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Ein mit dem deutschen vergleichbares Mahnverfahren gibt es in Norwegen nicht. Jedoch sieht das norwegische Prozessrecht ein vereinfachtes Verfahren für die Geltendmachung von geringfügigen Forderungen vor. Nähere Ausführungen zu dem sogenannten Småkravprosess bietet der Abschnitt Bagatellsachen dieses Portal 21-Länderberichts.
Germany Trade & Invest (Stand: August 2023)
Das norwegische Recht sieht im norwegischen Verfahrensgesetz (Tvisteloven) ein besonderes Verfahren für geringfügige Forderungen (Småkravprosess / Small claims procedure) vor.