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Portal 21 Niederlande

Prozesse online führen

...bei einfachen Rechtsstreitigkeiten vor dem Amtsrichter.

Die Niederlande haben im Laufe des Jahres 2014 den Weg dafür geebnet, dass bestimmte Verfahren online geführt werden. Auf eine mündliche Verhandlung wird in der sogenannten eKantonprocedure allerdings nicht verzichtet. Rechtsgrundlage für das Verfahren ist Artikel 96 der niederländischen Zivilprozessordnung (Wetboek van Burgerlijke Rechtsvordering).

Das Onlineverfahren kann bei vergleichsweise einfachen Rechtsstreitigkeiten in den Bereichen „Wohnen, Arbeiten und Einkaufen“ („wonen, werken en winkelen“) zur Anwendung kommen. Diese müssen in die Zuständigkeit des Amtsrichters (kantonrechter), der im Bezirksgericht (rechtbank) in der Sektion Amtsgericht (kanton) arbeitet, fallen. Daraus folgt, dass der Streitwert 25.000 Euro nicht übersteigen darf. Auch dürfen für die Lösung des Rechtsstreits weder eine umfassende Sachverhaltsaufklärung noch die Befragung von Zeugen erforderlich sein. Darüber hinaus müssen sich die Parteien darüber einig sein, dass sie das Verfahren online durchführen wollen.

Ob der Rechtsstreit tatsächlich für das Onlineverfahren geeignet ist, überprüft nach Übermittlung der Klageschrift ein Richter. Deshalb können die Parteien das Verfahren zunächst selbst dann online beginnen, wenn sie sich ob der Geeignetheit des Rechtsstreits für das Verfahren nicht sicher sind.

Da bei Verfahren vor dem Amtsrichter kein Anwaltszwang herrscht (Artikel 79 Absatz 1 Wetboek van Burgerlijke Rechtsvordering), können die Parteien auch das Onlineverfahren ohne anwaltliche Vertretung führen.

Die mündliche Verhandlung findet in ´s-Hertogenbrosch oder Rotterdam statt.

Ein Urteil wird binnen acht Wochen ab Übermittlung der Klageschrift gesprochen. Zu beachten ist, dass gegen das Urteil keine Berufung eingelegt werden kann.

Es fallen dieselben Kosten wie im Rahmen eines normalen Gerichtsverfahrens vor der Sektion Amtsgericht im Bezirksgericht an.

Zum Thema:

Germany Trade & Invest (8.5.2015)

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