Gewerblicher Rechtsschutz
Zuständig für den Schutz des geistigen Eigentums in Island ist das Hugverkastofan. Dabei handelt es sich um eine Regierungsbehörde, die dem Wirtschaftsministerium Islands untergeordnet ist.
Ein nationales Patent kann in Island für eine Schutzdauer von 20 Jahren beantragt werden. Diese Frist legt Artikel 40 des isländischen Patentgesetzes fest (Gesetz Nr. 17/1991, Lög um einkaleyfi). Auch nicht in Island niedergelassene Personen können ein nationales Patent beantragen, wenn sie einen Vertreter...