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Rechtsmeldung | Russland | Niederlassungsrecht

Niederlassungspflicht für ausländische Internetfirmen in Russland

Ab dem 1. Januar 2022 gilt in Russland für ausländische Internetfirmen eine Niederlassungspflicht.

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Am 2. Juli 2021 wurde das Gesetz „Über die Tätigkeit ausländischer Personen im Informations- und Telekommunikationsnetz „Internet“ auf dem Territorium der russischen Föderation“ verabschiedet. 

Ausländische Internetfirmen, deren tägliche Besucherzahlen unter anderem mehr als eine halbe Million betragen, sind verpflichtet, eine Niederlassung auf dem Territorium der Russischen Föderation zu eröffnen. Einige unter die Anwendung des Gesetzes fallenden Internetfirmen sind auf der Internetseite von Roskomnadzor (Роскомнадзор) aufgelistet.

Das Gesetz sieht eine Reihe weiterer Verpflichtungen vor:

  • Bereitstellung eines elektronischen Kontaktformulars zur Kommunikation für die Endnutzer,
  • Einrichtung eines persönlichen Kontos auf der Internetseite von Roskomnadzor,
  • Verwendung von Webanalysediensten zur Messung und Verfolgung des Webseiten-Verkehrs. Eine Übersicht über die Dienste findet man auf der Seite von Roskomnadzor.

Bei Verstößen gegen das Gesetz können Internetfirmen unter anderem mit einem Verbot für Werbung, dem Löschen in Suchmaschinen sowie mit der Sperrung der Internetseite geahndet werden.

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