Bangladesch: Gewährleistungsrecht
Die wesentlichen Rechtsgrundlagen des bangladeschischen Vertragsrechts stammen aus dem alten englischen Recht.
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Die wesentlichen Rechtsgrundlagen des bangladeschischen Vertragsrechts stammen aus dem alten englischen Recht.
Relevant sind insbesondere Regelungen im Energiesektor. Bangladesch verfügt zur Gewährleistung der Energiesicherheit über eine Behörde für die Entwicklung erneuerbarer Energien.
Bangladesch ist bislang kein Mitgliedstaat des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Das Rechtssystem der Volksrepublik Bangladesch wurzelt im englischen Common Law. Rechtsquellen bestehen jedoch vor allem in Form von Parlamentsgesetzen.
Hier finden Sie erste Informationen zur bangladeschischen Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie zur Mehrwertsteuer (VAT). Mit Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen.
Bangladesch ist weitgehend offen für ausländische Investitionen. Nur sehr wenige Wirtschaftsbereiche sind auf bangladeschische Investitionen beschränkt.
Im Folgenden finden Sie relevante Rechtsgrundlagen im Überblick. Im Jahr 2023 wurde der frühere Patents and Designs Act, 1911 aufgehoben und ersetzt.
Im Folgenden finden Sie ausgewählte Informationen bezüglich Bangladesch.
Wesentliche Rechtsgrundlage des bangladeschischen Gesellschaftsrechts ist der Companies Act, 1994. Personengesellschaften sind hingegen im Partnership Act, 1932 geregelt.
Wesentliche Rechtsgrundlage des bangladeschischen Arbeitsrechts ist der Bangladesh Labour Act, 2006. Er enthält Vorgaben zum Beispiel in Bezug auf Arbeits- und Ruhezeiten.