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Indien-EU: Verhandlungen über Freihandel und Investitionsschutz
Indien und die Europäische Union (EU) haben im Rahmen des EU-Indien-Gipfels am 8. Mai 2021 insbesondere vereinbart, wieder über ein bilaterales Freihandelsabkommen zu verhandeln.
12.05.2021
Von Julia Merle | Bonn
Die Verhandlungen beider Seiten über ein umfangreiches Handels- und Investitionsabkommen (broad-based Bilateral Trade and Investment Agreement, BTIA) zur Förderung des bilateralen Handels hatten im Jahr 2007 begonnen. Neben dem Warenhandel waren unter anderem der Handel mit Dienstleistungen, aber auch geistiges Eigentum sowie Investitionen Gegenstand der Verhandlungen. Die vorerst letzte Verhandlungsrunde fand im Mai 2013 statt. Seitdem waren die Verhandlungen unterbrochen.
Über die Wiederaufnahme der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen hinaus wurde nun anlässlich des Treffens der Staats- und Regierungschefs die Vereinbarung getroffen, Verhandlungen über ein separates Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und Indien zu beginnen.
Auch im Bereich des Schutzes geografischer Angaben hat man sich geeinigt, Gespräche über ein bilaterales Abkommen aufzunehmen.
Der zwischen Deutschland und Indien geschlossene bilaterale Investitionsschutzvertrag vom 10. Juli 1995 ist am 3. Juni 2017 außer Kraft getreten.
Zum Thema:
- Europäischer Rat: Pressemitteilung vom 8. Mai 2021 (Englisch)
- Pressemitteilung des indischen Ministry of Commerce and Industry vom 8. Mai 2021 (Englisch)
- Pressemitteilung des indischen Prime Minister´s Office vom 8. Mai 2021 (Englisch)
- GTAI-Länderbericht: Zoll und Einfuhr kompakt – Indien
- GTAI-Länderbericht: Recht kompakt Indien