisierungsgebühr für Ursprungszeugnisse liegt nach Angaben der VAE-Botschaft bei 150 Dirham.

    Zu welchem Zeitpunkt wird die Beglaubigung durchgeführt?

    Die Beglaubigung ist entweder vor oder maximal 14 Tage nach dem Import durchzuführen. Wird die Beglaubigung innerhalb der Frist versäumt, so wird ein Bußgeld verhängt. Außerdem kann die Einfuhrlizenz des Empfängers ausgesetzt werden.

    Wie lang ist die Bearbeitungszeit?

    Das Außenministerium gibt eine Bearbeitungszeit von 12 Minuten an, 24/7.

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  • Die VAE haben den Online-Handel in mehreren Richtlinien reguliert.

    Die Zollverwaltung von Dubai beschreibt das Verfahren für die Abwicklung des grenzüberschreitenden Online-Handels in den Mitteilungen Nr. 15/2021 und 04/2022. Der Anwendungsbereich erstreckt sich auf Waren, die über E-Commerce-Kanäle erworben werden und den Wert von von 30.000 Dirham (Dh.) nicht überschreiten.

    Registrierung erforderlich

    In den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) ansässige Unternehmen, die am grenzüberschreitenden Online-Handel teilnehmen möchten, müssen ihre Registrierung bei der Zollverwaltung durch die Angabe dieser Aktivität ergänzen. Eine Ergänzung in der Handelslizenz sei nicht nötig.

    Zollabfertigung durch Dienstleister

    Für die Zollabwicklung von Business-to-Business-Geschäften (B2B) steht die Plattform Dubai Trade zur Verfügung. Unternehmen können Logistiker, Kurier- und Postdienste mit der Zollabfertigung beauftragen. Sie müssen sie zuvor bei der Zollverwaltung als ihre Dienstleister angeben. 

    Der Zollwert ist der tatsächlich gezahlte Preis. Unterliegt die Ware Einfuhrbeschränkungen, dann sind entsprechende Genehmigungen vorzulegen. Eine Änderung oder Ergänzung der Zolldeklaration ist bis zu 60 Tage nach ihrer Abgabe möglich.

    Die Bestimmungen für die Abfertigung privater Online-Bestellungen aus dem Ausland sind in den Mitteilungen Nr. 09/2021 und 14/2021 zu finden. 

    Zollabgaben ab 300 Dirham

    Einfuhren bis zu einem Wert von 300 Dirham sind zollfrei. Die Befreiung gilt jedoch nicht für Tabakwaren, Liquids, Alkohol und alkoholhaltige Nahrungsmittel. Rückwaren im Business-to-Consumer-Geschäft (B2C) sind ebenfalls vom Zoll befreit, wenn sie innerhalb von 60 Tagen nach Ausfuhr wieder eingeführt werden. Es fallen keine Zollabfertigungsgebühren an.

    Technische Vorgaben für Konsumgüter

    Dubai Municipality hat eine technische Richtlinie für Konsumgüter im Online-Handel veröffentlicht. Ihr Geltungsbereich erstreckt sich auf folgende Konsumgüter, die nach Dubai importiert werden: Nahrungsergänzungsmittel, Reinigungsmittel, Parfüms, Kosmetika, Körperpflegeprodukte, Spielzeug, Biozide und Lebensmittelkontaktmaterialien. Die Richtlinie legt die Anforderungen für den Onlinehandel mit Konsumgütern, sowohl B2C als auch B2B fest, um die öffentliche Gesundheit zu schützen und geltende Sicherheitsstandards zu gewährleisten.

    Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

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  • Die meisten Waren werden mit fünf Prozent verzollt. Hinzu kommt die Umsatzsteuer in Höhe von fünf Prozent.

    Zolltarif und Zollsätze

    Für die Bestimmung des Einfuhrzolls ist weitestgehend der Zolltarif des Golfkooperationsrates (GCC) maßgeblich. Die meisten Zollsätze liegen in den GCC-Staaten bei fünf Prozent. Es bestehen jedoch Ausnahmen. Beispielsweise hat Saudi-Arabien Zollerhöhungen für ausgewählte Produkte eingeführt, um die lokale Industrie zu schützen.

