Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Rechtsmeldung WTO WTO

Sind alle TRIPS-Vorgaben auf die WTO-Mitglieder gleich anwendbar?

Von Julia Merle | Bonn

Das TRIPS sieht unter anderem Übergangszeiträume vor, in denen es zwar bereits in Kraft getreten ist, aber in bestimmten Ländern noch nicht voll zur Anwendung kommt. Während die ursprünglichen Fristen für Entwicklungs- und Schwellenländer lange abgelaufen sind, räumte man den von den Vereinten Nationen als "am wenigsten entwickelte Länder" eingestuften WTO-Mitgliedern die Möglichkeit eines längeren Zeitraumes ein. Dieser läuft noch bis zum 1. Juli 2034. 

Mehr dazu

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.