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Portal 21 Dänemark

Gerichtskosten und Anwaltsgebühren

Gerichtskosten

Regelungen zu den Kosten vor dänischen Gerichten finden sich vor allem im Kapitel 30 des dänischen Rechtspflegegesetzes (Retsplejeloven) und im Gerichtskostengesetz (Retsafgiftloven). Das Retsplejeloven liegt derzeit in der Gesetzesbekanntmachung Nr.--Nummer 1445 vom 29.9.2020 vor, das Retsafgiftloven in der Gesetzesbekanntmachung Nr. 425 vom 16.3.2021. Die nachfolgenden Änderungsgesetze zählt das dänische Gesetzesportal unter Senere ændringer til forskriften in der Spalte links neben dem Gesetzestext auf.

Die Gerichtskosten (retsafgifter) in Zivilsachen hängen von der Höhe des Streitwertes ab. In jedem Fall ist eine Grundgebühr (grundbeløb) zu zahlen (§ 1 Retsafgiftloven): mindestens 1.500 dkr, es sei denn der Streitwert liegt unter 100.000 dkr, dann beträgt die Gebühr 750 dkr. Übersteigt der Streitwert 100.000 dkr, fällt darüber hinaus eine Verhandlungsgebühr (berammelsesafgift) an, sofern eine mündliche Verhandlung anberaumt oder an deren Stelle ein schriftliches Verfahren durchgführt wird (§ 2 Retsafgiftloven). Für das vereinfachte Mahnverfahren (betalingspåkrav) fällt eine Gebühr von 750 dkr an (§ 12 Retsafgiftloven). Mehr hierzu im Abschnitt Mahnverfahren dieses Länderberichts.

Für die Berechnung der Gerichtskosten gibt es auf der Homepage der dänischen Gerichte (Danmarks Domstole) einen Gerichtskostenrechner.

Über die Frage, welche Partei eines Rechtsstreites in Dänemark die Prozesskosten (sagsomkostninger) zu tragen hat, entscheiden dänische Gerichte im Urteil. In der Regel muss die unterlegene Partei die Prozesskosten zahlen bzw.--beziehungsweise der anderen Seite bis dahin verauslagte Prozesskosten ersetzen (§ 312 Absatz 1 Retsplejeloven). Liegen besondere Gründe vor, kann das Gericht anordnen, dass die unterlegene Partei die Auslagen der Gegenseite nicht oder nur teilweise erstatten muss (§ 312 Absatz 2 Retsplejeloven). Sofern die Parteien teilweise obsiegen und teilweise unterliegen, tragen die Parteien grundsatzlich anteilig die Prozesskosten. Das Gericht kann jedoch auch anordnen, dass keine der Parteien die Prozesskosten der Gegenseite (§ 313 Absatz 1 Retsplejeloven) oder dass eine der Parteien die vollen Prozesskosten der Gegenseite tragen muss (§ 313 Absatz 2 Retsplejeloven).

Die Prozesskosten umfassen nach § 316 Retsplejeloven folgende Posten:

  • Auslagen, die für ein ordnungsgemäßes Verfahren erforderlich waren
  • Anwaltsvergütung in Höhe eines angemessenen Betrages sowie
  • sonstige Auslagen.

Anwaltsgebühren

Honorare (salær) von Rechtsanwälten werden in Dänemark grundsätzlich zwischen Anwalt und Mandant ausgehandelt. Der Rechtsanwalt darf jedoch gemäß § 126 Absatz 2 Retsplejeloven nur ein angemessenes Honorar verlangen. Im Verhaltenskodex der Rechtsanwälte (De Advokatetiske Regler 2011) finden sich weitere Vorschriften zur Vergütung von Anwälten. Der Verhaltenskodex ist auf der Homepage der dänischen Rechtsanwaltskammer (Advokatsamfundet) abrufbar. So darf der Rechtsanwalt bei der Beurteilung, was angemessen ist, folgende Punkte berücksichtigen (Ziffer 16.1. De Advokatetiske Regler 2019):

  • die Art und der Umfang der Arbeit
  • die für den Fall etwaig im Raum stehende Haftung des Anwalts
  • die Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten
  • die vom Rechtsanwalt aufgewandte Zeit.

Der Anwalt darf keiner Vereinbarung zustimmen, wonach er als Vergütung einen Teil des Prozessgewinns erhält (pactum de quota litis) (Ziffer 16.2. De Advokatetiske Regler 2019). Er hat seinen Mandanten über die Anwaltskosten zu informieren (Ziffer 16.3. De Advokatetiske Regler 2019). Darüber hinaus soll er unter Berücksichtung der Wünsche und Anweisungen des Mandanten die Kosten für den Rechtsstreit möglichst gering halten (Ziffer 16.8. De Advokatetiske Regler 2019). Sofern es angebracht ist, soll er auf den Abschluss eines Vergleichs oder auf die außergerichtliche Streitbelegung hinwirken (mehr hierzu im Abschnitt Außergerichtliche Streitbeilegung dieses Länderberichts) (Ziffer 16.9. De Advokatetiske Regler 2019). Bei Streitigkeiten über die Rechtsanwaltsvergütung kann der Mandant beim Disziplinarausschuss der dänischen Rechtsanwaltskammer (Advokatnævnet) Beschwerde einlegen.

Das Gericht spricht zwar im Urteil auch meist die Pflicht der unterlegenen Seite aus, eine bestimmte Pauschale an die andere Partei für deren Rechtsverfolgungskosten zu zahlen. Diese ist jedoch häufig nicht ausreichend, um die Honorarrechnung des dänischen Rechtsanwaltes voll zu begleichen.

Eine ausdrückliche Deckelung der zu erstattenden Anwaltsvergütung durch die unterlegene Partei regelt § 408 Retsplejeloven, wenn der Rechtsstreit nach den Regeln des Bagatellverfahrens (sager om mindre krav) geführt wird (mehr hierzu im Abschnitt Bagatellverfahren dieses Länderberichts):

  • höchstens 1.500 dkr (netto) bei einem Streitwert in Höhe von maximal 5.000 dkr
  • höchstens 2.500 dkr (netto) bei einem Streitwert über 5.000 dkr und bis maximal 10.000 dkr.

Von dieser Regelung darf vor Entstehen des Rechtsstreits nicht vertraglich abgewichen werden.

Weitere Informationen zum Rechtsanwaltsberuf in Dänemark finden sich in den Abschnitten Informationen zur Qualifikation des Dienstleisters und Pflichtversicherung dieses Länderberichts.

Germany Trade & Invest (Stand: 12.7.2021)

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