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Arbeitssicherheit / Arbeitsschutz

Auch dänische Dienstleister müssen ihre Arbeitnehmer vor Gefahren für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz schützen. Dabei geht es nicht nur um physische, sondern auch um psychische Aspekte. Die Themen der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind in Dänemark vor allem im Gesetz zur Arbeitsumgebung (Lov om arbejdsmiljø) in der Bekanntmachung Nr.--Nummer 674 vom 25.5.2020 niedergelegt. Dessen nachfolgenden Änderungsgesetze zählt das dänische Gesetzesportal in der Spalte links neben dem Gesetzestext auf. Das Gesetz ergänzen zahlreiche Rechtsverordnungen (bekendtgørelser).

Die dänische Arbeitsschutz- bzw.--beziehungsweise Gewerbeaufsichtsbehörde (Arbejdstilsynet) kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften im Bereich des Schutzes der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Kontrollen führt Arbejdstilsynet grundsätzlich unangekündigt durch. Hierbei sind ihre Mitarbeiter berechtigt, ohne Gerichtsbeschluss die Geschäftsräume zu betreten (§ 76 Absatz 3 des Gesetzes zur Arbeitsumgebung) und die Herausgabe von relevanten Unterlagen zu verlangen (§ 76 Absatz 5). Sofern erforderlich, kann Arbejdstilsynet die erforderlichen Maßnahmen für die Einhaltung der Regelungen ergreifen: Das reicht von der Erteilung von Auflagen über die Schließung des Betriebes (§§ 77 f.--folgend) bis hin zu Geldbußen (§§ 82 ff.--folgende). Unter Umständen droht auch die Einleitung eines strafrechtlichen Verfahrens.

Arbeitgeber, Führungskräfte und Arbeitnehmer müssen im Bereich des Schutzes der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zusammenarbeiten (§ 5). Je nach Anzahl der Angestellten gelten unterschiedliche Anforderungen für die Organisation des Arbeitsumfeldes (§§ 6 ff.).

Arbeitgeber müssen eine schriftliche Arbeitsplatzbeurteilung im Hinblick auf potentielle Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit (Arbejdspladsvurdering, kurz: APV) ausarbeiten (§ 15a). Weitere Informationen zur Arbeitsplatzbeurteilung bietet die Internetseite von Arbejdstilsynet. Auch muss er sicherstellen, dass Arbeiten entsprechend der Vorschriften zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz durchgeführt werden (§ 38 Absatz 1), Arbeitsplätze entsprechend eingerichet sind (§ 42 Absatz 1), die technischen Hilfsmittel im Einklang mit diesen stehen (§ 45 Absatz 1) und Arbeitnehmer beim Einsatz von gefährlichen Stoffen und Materialien ausreichend vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten geschützt sind (§ 48 Absatz 1). Er muss für eine ausreichende Kontrolle sorgen, dass die getroffenen Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz von seinen Arbeitnehmern respektiert werden (§ 16). Außerdem muss er sie über die bestehenden Gefahren von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten informieren (§ 17).

Arbeitnehmer müssen die vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz einhalten (§ 28 Absatz 1 Gesetz Nr. 1072/2010). Stellt ein Arbeitnehmer fest, dass sie nicht ausreichen, hat er dies der zuständigen Person im Unternehmen melden (§ 28 Absatz 2 Gesetz Nr. 1072/2010).

Auf Baustellen, wo mehrere Arbeitgeber am selben Ort beschäftigt sind, muss der Bauherr (bygherre) Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und der Gesundheit am Arbeitsplatz planen, abgrenzen und koordinieren (§ 37 Absatz 1 Gesetz Nr. 1072/2010). Einzelheiten zu den Pflichten des Arbeitgebers enthält die Rechtsverordnung Nr. 117 vom 5.2.2013 (Bekendtgørelse om bygherrens pligter). Insbesondere muss der Bauherr mindestens einen Sicherheitskoordinator (koordinator) sowohl für die Projektplanungs- als auch für die Ausführungsphase der Bauarbeiten auswählen (§ 4 Rechtsverordnung Nr. 117/2013). Außerdem muss er die Baustelle vor Beginn der Bauarbeiten bei Arbejdstilsynet anmelden (§ 21 Absatz 1 Verordnung 117/2013), wenn

  • die Dauer der Bauarbeiten voraussichtlich länger als 30 Arbeitstage dauern wird und gleichzeitig mindestens 20 Arbeitnehmer beschäftigt sein werden oder
  • vom Arbeitsumfang her mehr alls 500 Manntage veranschlagt werden.

Die dänische Behörde für Arbeitssicherheit bietet auf dieser Internetseite ausführliche weitere Informationen in deutscher Sprache zum Thema Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.


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