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Rechtsbericht | Brasilien | Gewerblicher Rechtsschutz

Änderungen im brasilianischen Patentschutz

Brasiliens Oberstes Bundesgericht erklärt Regelung zur Verlängerung der Laufzeit der vom brasilianischen Patentamt erteilten Patente für verfassungswidrig.

Von Jan Sebisch | Bonn

Im Rahmen des Gesetzes über das gewerbliche Eigentum (Gesetz Nr. 9.279) sind Erfindungspatente in Brasilien vom Tag der Einreichung der Anmeldung beim Patentamt (Instituto Nacional de Propriedad Industrial- INPI) 20 Jahre und Gebrauchsmuster 15 Jahre gültig. Um unter anderem der langen Dauer der Beurteilung von Patentierungsregisteranträgen Rechnung zu tragen, hat der brasilianische Gesetzgeber im einzigen Absatz des Artikel 40 des Gesetzes über das gewerbliche Eigentum ursprünglich vorgesehen, dass vom Zeitpunkt der Erteilung durch das INPI, die Laufzeit für Erfindungspatente 10 Jahre und die Laufzeit für Gebrauchsmuster sieben Jahre nicht unterschreiten darf.

Diese gesetzliche Regelung hat das brasilianische Oberste Bundesgericht (Supremo Tribunal Federal) nunmehr mehrheitlich (mit 9 zu 2 Stimmen) für verfassungswidrig erklärt. In Bezug auf die Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Regelung führten die Richter an, dass die Regelung dem vorübergehenden Charakter des Patenschutzes, wie er in der brasilianischen Verfassung (Artikel 5 XXIX) vorgesehen ist, nicht gerecht wird. Nach Ansicht des Obersten Bundesgerichtes führt die Regelung zu einer willkürlichen automatischen Verlängerung der Schutzdauer von Patenten, wodurch der Grundsatz der Rechtssicherheit verletzt wird. Zudem ermöglicht die Regelung nach Auffassung des Gerichts die Existenz von Monopolen, was sich wiederum verbraucherschädigend auswirkt und Markteintrittsbarrieren schafft. Das Gericht kam weiterhin zu dem Schluss, dass die Regelung Brasilien im internationalen Kontext isoliere, da Brasilien als einziges Land die Verlängerung des Patentschutzes wahllos ermögliche.

Die Entscheidung des Obersten Bundesgerichtes hat grundsätzlich keine Rückwirkung. Mithin findet die für verfassungswidrig erklärte Regelung keine Anwendung mehr auf alle bereits beim INPI eingereichten Patentanträge sowie auf alle in der Zukunft beantragten Patente. Rückwirkend (ex tunc) gilt die Entscheidung nur für Patente die Gegenstand von Gerichtsverfahren sind, in denen um die Verfassungsmäßigkeit des einzigen Absatzes von Artikel 40 des brasilianischen Gesetzes über gewerbliches Eigentum gestritten wird sowie alle Patente, die pharmazeutische Produkte und Verfahren sowie medizinische Geräte und Materialien zur Verwendung im Gesundheitswesen umfassen.

Die Entscheidung betrifft sämtliche Industriezweige, insbesondere aber die Pharmaindustrie.

Zum Thema:

GTAI-Länderbericht: Recht kompakt Brasilien

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