Rechtsbericht Vereinigtes Königreich Steuerrecht

Britische Regierung legt Herbstbudget mit Plänen für 2027 vor

Der neue britische Finanzminister hat am 28. Oktober den Haushalt vorgelegt. Er enthält über steuerliche Regelungen hinaus auch andere wichtige Weichenstellungen.

Karl Martin Fischer

Von Karl Martin Fischer | Bonn

Dieser Artikel enthält eine Auswahl der für Wirtschaftsbeteiligte potentiell relevantesten Regelungen des britischen Autumn Budget 2026. Die dortigen Fundstellen sind in Klammern gesetzt.

Neuigkeiten in Sachen Umsatzsteuer

Für ausländische Dienstleister ist eine angekündigte Änderung betreffend das Reverse Charge-Verfahren potentiell relevant: eine bloße Unternehmereigenschaft genügt künftig nicht mehr, das Verfahren kann ab April 2027 nur noch Anwendung finden, wenn der britische Vertragspartner VAT-registriert ist. Ist er es nicht, ist der Dienstleister für das VAT-Accounting verantwortlich (6.183).

Ebenfalls in Sachen Umsatzsteuer wird bekannt gegeben, dass ab April 2029 eine verpflichtende E-Rechnung eingeführt wird. Bis April 2028 wird die Regierung weitere Details, insbesondere über das technische Design, veröffentlichen (6.145).

Unterstützung für Unternehmen

Einige Investitionen werden künftig schneller steuerlich berücksichtigt: Die bestehenden Möglichkeiten zum vollständigen Sofortabzug bestimmter Investitionen bleiben erhalten. Für Investitionen, die stattdessen unter die sogenannte First-Year Allowance fallen, steigt der im Anschaffungsjahr abziehbare Anteil zum 1. Januar 2027 jedoch von 40 auf 50 Prozent. Im Gegenzug wird der reguläre Satz für die anschließende steuerliche Abschreibung (writing-down allowance) bei der Corporation Tax zum 1. April 2027 von 14 auf 12 Prozent gesenkt (6.251).

Das Verfahren für die administrative Abwicklung der Steuervergünstigung für Forschung und Entwicklung (R&D Tax Relief) soll vereinfacht werden. Ab 1. April 2027 soll das Claim Notification Form entfallen; ab Herbst 2027 soll zusätzlich das Additional Information Form vereinfacht werden (6.253).

Für Gründerinnen und Gründer, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, gibt es künftig eine neue Steuervergünstigung - den so genannten Founder's Relief. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Person mindestens 25 Prozent der Anteile eines Unternehmens hält, diese mindestens 5 Jahre gehalten hat und ebenso lange einen britischen Wohnsitz hatte. Die Gesellschaft muss in Großbritannien körperschafsteuerpflichtig sein und bestimmte Umsatz- und Mitarbeiterzahlen haben. Außerdem muss sie zwei von drei "Tests" (Turnover Test, Headcount Test, Innovation Test) bestehen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann die betreffende Person von einer auf 10 Prozent reduzierten Kapitalertragsteuer profitieren, bis zu einer lebenslangen Obergrenze von 10 Millionen Pfund Gewinn pro Person (4.97).      

Ab April 2027 können circa 10.000 energieintensive britische Unternehmen durch das „British Industrial Competitiveness Scheme“ circa 20 bis 25 Prozent bei den Energiekosten entlastet werden (4.145). Das Budget spricht konkret insbesondere von Kosten der Renewables Obligation, Feed-in Tariffs und des Capacity Market.

Die Regulierung soll besser werden

Die Regulierung der Wirtschaft soll Innovation nicht verlangsamen. Ein „Regulation for Growth Act” soll es Unternehmen leichter machen, neue Technologien und Geschäftsmodelle zu testen, indem bestehende Regulierungen vorübergehend angepasst werden können, solange Sicherheit gewährleistet ist. Wenn sich diese Erleichterungen bewähren, soll es einen Weg geben, sie dauerhaft zu übernehmen (4.54).

Die Regierung plant außerdem, einen „Better Regulation Executive“ einzusetzen, der dazu beitragen soll, das Ziel der Senkung der Regulierungskosten um 25 Prozent bis zum Ende der Legislaturperiode zu erreichen (6.39). Insofern nennt das Budget weitere potenzielle jährliche Einsparungen von bis zu 640 Millionen Britische Pfund, unter anderem durch vereinfachte Unternehmensberichterstattung.