Zollbericht Nigeria Internationale Handelsabkommen, übergreifend
Abgeschlossene Handelsabkommen und Mitgliedschaft in der WTO
Nigeria ist Mitglied der westafrikanischen Zollunion ECOWAS und Vertragsstaat des gesamtafrikanischen Freihandelsabkommens.
19.06.2024
Von Andrea Mack | Bonn
Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS
Die Bundesrepublik Nigeria gehört der 1975 in Lagos gegründeten Wirtschaftsgemeinschaft westafrikanischer Staaten ECOWAS (Economic Community of West African States) an. Weitere Mitgliedstaaten sind Benin, Burkina Faso, Cabo Verde, Côte d’Ivoire, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Liberia, Mali, Niger, Senegal, Sierra Leone und Togo. Hauptziel der Organisation ist, die wirtschaftliche Zusammenarbeit in der Region zu fördern. Langfristig wird ein gemeinsamer Binnenmarkt mit freiem Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital angestrebt.
Im Januar 2024 verkündeten die Militärregierungen von Burkina Faso, Mali und Niger ihren Austritt aus der ECOWAS, was jedoch nur über einen Zeitraum von einem Jahr erfolgen kann. Die drei Staaten gründeten bereits im September 2023 die sogenannte Allianz der Sahel-Staaten (AES), um die militärische und wirtschaftliche Zusammenarbeit zu stärken.
Die Mitgliedstaaten der ECOWAS wenden einen gemeinsamen Außenzolltarif (Common External Tariff - CET) gegenüber Warenlieferungen aus Drittländern an. Innerhalb der ECOWAS ermöglicht das Handelsliberalisierungsregime TLS (Trade Liberalisation Scheme) einen weitgehend zollfreien Warenverkehr für Ursprungserzeugnisse der Mitgliedstaaten. Als Präferenznachweis ist ein ECOWAS-Ursprungszeugnis eines national zugelassenen Herstellers vorzulegen. Allerdings wenden die Unternehmen in den Mitgliedstaaten das zweistufige Registrierungsverfahren des ECOWAS Trade Liberalisation Scheme (ETLS) für die Zulassung des Herstellers und seiner verarbeiteten Produkte nicht durchgängig an, so dass der freie Handel innerhalb der ECOWAS in der Praxis nicht vollständig umgesetzt wird.
Afrikanische Freihandelszone AfCFTA
Die Afrikanische Union (AU) brachte im März 2018 nach nur drei Jahren Verhandlungen die kontinentale Freihandelszone AfCFTA (African Continental Free Trade Area) auf den Weg. Mittlerweile haben 54 Staaten Afrikas das Abkommen zur Schaffung der AfCFTA unterzeichnet und 47 ihre Ratifikationsurkunde hinterlegt, darunter auch Nigeria im Dezember 2020.
Das Abkommen zielt darauf ab, den innerafrikanischen Handel und Investitionen zu erleichtern, die Industrialisierung zu fördern und regionale Wertschöpfungsketten aufzubauen. Langfristig streben die Mitgliedstaaten eine kontinentale Zollunion und einen afrikanischen Binnenmarkt an, mit freiem Austausch von Gütern und Dienstleistungen sowie freiem Personenverkehr.
97 Prozent der bestehenden Warenzölle sollen schrittweise wegfallen. Für 3 Prozent der Zolltariflinien bleiben die Zölle dauerhaft bestehen. Vorgesehen ist auch der Abbau von nichttarifären Handelsbarrieren wie Importquoten, Produktnormen und Zollbürokratie.
Die Umsetzung der Freihandelszone startete am 1. Januar 2021. Da die Verhandlungen über Zollangebote und Ursprungsregeln zu dem Zeitpunkt nicht vollständig abgeschlossen waren, fand kaum Warentausch im Rahmen der AfCFTA statt. Um eine positive Signalwirkung auszulösen, nahmen im Oktober 2022 acht ausgewählte Länder den Handel mit bestimmten Produkten unter der neu geschaffenen Guided Trade Initiative auf. Das Pilotprojekt wird seit 2023 um weitere Länder, Produkte und künftig auch auf Dienstleistungen erweitert. Informationen zu dem Freihandelsabkommen hält das AfCFTA-Sekretariat bereit.
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der EU
Die westafrikanischen Staaten, die Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS und die westafrikanische Wirtschafts- und Währungsunion UEMOA einerseits sowie die Europäische Union (EU) und ihre Mitgliedstaaten andererseits haben am 30. Juni 2014 ihre Verhandlungen über ein regionales Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) betreffend Warenhandel und Entwicklungszusammenarbeit abgeschlossen. Außer Nigeria, das negative Folgen für heimische Industrien befürchtet, haben inzwischen alle Mitgliedsländer der ECOWAS das regionale WPA unterzeichnet. Der Wortlaut und die Anhänge des Abkommens sind auf der Webseite der EU abrufbar.
Mit Inkrafttreten des Abkommens gewährt die EU Einfuhren aus den westafrikanischen Vertragsstaaten weiterhin zoll- und kontingentfreien Zugang zu ihrem Markt. Im Gegenzug verpflichten sich die westafrikanischen Staaten, in einem Zeitraum von 20 Jahren ihre Zölle auf 75 Prozent der EU-Ursprungswaren schrittweise abzubauen.
Weitere Mitgliedschaften und Abkommen
Nigeria ist Gründungsmitglied der Welthandelsorganisation WTO. Die EU gewährt Nigeria einseitig Zollpräferenzen im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) zugunsten der Entwicklungsländer. Außerdem kann Nigeria von Zollvergünstigungen im Rahmen des US-amerikanischen African Growth and Opportunity Act (AGOA) profitieren. Die Liste der AGOA-Produkte umfasst neben Rohstoffen und industriellen Vorprodukten auch verschiedene Textilerzeugnisse und Bekleidung.