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Special Mexiko

Mexiko: Rechtliche Grundlagen

E-Commerce wird in Mexiko in diversen Gesetzen geregelt, insbesondere im Zivilgesetzbuch (Código Civil), Handelsgesetzbuch (Código de Comercio) und im Verbraucherschutzgesetz (Ley de Protección al Consumidor). In den Jahren 2000 und 2003 wurden Reformen zur Schaffung eines Rechtsrahmens für den elektronischen Geschäftsverkehr erlassen, die teilweise auf dem Modellgesetz über den elektronischen Handel der Kommission der Vereinten Nationen für Internationales Handelsrecht (UNCITRAL) beruhen.

Zudem sind diverse Leitlinien der OECD zu verbraucherschutzrelevanten Themen bezüglich Werbung, Marketing und Datenschutz zu beachten, wie zum Beispiel die Leitlinien für den Verbraucherschutz im Zusammenhang mit dem elektronischen Geschäftsverkehr.

Bestimmungen zu elektronischen Verträgen und zur elektronischen Signatur finden sich vor allem in den Artikeln 89 ff. im Handelsgesetzbuch, die aufgrund des sogenannten E-Signatur Dekrets von 2003 reformiert wurden. Elektronische Verträge sind schriftlichen Verträgen gleichgestellt, ein Vertrag im Internet kommt nach den allgemeinen Grundsätzen zustande. In bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Fällen ist eine E-Signatur erforderlich beziehungsweise möglich, wie zum Beispiel bei der elektronischen Abgabe von Steuererklärungen. Weitere Bestimmungen zu elektronischen Verträgen finden sich in den Art. 76 bis ff. im Verbraucherschutzgesetz. Ein besonderes Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen existiert nicht, allerdings bestehen Widerrufsmöglichkeiten nach den allgemeinen Vorschriften.

Einschlägige Bestimmungen zum Datenschutz im elektronischen Geschäftsverkehr finden sich im Datenschutzgesetz für den Privatsektor (Ley de Protección de Datos Personales en Posesión de los Particulares) von 2010 und der entsprechenden Durchführungsverordnung. Geregelt werden die Sammlung, Speicherung und Nutzung der im Rahmen von E-Commerce erhobenen personenbezogenen Daten, die Voraussetzungen und notwendigen Inhalte von Datenschutzerklärungen sowie Cloud-Computing. Zudem sind die 2013 erlassenen Leitlinien für Hinweise zum Datenschutz (Lineamientos del Aviso de Privacidad) zu beachten, die den Einsatz von Cookies und Web Beacons regeln.

Geistiges Eigentum wird durch das Gesetz zum gewerblichen Eigentum (Ley de la Propiedad Industrial) und das Urhebergesetz (Ley del Derecho de Autor) geschützt. Oftmals wird allerdings eine schärfere Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet durch die Behörden gefordert. Im Bereich der Computerkriminalität regelt das Strafgesetzbuch (Código Penal) Straftaten im Internet.

Text: Corinna Päffgen

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