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Eilverfahren

Germany Trade & Invest (Stand: 28.12.2017)

Das lettische Recht kennt die eilbedürftige Rechtsdurchsetzung im Wege eines einstweiligen Rechtsschutzes.

Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 137-143 der lettischen Zivilprozessordnung (Civilprocesa likums).

Demnach gibt es die Möglichkeit, finanzielle Ansprüche mittels eines Sicherungsverfahrens (Prasības nodrošināšana) zu sichern. Voraussetzungen dafür sind:

  • Grund zur Annahme, die Durchsetzung der Gerichtsentscheidung sei gefährdet oder unmöglich
  • Ein mit Gründen versehener Antrag
  • Festlegung des Sicherungsmittels im Antrag

Dieses Sicherungsverfahren ist auch während des gesamten Prozesses, also noch vor Prozessende, wie auch schon vor Prozessbeginn möglich (Artikel 137 Absatz 3 der lettischen ZPO).

Die einzelnen lettischen Sicherungsmittel werden in Artikel 138 aufgeführt; eine Kombination verschiedener Sicherungsmittel ist dort ausdrücklich zugelassen.

Schließlich gibt es Regelungen zu Rechtsbehelfen im Sicherungsverfahren (Artikel 140-141) sowie zum Schadensersatzanspruch im Anschluss an einen abgewiesenen Sicherungsantrag (Artikel 143).

Germany Trade & Invest (Stand: 28.12.2017)

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