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Zollbericht Nigeria Internationale Handelsabkommen, übergreifend
Nigeria ist Vertragsstaat verschiedener Freihandelsabkommen.
01.02.2021
Von Andrea Mack
Die Bundesrepublik Nigeria gehört der 1975 gegründeten Wirtschaftsgemeinschaft westafrikanischer Staaten ECOWAS (Economic Community of West African States) an. Die 15 Mitgliedstaaten sind neben Nigeria Benin, Burkina Faso, Côte d’Ivoire, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kap Verde, Liberia, Mali, Niger, Senegal, Sierra Leone und Togo. Ziel der Organisation ist es, die wirtschaftliche Zusammenarbeit in der Region zu fördern. Langfristig wird ein gemeinsamer Binnenmarkt mit freiem Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital angestrebt.
Die einzelnen Mitgliedstaaten wenden - mit Ausnahme von Liberia und Kap Verde - den gemeinsamen Außenzolltarif (Common External Tariff - CET) der ECOWAS für Warenlieferungen aus Drittländern an. Die für 2020 geplante Einführung einer einheitlichen westafrikanischen Währung wurde erneut auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
Innerhalb der ECOWAS sieht der Trade Liberalisation Scheme (ETLS) den weitgehend zollfreien Warenverkehr für Ursprungserzeugnisse der Mitgliedstaaten vor, wenn sie vom ECOWAS-Ursprungszeugnis eines national zugelassenen Herstellers begleitet werden. Die Mitgliedsländer wenden das zweistufige langwierige Registrierungsverfahren des ETLS für verarbeitete und industrielle Waren jedoch nicht durchgängig an, so dass die Freihandelszone in der Praxis nicht vollständig umgesetzt ist.
Im März 2018 unterzeichneten 44 der insgesamt 55 Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union (AU) nach nur dreijährigen Verhandlungen das Rahmenabkommen über die Schaffung einer afrikanischen kontinentalen Freihandelszone (African Continental Free Trade Agreement - AfCFTA). Nach der Ratifizierung durch erforderliche 22 Unterzeichnerstaaten trat das Abkommen offiziell am 30. Mai 2019 in Kraft. Inzwischen haben alle AU-Mitgliedstaaten außer Eritrea das AfCFTA-Rahmenabkommen unterzeichnet, rund zwei Drittel von ihnen haben es ratifiziert, darunter auch Nigeria im Dezember 2020.
Erklärtes Ziel des Abkommens ist es, den innerafrikanischen Handel zu fördern, die Industrialisierung weiter voranzutreiben und regionale Wertschöpfungsketten aufzubauen. Langfristig angestrebt werden eine kontinentale Zollunion und ein afrikanischer Binnenmarkt mit freiem Austausch von Gütern und Dienstleistungen sowie freiem Personenverkehr. 90 Prozent der bestehenden Zölle sollen wegfallen. Die einzelnen Vertragsstaaten oder Regionalorganisationen (REC), die bereits eine Freihandelszone oder Zollunion bilden, können 7 Prozent der gesamten Zolltariflinien als sensible Produkte einstufen. Deren Zölle sind innerhalb von 10 Jahren abzubauen. Den am wenigsten entwickelten Ländern werden hierfür 13 Jahre eingeräumt. Für 3 Prozent der Zolltariflinien bleiben die Zölle dauerhaft bestehen. Ab 1. Juli 2020 sollte der Zollabbau nach den Regeln des Abkommens beginnen. Wegen der Corona-Pandemie wurde der Start der afrikanischen Freihandelszone auf den 1. Januar 2021 verschoben.
Nähere Informationen zur AfCFTA wie auch zu anderen wichtigen Freihandelsabkommen liefert unser Themenspecial "Zollfrei durch die Welt".
Die westafrikanischen Staaten, die westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS plus Mauretanien und die westafrikanische Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA) einerseits sowie die Europäische Union (EU) und ihre Mitgliedstaaten andererseits haben am 30. Juni 2014 ihre Verhandlungen über ein regionales Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) betreffend Warenhandel und Entwicklungszusammenarbeit abgeschlossen und den Abkommenstext paraphiert. Der Text des Abkommens ist auf der Internetseite der EU eingestellt.
Außer Nigeria, das negative Folgen für heimische Industrien befürchtet, haben inzwischen alle Mitgliedsländer der ECOWAS das regionale WPA unterzeichnet.
Mit Inkrafttreten des Abkommens gewährt die Europäische Union Einfuhren aus den westafrikanischen Vertragsstaaten weiterhin zoll- und kontingentfreien Zugang zu ihrem Markt. Im Gegenzug verpflichtet sich Westafrika, in einem Zeitraum von 20 Jahren seine Zölle auf 75 Prozent der EU-Ursprungswaren stufenweise abzubauen. Den westafrikanischen Staaten wird ermöglicht, sensible landwirtschaftliche Erzeugnisse und Verarbeitungserzeugnisse gegenüber der europäischen Konkurrenz durch Beibehaltung von Zöllen zu schützen und, falls erforderlich, Schutzmaßnahmen einzuleiten.
Nigeria ist Gründungsmitglied der Welthandelsorganisation WTO. Nigerianischen Ursprungswaren werden Zollpräferenzen im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) der EU zugunsten der Entwicklungsländer gewährt. Das dort angewandte Verfahren des registrierten Ausführers (REX) zur Bescheinigung des präferenziellen Ursprungs führte Nigeria mit Wirkung vom 21. März 2019 ein.
Die USA gewähren Nigeria neben dem Generalised System of Preferences (GSP) Präferenzen im Rahmen des African Growth and Opportunity Act (AGOA). Diese einseitig gewährten Zollerleichterungen für 40 südlich der Sahara gelegenen Länder Afrikas wurden 2015 um weitere zehn Jahre bis 2025 verlängert. Die Liste der AGOA-Produkte umfasst unter anderem Rohstoffe, industrielle Vorprodukte, Textilerzeugnisse und Bekleidung.