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Vertragsrecht

Bei Verträgen zwischen finnischen Dienstleistern und deutschen Dienstleistungsempfängern kann es Besonderheiten geben, wenn finnisches Recht gilt.

Germany Trade & Invest

Bei Verträgen zwischen finnischen Dienstleistern und deutschen Dienstleistungsempfängern sind unter anderem folgende Punkte relevant, wenn das finnische Recht gilt:

Das finnische Vertragsrecht ist in einem eigenen Vertragsgesetz geregelt (Gesetz Nr.--Nummer 228/1929, Laki varallisuusoikeudellisista oikeustoimista/Lag om rättshandlingar på förmögenhetsrättens område). Das finnische Gesetzesportal Finlex bietet online eine englische Übersetzung dieses Gesetzes an, die allerdings nur die Änderungen bis zum Jahre 1999 berücksichtigt.

Das Vertragsgesetz regelt unter anderem das Zustandekommen eines Vertrages. Verträge können in Finnland grundsätzlich formfrei geschlossen werden. Ein Angebot wird als bindendes Versprechen betrachtet, die Bindung gilt allerdings nur für eine bestimmte Frist. Die Annahme des Angebots ist ihrerseits auch bindend, es sei denn, sie kommt zu spät - in diesem Fall gilt sie als neues Angebot.

Neben Regeln zum Vertragsschluss an sich beinhaltet das Vertragsgesetz Vorschriften zur Vertretung sowie zur Ungültigkeit (etwa infolge einiger Irrtümer oder Täuschung / Drohung) und Anpassung von Verträgen. Bei Unwirksamkeit kommt es zur Rückabwicklung des Vertrags. Ist diese nicht möglich, so kommt es zum Wertersatz. Wenn bestimmte Vertragsklauseln unfair sind oder ihre Anwendung zu einem unfairen Ergebnis führen würde, regelt § 36 in seinen Absätzen 1 und 2 unter anderem, dass unfaire Vertragsklauseln angepasst oder nicht angewendet werden können. Falls in Folge dieser Vertragsklauseln die Durchsetzung des restlichen Vertrages insgesamt unfair wäre, kann auch der gesamte Vertrag angepasst oder nicht angewendet werden.

Die Bestimmungen des Vertragsgesetzes gelten allerdings nach seinem § 1 Absatz 2 unter anderem nicht für die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Für allgemeine Vertragsbedingungen zwischen Gewerbetreibenden gibt es in Finnland ein Sondergesetz (Gesetz Nr. 1062/1993 - lag om reglering av avtalsvillkor mellan näringsidkare). Dieses Gesetz verbietet unbillige Klauseln, die die schwächere Position des anderen Vertragspartners ausnutzen.


Germany Trade & Invest (Stand: 04.09.2020)

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