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Pflichtversicherung

Germany Trade & Invest (Stand: 03.01.2019)

In Island trifft einige Dienstleister das Erfordernis, gegen Schäden in Ausübung ihrer Tätigkeit eine Pflichtversicherung abzuschließen.

Hierzu gehören beispielsweise isländische Rechtsanwälte. Sie müssen eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestsumme von 15.850.000 Isländischen Kronen (etwa 101.650 Euro) pro Versicherungsjahr abschließen. Die Versicherungssumme pro Schadensfall hat mindestens 5.000.000 Isländische Kronen (rund 32.066 Euro) zu betragen. Dies bestimmt Artikel 1 der isländischen Verordnung Nr.--Nummer 200/1999 über die anwaltliche Berufshaftpflicht (Reglugerð um starfsábyrgðartryggingar lögmanna).

Isländische Reiseagenturen dagegen müssen etwa Sicherheit dafür gewähren, dass Kunden im Falle ausgefallener Pauschalreisen infolge von Insolvenz oder Geschäftsaufgabe der Agentur entschädigt werden. Diese Sicherheit kann in Form einer entsprechenden Versicherung, der Hinterlegung von Geld bei einer Bank, einer Bankbürgschaft oder vergleichbarer Instrumente erfolgen. Rechtliche Grundlage dieser Regelung ist Artikel 14 des Tourismusverwaltungsgesetzes Islands (Gesetz Nr. 73/2005, Lög um skipan ferðamála), in englischer Übersetzung (allerdings auf dem Stand des Jahres 2005) auf einer Homepage des isländischen Industrie- und Tourismusministeriums abrufbar.

Germany Trade & Invest (Stand: 03.01.2019)

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