    Der größte Teil der Waren unterliegt dem Wertzollsystem (ad valorem). Das bedeutet, dass ein bestimmter Prozentsatz vom Warenwert berechnet wird. Wie hoch der Prozentsatz ist, kann aufgrund der Zolltarifnummer der Ware im Zolltarif festgestellt werden. Der Regelzollsatz beträgt in allen Mitgliedstaaten des GCC fünf Prozent. Etwa 87 Prozent der Zolltariflinien wird in den VAE mit fünf Prozent verzollt (Quelle: WTO, TPR 2022). Die meisten übrigen Tariflinien sind zollfrei. Der Zollsatz für Alkohol beträgt 50, für Tabakwaren 100 Prozent.

    Umstellung auf 12-stelligen Zolltarif 

    Der Golfkooperationsrat (GCC) hat angekündigt, einen zwölfstelligen Zolltarif einzuführen, der das bisherige achtstellige Format ersetzt. Diese Änderung zielt darauf ab, die Zolltarife in den GCC-Mitgliedsländern Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Oman, Katar, Bahrain und Kuwait zu harmonisieren und damit die wirtschaftliche Zusammenarbeit innerhalb der Region zu stärken. Zudem passt sie die Region an globale Handelsstandards an und verbessert die Genauigkeit von Informationen für die Erfassung statistischer Daten zu Einfuhren und Ausfuhren. Der neue Zolltarif soll grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Höhe der Zölle haben. 

    Bislang haben Katar und Oman die Implementierung des neuen Tarifs zum 1. Januar 2025 offiziell bekannt gegeben. Saudi-Arabien hatte bereits zuvor einen zwölfstelligen Zolltarif eingeführt. Die VAE haben mit Customs Notice 10/2025 vom 23. Juli 2025 eine vorübergehend flexible Implementation bekannt gegeben. Die Unternehmen hätten sechs Monate Zeit, um sich auf die Umstellung vorzubereiten.

    KI-gestützte App von Dubai Customs

    Die Zollverwaltung des Emirats Dubai hat eine neue App namens "Al Munasiq" entwickelt, die künstliche Intelligenz (KI) einsetzt, um die Klassifizierung von Waren nach dem Harmonisierten System (HS) zu erleichtern. "Al Munasiq" bietet verschiedene Methoden zur Suche nach der richtigen Zolltarifnummer, den entsprechenden Einfuhrabgaben und eventuellen Einfuhrbeschränkungen. Nutzer können entweder einen kurzen Text über die Tastatur oder das Mikrofon eingeben oder ein Bild des Artikels hochladen.

    Die App liefert den Nutzern ein oder mehrere Ergebnisse, sortiert nach Wahrscheinlichkeit. Dazu gehören Informationen wie die Warenbeschreibung, eine achtstellige Zolltarifnummer, der geltende Zollsatz, Steuern und damit verbundene Verbote und Beschränkungen sowie die zuständige Behörde der VAE. Die Einstellung der zwölfstelligen Zolltarifnummern soll bald folgen.

    Die App liefert auch die Präferenzzollsätze für die Ursprungswaren der Länder, mit denen die VAE ein Freihandelsabkommen abgeschlossen haben.

    Zollwert

    Für die Festsetzung der Höhe des Einfuhrzolls ist der CIF-Wert (cost, insurance, freight) maßgeblich. Die Wertangaben in der Handelsrechnung sind in der Regel die Grundlage für die Berechnung. Die Zollbeamten können jedoch unter Umständen nach eigenem Ermessen einen abweichenden Wert festsetzen.

    "Cost, Insurance, Freight (CIF)"

    CIF Cost, Insurance and Freight = Kosten, Versicherung und Fracht benannter Bestimmungshafen


    "Kosten, Versicherung und Fracht" bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an Bord des Schiffs liefert oder die bereits so gelieferte Ware verschafft. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn die Ware an Bord des Schiffs ist. Der Verkäufer hat den Beförderungsvertrag abzuschließen sowie die Kosten und Fracht zu tragen, die für die Beförderung der Ware zum benannten Bestimmungshafen erforderlich sind.


