Special Vereinigtes Königreich
Vereinigtes Königreich: Zollverfahren
Das Vereinigte Königreich wird voraussichtlich Ende März 2019 aus der Europäischen Union austreten. Von den anstehenden Verhandlungen zwischen den 27 verbleibenden EU-Mitgliedsländern (EU-27) und den Briten hängt nun ab, zu welchen Konditionen künftig zwischen der EU-27 und der britischen Insel gehandelt werden kann. Ein Zurückfallen der Briten auf den Standard der Welthandelsorganisation (WTO) konnte zu Redaktionsschluss (Juni 2017) nicht ausgeschlossen werden. Dies würde unter anderem auch die Einführung von Zöllen bedeuten. Aktuelle Informationen im Internet unter www.gtai.de/brexit.
Sendungen innerhalb der Europäischen Union sind zollfrei.
Für die Umsatzsteuer gilt Folgendes: Bei Sendungen an Privatpersonen in anderen EU-Staaten führt der Versandhändler die für sein Land geltende Steuer (in Deutschland also 19%) an sein zuständiges Finanzamt ab. Dies gilt allerdings nur bis zum Erreichen bestimmter Schwellenwerte je Bestimmungsland. Wird der Schwellenwert überschritten, sind ab diesem Zeitpunkt sämtliche Lieferungen in dieses Land nach dem dort geltenden Steuersatz zu besteuern und die Steuer dorthin abzuführen. Im folgenden Jahr sind dann sämtliche Umsätze in diesem Bestimmungsland steuerpflichtig.
Die Schwellenwerte sind nicht einheitlich. In Deutschland, Frankreich, Luxemburg und in den Niederlanden beträgt er 100.000 Euro, in den anderen Euro-Mitgliedstaaten 35.000 Euro. In EU-Mitgliedstaaten, die den Euro nicht verwenden, gelten entsprechende Werte in nationaler Währung.
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Text: Klaus Möbius, Annika Pattberg