Das finnische Arbeitsschutzgesetz (Työturvallisuuslaki/ Arbetarskyddslag, Gesetz Nr. 738/2002) verpflichtet grundsätzlich den Arbeitgeber, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sicherzustellen und zu überwachen. Auch muss er seine Arbeitnehmer entsprechend informieren und anleiten (§§ 8, 14). Zudem hat er Risiken zu bewerten und eine Arbeitsschutzrichtlinie aufzustellen (§§ 9, 10). In Finnland können Arbeitsschutzverpflichtungen allerdings auch andere Personen treffen, etwa Planer, Installateure, Hauseigentümer oder Inspekteure (§§ 56 ff.).
Einzelne Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes betreffen beispielsweise die Ergonomie (§ 24), die Belüftung (§ 33) und Beleuchtung (§ 34) von Arbeitsplätzen oder den Umgang mit chemischen, physikalischen, biologischen oder anderweitig gefährlichen Substanzen und Maschinen etc. (§§ 37 ff.).
Finnische Arbeitgeber haben sich mit einer speziellen Versicherung gegen Arbeitnehmer-Ansprüche auf Grund von Arbeitsunfällen abzusichern (mehr dazu im Artikel Pflichtversicherung dieses "Portal 21"-Länderbeitrags).
Germany Trade & Invest (Stand: April 2025)