    Zudem hat der Verkäufer auf eigene Kosten eine Transportversicherung mit Mindestversicherungsdeckung (Institue Cargo Clause C) gegen die vom Käufer getragene Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware während des Transports bis zum Bestimmungshafen abzuschließen. Wünscht der Käufer einen höheren Versicherungsschutz, wird er dies entweder ausdrücklich mit dem Verkäufer vereinbaren oder eigene zusätzliche Versicherungsvorkehrungen treffen müssen.

    Quelle: Deutsche Zollverwaltung

    Für die Bestimmung des Werts gebrauchter Maschinen kann nach Angaben der Zollverwaltung von Dubai die Transaktionswertmethode genutzt werden. Dies entspricht dem tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis für die eingeführte Ware. Güter, die vorübergehend zur Fertigstellung oder Reparatur aus dem Zollgebiet der VAE exportiert werden, unterliegen bei Wiedereinfuhr Zollabgaben in Höhe des Mehrwerts, der durch diese Fertigstellung oder Reparatur entsteht.

    Zollbearbeitungsgebühren

    Die verschiedenen Zollbearbeitungsgebühren für das Emirat Dubai werden unter anderem in den Beschreibungen der verschiedenen Dienstleistungen angegeben. Die Gebühr für die Bearbeitung der Zolldeklaration beim Import und Export beträgt zwischen 15 und 100 Dirham (Dh.).

    Zollbefreiungen im Reiseverkehr im Emirat Dubai

    Neben den Waren des persönlichen Bedarfs sind folgende Waren im Reiseverkehr zollfrei:

    • 400 Zigaretten, 50 Zigarren und 500g Tabak
    • Insgesamt vier Liter Alkohol oder zwei Bierkartons (24 Dosen mit einem Inhalt von höchstens 355 ml pro Dose)
    • Geschenke mit einem Wert von bis zu 3.000 Dirham.

    Weitere Informationen zum Reiseverkehr sind im Passenger Customs Guide zu finden.

    Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuern

    Seit 2018 erheben die VAE eine Umsatzsteuer in Höhe von fünf Prozent. Die Einführung eines Mehrwertsteuersystems und einer Verbrauchsteuer geht auf gemeinsame Vereinbarungen der GCC-Staaten aus dem Jahr 2016 zurück. Die neuen Steuern sollten Einnahmen abseits des Ölsektors generieren und den Konsum gesundheitsschädlicher Produkte verringern. Einzelne Produkte und Dienstleistungen, etwa aus den Bereichen Bildung und Gesundheitswesen sind von der Steuer ausgenommen.

    Verbrauchsteuern in den VAE
    Gegenstand der Verbrauchsteuer

    Höhe der Verbrauchsteuer

    Tabak und Tabakwaren

    100%

    E-Zigaretten und E-Shishas, deren Zubehör und Liquids

    100%

    Softdrinks

    50%

    Energydrinks

    50%

    Quelle: Customs Notice No. 8/2019 Concerning Excise Goods and Taxes

     

    Exportzölle

    Die VAE erheben einen Exportzoll auf Industrieabfälle. Zu den betroffenen Waren gehören Stahlschrott, elektrische Abfälle und Papier.

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  • Bei der Einfuhr von Tieren, Pflanzen und Nahrungsmitteln sind zahlreiche Voraussetzungen zu beachten.

    Lebende Tiere

    Für die Einfuhr lebender Tiere in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) ist neben den üblichen Handelspapieren auch eine Importgenehmigung des Ministry of Climate Change and Environment erforderlich. Diese Genehmigung ist vom Importeur zu beantragen.

    Für die Freigabe einer Sendung mit lebenden Tieren müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:

    • Veterinärärztliches Gesundheitszeugnis
      Ein beglaubigtes Gesundheitszeugnis, ausgestellt von den zuständigen Veterinärbehörden des Exportlandes, entsprechend den mit den VAE vereinbarten Mustern.
    • Ursprungszeugnis
      Ein von der zuständigen Behörde ausgestelltes und genehmigtes Ursprungszeugnis ist für kommerzielle Sendungen erforderlich. Ausgenommen sind Sendungen aus den GCC-Staaten und für Tiere, die in den Anhängen des CITES-Abkommens gelistet sind.
    • Zollanmeldung
    • Gegebenenfalls weitere Dokumente, zum Beispiel ein Laboruntersuchungszertifikat, ausgestellt von einem akkreditierten Labor im Exportland.

