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Recht kompakt | Saudi-Arabien | Gewerblicher Rechtsschutz

Gewerblicher Rechtsschutz in Saudi-Arabien

Einen ersten Überblick über den gewerblichen Rechtsschutz in Saudi-Arabien finden Sie hier.

Von Jakob Kemmer, Sherif Rohayem, Niko Sievert, Sven Klaiber

Ein eigenes Amt für die Eintragung von Immaterialgüterrechten gibt es nicht. Patente und Designs sind bei der King Abdulaziz City for Science and Technologie registriert. Markenrechte müssen hingegen beim Handelsministerium im Trademarks Register eingetragen werden. Urheberrechte wiederum fallen in die Zuständigkeit des Kulturministeriums.

Patentrecht

Rechtsgrundlage des saudi-arabischen Patentrechts ist das Königliche Dekret M/27/1425 H (2004). Es trat im Vorfeld des WTO-Beitritts 2005 an Stelle des alten Dekrets (M/38/1409) aus dem Jahr 1989 und regelt neben Patenten auch Halbleitertopographien, Designs und industrielle Modelle. Patente werden auf 20 Jahre erteilt; die Kosten für die Verlängerung des Patents erhöhen sich jedes Jahr auf bis zu 10.000 saudische Riyal, ca. 2.200 Euro. Die Schutzdauer für Designs beträgt - wie die für Modelle - zehn Jahre; die jährlich steigenden Gebühren betragen bis zu 1.500 saudische Riyal, ca. 330 Euro. Verzichtet der Inhaber in den ersten drei Jahren ab Erteilung (beziehungsweise in den ersten vier Jahren ab Antragstellung) auf die Verwertung seiner Erfindung, ohne dass es dafür nachvollziehbare Gründe gibt, so können die Behörden eine Zwangslizenz verhängen.

Daneben ist in Saudi-Arabien auch das GCC-Patent gemäß der GCC Patents of Inventions Regulation of 2001 anwendbar. Eine Registrierung beim GCC-Patent Office in Riyadh bewirkt einen Patentschutz in sämtlichen GCC-Staaten (Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate). Das Abkommen wurde gemäß Königlichem Dekret M/28/2001 umgesetzt.

Markenrecht

Das Markenrecht beruht auf dem Königlichen Dekret M/21/1423 (2002). Die Schutzdauer einer Marke währt zehn Mondjahre (entspricht circa neun Jahre und acht Monate des gregorianischen Sonnenjahres); sie ist jeweils um den gleichen Zeitraum (beliebig oft) verlängerbar. Wird es für die Dauer von fünf Jahren nicht genutzt, kann es entzogen werden. Die Verletzung eines Markenrechts ist mit einer Strafe von bis zu einer Million saudischen Riyal, ca. 220.000 Euro bedroht.

Urheberrecht

Auch das Urheberrecht wurde kurz vor dem WTO-Beitritt 2005 auf eine neue Grundlage gestellt; es ist nun im Königlichen Dekret M/41/1424 H (2003) geregelt. Geschützt sind insbesondere künstlerische Werke (Musik, Schrift, Bild, Ton). Auch Computersoftware ist geschützt. Die Dauer des Schutzes erfasst für natürliche Personen einen Zeitraum von 50 Jahren nach deren Tod und für juristische Personen einen Zeitraum von 50 Jahren ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Veröffentlichung. Für Photographien beträgt die Schutzdauer 25 Jahre und für Radioprogramme 20 Jahre. Die Verletzung eines Urheberrechts ist mit einer Strafe von bis zu 500.000 saudischen Riyal, ca. 110.000 Euro bedroht.

Vertragsstaat internationaler Übereinkommen

Auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes ist das Königreich bislang folgenden internationalen Übereinkommen beigetreten:

  • Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)
  • Pariser Verbandsübereinkunft (PVÜ)
  • Welthandelsorganisation (WTO) und Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS)
  • Berner Übereinkunft
  • Welturheberrechtsabkommen
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