Anerkennung/Vollstreckung
Wer als deutscher Dienstleistungsempfänger in Deutschland oder Österreich einen Prozess (zum Beispiel auf Schadensersatz nach einem Gewährleistungsfall) gegen einen österreichischen Dienstleister gewonnen hat, hat noch nicht sein Geld erhalten. Vielmehr muss er die gerichtliche Entscheidung gegebenenfalls anerkennen und auch vollstrecken lassen, um das vom Gericht zugesprochene Geld auch tatsächlich zu erhalten. Bei der Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen können dem deutschen...