    Das veterinärärztliche Gesundheitszeugnis dient als Nachweis der erfolgten Untersuchung mit Befund über die Freiheit von Seuchen und ansteckenden Krankheiten. In Deutschland ist für die Ausstellung eines Tiergesundheitszeugnisses in der Regel der Amtstierarzt zuständig.

    Die versendeten Tiere sowie tierische Produkte werden in den VAE einer veterinären Inspektion unterzogen. Die Inspektion beantragt der Importeur im Voraus. Die Ankunft der Tiere muss mindestens eine Woche im Voraus beim oben genannten Ministerium angekündigt werden. Mit dem Importeur sollte außerdem besprochen werden, ob eventuell Einfuhrverbote für Tiere aus bestimmten Ursprungsländern bestehen. Dies kann vor allem nach dem Auftreten von Tierseuchen der Fall sein. Für bestimmte Tiere wie Bienen oder Pferde können weitere Genehmigungen oder Untersuchungen erforderlich sein.

    Pflanzen

    Für die Einfuhr von Pflanzen sind neben den üblichen Handelspapieren, der Einfuhrgenehmigung und der Einfuhrlizenz für landwirtschaftliche Produkte in der Regel auch folgende Dokumente vorzulegen:

    • Im Ursprungsland der Ware ausgestelltes Pflanzengesundheitszeugnis, engl.: "phytosanitary certificate". Für die Ausstellung sind in Deutschland in der Regel die Pflanzenschutzdienste der Länder zuständig. Fragen im Zusammenhang mit Pflanzengesundheit sowie Kontakte zu den verantwortlichen Stellen und eine Liste der amtlichen Pflanzenschutzstellen finden Sie unter anderem beim Julius Kühn Institut.
    • Gegebenenfalls Negativbescheinigung für Radioaktivität. Diese kann von einem akkreditierten Labor ausgestellt werden. Regional sind unterschiedliche akkreditierte Stellen zuständig, zum Beispiel das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen, TÜV Rheinland oder speziell für Lebens- und Futtermittel regionale Chemische- und Veterinäruntersuchungsämter (CVUA) wie das CVUA Rheinland oder das CVUA Stuttgart.

    Nahrungsmittel       

    Vor der Einfuhr von Lebensmitteln in die VAE müssen durch den Importeur bestimmte Genehmigungen eingeholt und Registrierungen vorgenommen werden. Für die Lebensmittelsicherheit im Emirat Dubai ist das Food Safety Department der Municipality of Dubai zuständig.

    Grundvoraussetzungen für Lebensmittelimporteure in den VAE:

    • Besitz einer gültigen Einfuhrlizenz für Lebensmittel
    • Registrieung des Unternehmens als Lebensmittelimporteur
    • Aktivierung des den FIRS-Service (electronic Food Import Re-Export System) und Schulung eines Unternehmensvertreters
    • Anzahlung in Höhe von 15.000 Dirham (im Emirat Dubai)
    • Einreichung eines Antrags auf Einfuhr im System FIRS vor dem Eintreffen der Ware.

    Weitere Voraussetzungen:

    • Genehmigung des Lebensmitteletiketts
    • Registrierung der Lebensmittel in FIRS
    • Registrierung des Barcodes
    • Labortest.

    Erforderliche Warenbegleitpapiere bei der Einfuhr:

    • Gesundheitszeugnis im Original, ausgestellt durch die zuständige Behörde im Ursprungsland der Ware
    • Packliste
    • Ggf. Halal-Zertifikat
    • Ggf. eine Bescheinigung über den Dioxin-Gehalt, falls nicht bereits im Gesundheitszeugnis enthalten.

    Im Falle von Epidemien können zusätzliche Zertifikate verlangt werden, zum Beispiel ein Dioxin-Zertifikat. 

    Für alle Produkte, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, wird die Ausstellung eines Analysezertifikats (FIT-Analysis) empfohlen. Dieses Zertifikat soll die uneingeschränkte Genusstauglichkeit des Lebensmittels bestätigen. Es kann von einem im Ausland akkreditierten Labor oder vom Dubai Central Food Laboratory (für das Emirat Dubai) ausgestellt werden. Liegt das Zertifikat bei der Einfuhr nicht vor, werden Warenproben entnommen und getestet. Die Warensendung kann nicht abgefertigt werden bis die Ergebnisse des Labors vorliegen.

