Internationales Privatrecht
Bei Abschluss eines Vertrages zwischen einem norwegischen Dienstleister und einem Dienstleistungsempfänger, etwa einem Unternehmen aus Deutschland, ist es vorrangig wichtig, festzustellen, welches Recht auf den Vertrag Anwendung findet. Diese Frage nach dem anwendbaren Recht bestimmt sich nach dem sogenannten Internationalen Privatrecht.
In Norwegen gibt es kein eigentliches Gesetz zum Internationalen Privatrecht, das die Kollisionsnormen für die verschiedenartigen Fallmöglichkeiten generell vorgeben...