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Recht kompakt | Thailand | Devisenrecht

Devisenrecht in Thailand

Ausländische Devisen sowie die thailändische Währung Baht dürfen unbegrenzt ein- und ausgeführt werden.

Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

Hinsichtlich ausländischer Devisen sind einen Gegenwert von 20.000 US-Dollar übersteigende Beträge zu deklarieren.

Bei der Ausfuhr von Baht müssen Beträge von 50.000 Baht beziehungsweise 500.000 Baht (für Ausfuhr nach Myanmar, Kambodscha, Laos, Malaysia und Vietnam) oder mehr deklariert werden. Eine Anzeige ist nicht notwendig bei der Einfuhr von Baht.

Zum 5. Juni 2017 wurden Bestimmungen des Devisenkontrollgesetzes angepasst, sodass weniger Begleitdokumente für Auslandsüberweisungen erforderlich sind. Diese können auf elektronischem Weg an thailändische Handelsbanken übermittelt werden. Unter anderem ist das bisherige Formular für Devisengeschäfte (Foreign Exchange Transaction Form) nicht mehr erforderlich, eine Gutschriftenanzeige ist ausreichend. Darüber hinaus wird die Einfuhrbescheinigung für importierte Waren nicht mehr für Auslandsüberweisungen benötigt.

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