    WTO-Notifizierungen der VAE aus den Themenbereichen sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen (SBS) sowie technische Handelsbarrieren (TBT) können in der Plattform ePing abgerufen werden.

    Halal-Zertifizierung

    Für die Einfuhr von Fleisch und fleischhaltigen Nahrungsmitteln ist ein Halal-Zertifikat erforderlich. Die Kontrolle und anschließende Zertifizierung von Waren soll die Einhaltung der islamischen Reinheits- und Speisegebote während des gesamten Produktionsprozesses nachweisen.

    In den VAE werden lediglich Zertifikate akzeptiert, die von einem akkreditierten Zertifizierungsunternehmen stammen. Vor dem Export sollte daher immer geklärt werden, ob der gewählte Zertifizierer eine gültige Registrierung beim zuständigen Ministerium, dem Ministry of Industry and Advanced Technology besitzt. In Deutschland verfügen nach Angaben des Ministeriums derzeit folgende Unternehmen über eine solche Akkreditierung: Halal Control GmbH, RACS GmbH, IIDC Islamic Information Documentation and Certification GmbH und Halal Quality Control.

    Grundsätzlich darf Lebensmitteln kein Alkohol zugesetzt werden. Enthalten Lebensmittel Schweinefleisch, muss dies eindeutig auf dem Etikett erkennbar sein, nicht nur in der Liste der Zutaten.

    Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

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  • Bei der Einfuhr einiger Waren sind Verbote oder Beschränkungen zu beachten.

    Einfuhrverbote

    Für etwa 0,4 Prozent der Tariflinien gilt ein Einfuhrverbot während etwa 0,9 Prozent der Waren als "special goods" klassifiziert werden. Laut Zollgesetz des Golf-Kooperationsrats (GCC) können die einzelnen Staaten die Listen der zur Einfuhr verbotenen Produkte in Eigenregie festlegen. Ist ein Produkt in einem Land verboten, so ist auch der Transit des Produktes durch dieses Land verboten. Beispielsweise darf Alkohol in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) eingeführt werden, in Saudi-Arabien jedoch nicht.

    Einfuhrverbote werden aus kulturellen und religiösen Gründen erlassen, aber auch zum Schutz der nationalen Sicherheit, der Umwelt und der Gesundheit des Volkes. Für folgende Waren besteht somit ein Einfuhrverbot in den VAE (die Liste ist nicht abschließend und kann von der Zollverwaltung kurzfristig geändert werden):

    • Rauschgift, auch Mohn- und Hanfsamen, Cocablätter
    • geschützte Tier- und Pflanzenarten
    • lebende Schweine
    • Produkte, die geistige Eigentumsrechte verletzen
    • gebrauchte oder runderneuerte Fahrzeugreifen
    • Nylon-Fischernetze
    • Glücksspielautomaten und -material
    • gefährliche Abfälle, radioaktiv belastete Produkte, Asbest
    • alle Produkte, auch Publikationen und Kunstwerke, die in den VAE aus kultureller oder religiöser Sicht als anstößig empfunden werden
    • und alle Waren, die nicht den technischen Standards der VAE entsprechen.

    Einfuhrgenehmigungen für regulierte Waren

    Einige Waren benötigen neben den üblichen Warenbegleitpapieren auch eine Einfuhrgenehmigung. Diese ist in der Regel vom Importeur bei der zuständigen Behörde in den VAE zu beantragen.

    So ist für die Einfuhr lebender Tiere, Pflanzen, Düngemittel sowie Insektizide das Ministry of Climate Change and Environment verantwortlich. Nahrungsmittel, Kosmetika und Körperpflegeprodukte fallen hingegen in den Zuständigkeitsbereich der Dubai Municipality.

    Alkoholische Getränke, auch wenn sie nur als Zusatz in Schokolade oder Früchten enthalten sind, dürfen nur mit Genehmigung der Dubai Police eingeführt werden. Für pharmazeutische Erzeugnisse sowie medizinische und chirurgische Instrumente und Apparate ist das Ministry of Health & Prevention zuständig. Neue Reifen dürfen nur mit Genehmigung der Federal Customs Authority eingeführt werden.

