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Investitionsrecht in Kolumbien
Ausländische Investitionen sind grundsätzlich in allen Sektoren möglich.
07.07.2021
Von Jan Sebisch, Corinna Päffgen
Rechtsgrundlagen für Auslandsinvestitionen
Rechtsgrundlage für ausländische Investitionen in Kolumbien sind unter anderem die kolumbianische Verfassung, das Devisengesetz (Estatuto Cambiario) sowie das Auslandsinvestitionsgesetz (Estatuto de Inversiones Internacionales). Die kolumbianische Verfassung sichert Ausländern grundsätzlich die gleichen Rechte wie Inländern zu (Art. 100 kol. Verfassung).
Ausländische Investoren können sowohl natürliche und juristische Personen sein. Als Auslandsinvestitionen im Sinne des Art. 3 Auslandsinvestitionsgesetz gelten im Wesentlichen a) ausländische Beteiligungen an kolumbianischen Unternehmen, b) der Erwerb von Rechten oder Anteilen durch Treuhandgesellschaften, c) der Erwerb von Immobilien, d) Beiträge, die durch vertragliche Zusammenarbeit, Konzessionen oder Lizenzen geleistet werden sowie e) Investitionen in Private Equity Fonds. Ausländische Investitionen können dabei durch Kapitaltransfer, Import von materiellen Gütern wie Maschinen und Ausrüstung, Kontribution von immateriellen Wirtschaftsgütern wie Patente oder Marken sowie den Erwerb von Anteilen an Unternehmen und/oder Immobilien erfolgen (Art. 5 Auslandsinvestitionsgesetz).
Ausländische Investitionen sind grundsätzlich in allen Sektoren möglich, ausgenommen sind allerdings Bereiche, die die Staatssicherheit oder die Herstellung und Beseitigung von giftigem, gefährlichem und radioaktivem Abfall betreffen. Weiterhin ist im Bereich des nationalen Fernsehens lediglich eine Beteiligung bis zu 40 Prozent an einem kolumbianischen Unternehmen möglich.
Grundsätzlich bestehen für ausländische Investitionen keine Genehmigungspflichten. Lediglich in bestimmten regulierten Bereichen wie Finanzdienstleistungen oder im Energie- und Bergbausektor ist eine vorherige Genehmigung durch die jeweilige Aufsichtsbehörde erforderlich. Eine Registrierung der Investition hat jedoch bei dem bei der Zentralbank geführten entsprechenden Register zu erfolgen, um als Investor bestimmte Rechte ausüben zu können. Dazu gehören vor allem das Recht zur freien Gewinnverwendung und Kapitalrückführung. Eine Registrierung hat abhängig von der Art der Investition in einer Frist von 6 beziehungsweise 12 Monaten zu erfolgen. Sämtliche Formulare werden dabei auf der Website der Zentralbank zum Download bereitgestellt.
Freie Wirtschaftszonen
Investitionsanreize bieten vor allem die zahlreichen Freizonen des Landes (Zonas Francas Permanentes). In diesen Gebieten können die Unternehmen ihre Projekte ansiedeln, um Waren zu produzieren oder um kommerzielle Aktivitäten unter besonderen Steuer-, Zoll- und internationalen Handelsbestimmungen durchzuführen. Zu den besonders geförderten Bereichen gehören unter anderem das Hotelgewerbe sowie die Entwicklung und Nutzung erneuerbarer Energien.