Warenkennzeichnung und Verpackung
Für den Vertrieb von Waren in Nigeria sind bestimmte Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften zu beachten.
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Für den Vertrieb von Waren in Nigeria sind bestimmte Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften zu beachten.
Die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen ist nur mit einem amtlichen Veterinär- oder Pflanzengesundheitszeugnis möglich.
Für den Vertrieb von Waren in Nigeria sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten. Darunter auch technische Vorschriften und Normen.
Die Einfuhr bestimmter Waren ist verboten, für andere Waren sind Genehmigungen einzuholen. Devisenbeschränkungen wurden aufgehoben.
Lebensmittel, Medikamente und Chemikalien können nur mit vorheriger Registrierung und Genehmigung der zuständigen Behörde NAFDAC eingeführt werden.
Bei der Wareneinfuhr aus Drittländern werden in der Regel Zölle und andere Abgaben erhoben.
Neben der Abfertigung zum freien Verkehr können Importeure besondere Zollverfahren nutzen.
Freie Wirtschaftszonen gewähren tarifäre und nichttarifäre Handelserleichterungen.
Nigeria ist Mitglied der westafrikanischen Zollunion ECOWAS und Vertragsstaat des gesamtafrikanischen Freihandelsabkommens.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.