    Auch kulturelle Güter wie Bücher, Zeitungen, Kunstgegenstände und Antiquitäten unterliegen einer Genehmigungspflicht, die vom Ministry of Culture erteilt wird. Schließlich ist für die Einfuhr von Telekommunikationsausrüstung die Telecommunications Regulatory Authority zuständig

    Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

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  • Viele Vorschriften zur Herstellung von Produkten werden in Standards der GSO geregelt. Deutsche Zertifizierungsunternehmen können beim Marktzugang helfen.

    In die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) einzuführende Waren müssen entweder den Standards des Golf-Kooperationsrats (GCC), der VAE oder des jeweiligen Emirats entsprechen. Sind keine für die VAE spezifischen Standards erlassen worden, greifen im Allgemeinen die Standards der Gulf Standardization Organization (GSO) oder entsprechende ISO-Standards.

    Die GSO ist eine regionale Organisation, die sich aus den nationalen Standardisierungsorganisationen der GCC-Staaten zusammensetzt. Sie wurde gegründet, um die Standardisierung in den GCC-Staaten zu harmonisieren indem sie die Staaten bei der Einführung GCC-weit gültiger Standards und technischer Normen unterstützt. 

    Nach Angaben der Welthandelsorganisation (WTO) basierten Ende 2020 etwa 95 Prozent der VAE-Standards auf den Standards der GSO. Beispiele für GCC-weit gültige Standards sind die "GCC Technical Regulation on Children Toys" und die "Gulf Technical Regulation for Low Voltage Electrical Equipment and Appliances". In der Regel basieren GSO- Standards wiederum auf internationalen Standards.

    Die nationale Behörde für Standardisierung und Metrologie (Emirates Authority for Standardization and Metrology - ESMA) wurde in das 2020 geschaffene Ministerium für Industrie und fortgeschrittene Technologie integriert. Das Ministerium hat alle Zuständigkeiten von ESMA, zum Beispiel Standardisierung, Akkreditierung und andere Dienstleistungen im Bereich der Konformität, übernommen.

    Erzeugnisse, die unter die "Emirates Conformity Assessment Scheme" (ECAS) fallen, müssen vor dem Verkauf auf dem Markt der VAE beim Ministerium registriert werden. Bei der Einfuhr werden sie auf Konformität mit den gültigen Normen geprüft. Zu den regulierten Produkten gehören unter anderem Farben und Lacke, oxo-abbaubare Kunststoffe, Reinigungsmittel, Kosmetika, Nahrungsmittelkontaktmaterialien, Milch, Säfte, Trinkwasser in Flaschen, Parfum, Babypflege, Textilien, Klimageräte, Leuchtmittel, Aufzüge, automatische Türen und Fenster sowie Ersatzteile für Fahrzeuge. 

    Die Zusammenarbeit mit dem Importeur hinsichtlich der Einfuhrvoraussetzungen ist sehr wichtig. Ferner sollte die Zertifizierung der Ware weit im Voraus geplant werden, da der Zertifizierungsprozess unter Umständen Wochen und sogar Monate in Anspruch nehmen kann.

    Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

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  • Herkunftsbezeichnungen wie "Made in EU" oder "Made in Europe" werden in den Staaten des Golf-Kooperationsrat (GCC) aufgrund des Verbraucherschutzes im Allgemeinen nicht anerkannt.

    Herkunftsbezeichnung "Made in..."

    Grundsätzlich sind alle einzuführenden Waren mit einer nicht entfernbaren Herkunftsbezeichnung ("Made in...") zu versehen. Die Warenmarkierung soll gut lesbar und dauerhaft mit der Ware verbunden sein. Sie kann durch Druck, Gravur oder Pressung erfolgen und ist grundsätzlich an der Ware selbst anzubringen. Nur in Ausnahmefällen und nur wenn ein Anbringen der Kennzeichnung auf Grund der Größe oder Beschaffenheit der Ware, wie zum Beispiel bei Schrauben, Kleinteilen, Lebensmitteln oder Flüssigkeiten nicht möglich ist, darf sie auf der Verpackung angebracht werden. Die Kennzeichnung ist dann auf der kleinsten Verpackungseinheit vorzunehmen.

