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Portal 21 Finnland

Informationen zur Qualifikation des Dienstleisters

Reglementierte Berufe (EU-Berufsanerkennungsrichtlinie)

Zahlreiche der eben genannten Dienstleister, aber noch viele andere finnische Berufe verschiedener Branchen - unter anderem Apotheker (Proviisorit), aber auch Schornsteinfeger (Nuohooja) - sind reglementierte Berufe im Sinne der Europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2005/36/EG). Davon erfasst werden die Berufe, deren Ausübung durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften besonderen Voraussetzungen bezüglich der Berufsqualifikationen unterworfen ist. Eine Suchmaschine der nationalen reglementierten Berufe enthält eine Online-Datenbank der Europäischen Kommission.

EU-Dienstleistungsrichtlinie

Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG) hat Finnland insbesondere mit dem am 28.12.2009 in Kraft getretenen, branchenübergreifenden Dienstleistungsgesetz (Laki palvelujen tarjoamisesta/Lag om tillhandahållande av tjänster, Gesetz Nr. 1166/2009) umgesetzt. Dieses enthält einige Verwaltungsvereinfachungen für Dienstleistungserbringer, bringt allerdings auch neue Informationspflichten. So müssen Dienstleister die Dienstleistungsempfänger unter anderem informieren über

  • Namen und Rechtsform;
  • Korrespondenzdaten;
  • Eintragungen in Handelsregister oder andere Register;
  • bei Genehmigungspflicht die Kontaktdaten der genehmigenden Behörde;
  • Informationen über eine Haftpflichtversicherung oder Bürgschaft, sofern diese rechtlich erforderlich ist;
  • die finnische Firmen- und Körperschaftsnummer;
  • ihre Mehrwertsteuernummer und
  • von ihnen verwendete Standardvertragsklauseln.

Technische Normen

Finnische technische Normen bringt vor allem die Standardisierungsstelle Finnlands (Suomen Standardisoimisliitto - abgekürzt: SFS) heraus. In deren finnisch- und englischsprachigem Webshop können finnische Normen bestellt werden, beispielsweise folgende Standards:

  • SFS 3542 über die Stärke und Luftdichtheit von Lüftungskanälen (Ilmastointikanavat. Lujuus- ja tiiviystestaus);
  • SFS 6000 (mehrteilig) über Elektroinstallationen mit Niederspannung (Pienjännitesähköasennukset);
  • SFS 6001 (mehrteilig) über Elektroinstallationen mit Hochspannung (Suurjännitesähköasennukset);
  • SFS 3099 über Grundsätze für Ermüdungsprüfungen bei Metallen (Metallien väsytyskokeiden yleiset periaatteet).

Arbeitssicherheit

Das finnische Arbeitsschutzgesetz (Työturvallisuuslaki/ Arbetarskyddslag, Gesetz Nr. 738/2002) verpflichtet grundsätzlich den Arbeitgeber, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sicherzustellen und zu überwachen. Auch muss er seine Arbeitnehmer entsprechend informieren und anleiten (§§ 8, 14). Zudem hat er Risiken zu bewerten und eine Arbeitsschutzrichtlinie aufzustellen (§§ 9, 10). In Finnland können Arbeitsschutzverpflichtungen allerdings auch andere Personen treffen, etwa Planer, Installateure, Hauseigentümer oder Inspekteure (§§ 56 ff.).

Einzelne Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes betreffen beispielsweise die Ergonomie (§ 24), die Belüftung (§ 33) und Beleuchtung (§ 34) von Arbeitsplätzen oder den Umgang mit chemischen, physikalischen, biologischen oder anderweitig gefährlichen Substanzen und Maschinen etc. (§§ 37 ff.).

Finnische Arbeitgeber haben sich mit einer speziellen Versicherung gegen Arbeitnehmer-Ansprüche auf Grund von Arbeitsunfällen abzusichern (mehr dazu im Artikel Pflichtversicherung dieses "Portal 21"-Länderbeitrags).

Germany Trade & Invest (Stand: April 2025)

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