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Zollbericht Namibia Tier- und pflanzengesundheitliche Bestimmungen

Sanitär-epidemiologische-, Veterinär- und Phytosanitärkontrolle

Bei der Einfuhr von Pflanzen und Tieren sind besondere Nachweise rechtzeitig einzuholen.

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Um das Leben und die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen zu schützen, unterliegen ausgewählte Waren gesundheitspolizeilichen sowie pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen. Vor allem bei der Einfuhr von Tieren, Tierprodukten, Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen sind Besonderheiten zu beachten. 

Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen

Einfuhrgenehmigung (Import Permit)

Für die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen wird eine Einfuhrgenehmigung vom Ministry of Agriculture, Water and Land Reform vorausgesetzt. Für Waldprodukte wie zum Beispiel Hölzer wird die Einfuhrgenehmigung dagegen beim Ministry of Environment, Forestry and Tourism angefordert.

Die Einfuhrgenehmigung ist in englischer Sprache zu beantragen. Die Bearbeitungsgebühr für die Einfuhrgenehmigung liegt derzeit bei 100 Namibia-Dollar (N$). Für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine weitere Gebühr in Höhe von 100 N$ zu entrichten. Die Genehmigung muss rechtzeitig beantragt werden. Im Regelfall sollte die Einfuhrgenehmigung mindestens 14 Tage vor dem Zeitpunkt, zu dem sie benötigt wird, beantragt werden.

Die Einfuhrgenehmigung ist rechtzeitig vor Ankunft der Waren im Original bei der Zolleingangsstelle einzureichen.

Pflanzengesundheitszeugnis (Phytosanitary Certificate)

Bei der Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen in Namibia muss ein Pflanzengesundheitszeugnis, ausgestellt durch den zuständigen Pflanzengesundheitsdienst des Exportlandes, vorgelegt werden. Die Anforderungen an das Zertifikat sind international standardisiert und orientieren sich an der IPPC-Vereinbarung (International Plant Protection Convention). Das Pflanzengesundheitszertifikat kann in jeder Sprache ausgestellt werden und ist im Original einzureichen. Eine Übersetzung ins Englische kann erforderlich sein.

Desinfektions- oder Begasungszertifikat (Certificate of Fumigation)

Voraussetzung für den Erhalt einer Genehmigung ist ebenfalls das sogenannte Certificate of Fumigation, welches jeder Sendung mit Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen beizufügen ist. Namibia akzeptiert Zertifikate, die von lizenzierten Anbietern im Ausfuhrland ausgestellt wurden. Das Zertifikat ist in englischer Sprache zu erstellen und stets im Original einzureichen. 

Freigabe der Erzeugnisse

Die Einfuhr wird an der ausgewiesenen Zolleingangsstelle erneut geprüft. Bei erfolgreicher Inspektion stellt die Zollstelle eine Bescheinigung über die Einfuhr und Freigabe der Erzeugnisse aus und genehmigt somit die Einfuhr.

Weitere Informationen zur: Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen

Gesetzesgrundlage: The Plant Quarantine Act 2008

Einfuhr von Tieren und Tierprodukten

Die Einfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen ist nur an bestimmten Eingangszollstellen möglich. Die Behörde legt die Eingangszollstelle fest und vermerkt diese in der Genehmigung.

Einfuhrgenehmigung (Import Permit)

Für die Einfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen wird eine Einfuhrgenehmigung vorausgesetzt, die in englischer Sprache beim Ministry of Agriculture, Water and Land Reform zu beantragen ist. Für die Bearbeitung der Genehmigung fallen derzeit 50 N$ an, wobei für Inspektionen und Quarantäne noch weitere Gebühren anfallen können.

Die Genehmigung muss rechtzeitig beantragt werden. Im Regelfall sollte die Einfuhrgenehmigung nicht später als drei Tage vor dem Zeitpunkt, zu dem sie benötigt wird, beantragt werden. Für Tiere, die einer Quarantänepflicht unterliegen, muss die Genehmigung bereits 30 Tage vor dem Zeitpunkt, zu dem sie benötigt wird, beantragt werden.

Die Einfuhrgenehmigung ist lediglich für die einmalige Einfuhr und den auf der Genehmigung angegebenen Zeitraum gültig.

Da die Einfuhrgenehmigung als Marktzugangsvoraussetzung gilt und für die Zollabwicklung erforderlich ist, muss die Genehmigung der Zollbehörde rechtzeitig vor Ankunft der Ware im Original vorgelegt werden.

Formular: Application for Import Permit for Animal/Animal Prodcuts into Namibia

Veterinärgesundheitszertifikat (Veterinary Health Certificate)

Für die Einfuhr lebender Tiere und Waren tierischen Ursprungs wird zudem ein Veterinärgesundheitszertifikat (Veterinary Health Certificate for Live Animals or a Veterinary Health Certificate for Animal Products) vorausgesetzt, welches von den zuständigen Gesundheitsbehörden im Exportland ausgestellt wird. Es kann dabei in jeder Sprache ausgestellt werden, wobei eine englische Fassung empfohlen wird.

Einfuhrlizenz (Import Licence)

Für die Einfuhr von unter anderem lebenden Tieren sowie gefrorenem und gekühltem Fleisch wird eine Einfuhrlizenz vorausgesetzt, die nicht automatisch erteilt wird. Vielmehr muss der Importeur eine solche Lizenz beim Ministry of Industrialisation and Trade beantragen. Der Antrag ist in englischer Sprache zu stellen. Die Bearbeitungszeit beträgt circa zwei bis vier Tage.

Besondere Schutzmaßnahmen

Beispielsweise können aufgrund von ansteckenden Krankheiten besondere Schutzmaßnahmen gelten. Weitere Informationen hält das World Animal Health Information System (WAHIS) bereit.

Freigabe der Erzeugnisse

Bei Ankunft der Tiere oder der tierischen Erzeugnisse führt die Zollbehörde eine Gesundheitsprüfung durch und überprüft die entsprechenden Begleitdokumente. Erst nach erfolgreicher Prüfung kann eine endgültige Bewilligung und somit Freigabe der Waren eingeholt werden.

Weitere Informationen zur: Einfuhr von Tieren und Tierprodukten

Gesetzesgrundlage: The Animal Health Act, 2011

Einfuhr gefährdeter Arten

Namibia ist Vertragsstaat des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Das Abkommen setzt sich für einen nachhaltigen, internationalen Handel zum Schutz der in den Anhängen gelisteten Tieren und Pflanzen ein. 

Für die Einfuhr von artgeschützten Tieren sowie Pflanzen ist die Einfuhrgenehmigung beim Ministry of Environment, Forestry and Tourism einzuholen und kostet rund 100 N$. Der Antrag ist in englischer Sprache zu stellen. Eine Kopie der Genehmigung ist mindestens fünf Tage vor Ankunft der Einfuhr einzureichen.

Weitere Informationen zur: Einfuhr gefährdeter Arten

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