    Etikettierung von Nahrungsmitteln

    Alle Nahrungsmittel müssen in arabischer Sprache etikettiert sein. Möglich sind zusätzliche Übersetzungen in andere Sprachen. Das Etikett muss folgende Angaben beinhalten:

    • Produktname und Produktmarke
    • Inhaltsstoffe in abnehmender Reihenfolge nach ihrem Gewichtsanteil; Inhaltsstoffe die eine Überempfindlichkeit auslösen können, müssen hervorgehoben sein
    • Nettogewicht in metrischen Einheiten
    • Ursprungsland
    • Name und Adresse des Herstellers
    • Herstellungs- und Haltbarkeitsdatum
    • Barcode
    • Nährwertangaben
    • Chargennummer
    • ggf. Halal-Kennzeichnung
    • ggf. Kennzeichnung für genetisch veränderte Lebensmittel.

    Fleisch- und Geflügelimporte müssen im Allgemeinen eine Halal-Kennzeichnung aufweisen. Für andere, auch für Non-food-Produkte kann ein Halal-Zertifikat und eine entsprechende Etikettierung des Produkts verlangt werden. Waren, die Schweinefleisch oder andere Produkte daraus enthalten, müssen diese Information auf dem Etikett aufweisen. Alkohol darf in Lebensmitteln grundsätzlich nicht enthalten sein. Für Messewaren und Warenmuster ist eine Etikettierung in Englisch ausreichend.

    Etikettierung von Medizinprodukten

    Medizinprodukte, die in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) eingeführt werden, müssen bestimmte Kennzeichnungsvorgaben erfüllen. Diese dienen der sicheren Anwendung und Rückverfolgbarkeit. Folgende Angaben sind obligatorisch:

    • Name, Adresse und Registrierungsnummer des Herstellers
    • Eindeutige Produktidentifikation (inkl. System-/Testkit-Zugehörigkeit, Produktgruppe/-familie)
    • Chargennummer (falls zutreffend)
    • Hinweis auf Einmalverwendung (falls zutreffend)
    • Inhaltsangabe (z. B. Größe, Gewicht, Volumen, Stückzahl)
    • Verfallsdatum (falls vorhanden)
    • Zweck, Anwendungsbereich und ggf. Leistungsspezifikationen
    • Gebrauchsanweisung (falls erforderlich)
    • Transport-, Lager- und Handhabungshinweise
    • Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen
    • Sterilisationsnachweis inkl. Methode.

    G-Mark für Elektronik

    Elektronische und elektrische Verbraucherprodukte müssen mit dem Konformitätszeichen "G-Mark" gekennzeichnet werden. Die Regelung geht aus einer gemeinsamen Regulierung der GCC-Staaten, der "Gulf Technical Regulation for Low Voltage Electrical Equipment and Appliances", hervor. 

    Energieeffizienz-Kennzeichnung

    Folgende Produkte müssen bei der Einfuhr in die VAE eine Energieeffizienz-Kennzeichnung aufweisen: Klimaanlagen für den Haushaltsgebrauch, kommerzielle und zentrale Klimaanlagen, Waschmaschinen und Wäschetrockner, Kühl- und Gefrierschränke für den Haushaltsgebrauch, Leuchten und Wassererhitzer. Die Kennzeichnung beruht auf den Forderungen aus dem EESL-System ("Energy Effieciency Standardization and Labelling Program"). Das Programm ist eine Kombination aus Energieeffizienzvorschriften ("Minimum Energy Performance Standards" - MEPS) und Vorschriften für die Kennzeichnung.

    QR-Code für Spielzeug und Elektrogeräte

    Spielzeug und kleine Elektrogeräte müssen einen QR-Code aufweisen. Im QR-Code sollen Bilder und Informationen über das Produkt, den Namen des Herstellers, die Zusammensetzung, das Herkunftsland sowie die technischen Fähigkeiten hinterlegt werden.

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  • Kurzdarstellungen geben Ihnen einen ersten Eindruck zur Warenausfuhr aus der EU sowie zum Exportkontrollrecht. 

    Grundlegende Informationen zu Ausfuhrverfahren und Exportkontrolle finden Sie auf der Seite Zoll- und Rechtsfragen im Exportgeschäft.

    Ausführliche Informationen zum Ausfuhrverfahren aus der EU erteilt die deutsche Zollverwaltung, zum Exportkontrollrecht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.