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Ausländisches Wirtschaftsrecht

Gesetze in Belgien

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Suche nach belgischen Gesetzen und Rechtsnormen.

Rechtsquellen:

Belgische Gesetzestexte stehen im Internet unter http://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/welcome.pl, der Internetseite des Verkündungsorgans belgischer Gesetze (Moniteur Belge), zur Verfügung. Konsolidierte Fassungen der Gesetze findet man im Gesetzgebungsportal unter http://www.ejustice.just.fgov.be/loi/loi.htm. Eine weitere Recherchemöglichkeit besteht unter http://www.droitbelge.be/codes.asp.

Sofern sie nicht bereits im belgischen Staatsblatt veröffentlicht sind, können (inoffizielle) deutsche Versionen belgischer Gesetze (übersetzt durch den Föderalen Übersetzungsdienst) unter http://www.scta.be/?lang=DE-de (Übersetzungen > Suchmaske) abgerufen werden.

Klicken Sie hier, um Gesetzestexte aus zahlreichen Rechtsgebieten zu finden:

Rechtsordnung, Völkerrecht

Verfassungsrecht 

Bürgerliches Recht und Handelsrecht

Allgemeines 

Hinweis: Das belgische Zivilgesetzbuch wird derzeit Schritt für Schritt modernisiert. Den jeweils aktuellen Stand der Umstellung entnehmen Sie diesem Link. Das bisherige Zivilgesetzbuch wird als "altes" Zivilgesetzbuch bezeichnet, bleibt aber in Kraft, soweit es nicht von den neuen Büchern verdrängt wird. Derzeit (Stand Februar 2022) sind diese Bücher des neuen Zivilgesetzbuches in Kraft getreten:

Vertriebsrecht - Handelsvertreterrecht 

Gesellschaftsrecht

Allgemeines 

Aktiengesellschaftsrecht

GmbH-Recht

Insolvenzrecht

Gewerblicher Rechtsschutz

Allgemeines 

Verbraucherschutzrecht

Sonstiges Wirtschaftsrecht

Arbeitsrecht 

Wettbewerbsrecht

Prozessrecht, Rechtsverfolgung

Zivilprozessrecht

Öffentliches Recht

Recht der öffentlichen Aufträge 

Handwerksrecht, Gewerberecht 

Steuerrecht

Allgemeines (u.a. Körperschaft-, Einkommen- und Umsatzsteuer) 

  • Auf dieser Seite hält das belgische Finanzministerium eine große Auswahl von Steuergesetzen vor

  • Auf dieser Seite gibt es das Mehrwertsteuergesetzbuch und das Einkommensteuergesetzbuch in deutscher Übersetzung

Doppelbesteuerungsabkommen

  • Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und zur Regelung verschiedener anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuer und der Grundsteuern vom 11.4.1967 (Fundstelle: BGBl. 1969 II S. 17; in Kraft getreten: 30.7.1969; Anwendung grundsätzlich ab 1.1.1966). - Zusatzabkommen vom 5.11.2002. 


Sonstiges Recht

  • Seit dem 1.4.2007 müssen Arbeitnehmer, Selbstständige und Praktikanten, die vorübergehend oder teilweise in Belgien arbeiten, im Voraus gemeldet werden. Informationen darüber sind unter www.limosa.be erhältlich. 

Weitere Rechtsinformationen

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