Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Special Russland

Russland: Rechtliche Grundlagen

Beim E-Commerce in Russland sind die folgenden föderalen Gesetze zu beachten: Nr. 2300-I „Über den Verbraucherschutz“ vom 7.2.92, Nr. 149-FZ „Über Information, Informationstechnologien und Informationsschutz“ vom 27.7.06, Nr. 152-FZ „Über personenbezogene Daten“ vom 27.7.06, Nr. 38-FZ „Über die Werbung“ vom 13.3.06, Nr. 63-FZ „Über die elektronische Signatur“ vom 6.4.11 sowie die Regierungsverordnung Nr. 612 vom 29.9.07 zum „Fernabsatz von Waren“ (jeweils in der Fassung späterer Änderungen).

Gemäß Art. 26.1 Verbraucherschutzgesetz können Verbraucher Fernabsatzverträge innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Ware widerrufen und die Ware zurückgeben. Der Verkäufer muss dann den Kaufpreis binnen zehn Tagen erstatten. Fehlt eine schriftliche Widerrufsbelehrung, ist die Warenrückgabe innerhalb von drei Monaten möglich. Es sind umfassende Informationspflichten vorgesehen, darunter zur Beschaffenheit der Ware, Adresse des Herstellers, Herstellungsort, Garantiefrist, Anleitung zur sicheren Nutzung - jeweils in russischer Sprache.

Für einen grenzüberschreitenden Vertrag ist eine Rechtswahl zugunsten ausländischen Rechts möglich. Unabhängig davon sind zwingende Normen der russischen Rechtsordnung zu Verbraucherschutz, Datenschutz und Werbung zu beachten. Vertragliche Schiedsklauseln mit Verbrauchern werden in der Regel für unwirksam erklärt, mit der Folge, dass Verbraucher auch vor russischen Gerichten an deren Wohnsitz Klagen gegen ausländische Lieferanten erheben können. Zu beachten ist, dass russische Gerichtsurteile in Deutschland und deutsche Urteile in Russland nicht anerkannt und nicht vollstreckt werden können.

Die Erhebung, Speicherung und Nutzung von personengezogenen Daten setzen die Zustimmung der jeweiligen Person voraus. Seit 1.9.15 müssen personenbezogene Daten von russischen Kunden auf einem Server auf dem Gebiet der Russischen Föderation gespeichert werden. Anbieter, die gegen diese Anforderungen verstoßen, riskieren Geldbußen und eine Sperrung der Internetplattform durch die russische Telekombehörde Roskomnadzor.

Seit 1.1.17 wird das Bestimmungslandprinzip bei E-Commerce-Dienstleistungen (Werbung im Internet, Herunterladen von E-books, Musik, Software und PC-Spielen, Cloud-Datenspeicherung etc.) angewendet. Sofern solche Dienstleistungen gegenüber Firmen und Personen in Russland erbracht werden, fällt die russische Umsatzsteuer von 18% an. Ausländische Unternehmen müssen sich bei B2C-Dienstleistungen auf dem Internetportal der russischen Steuerbehörde registrieren. Am 1.7.17 sind Änderungen des Gesetzes 54-FZ „Über die Verwendung von Registrierkassen“ in Kraft getreten. Alle Onlinehändler seither sind verpflichtet, ihren Kunden elektronische Quittungen zu senden und Informationen über die getätigten Verkäufe an den Föderalen Steuerdienst zu übermitteln.

Russland gehört seit dem 1.8.14 zu den Mitgliedstaaten des UN-Übereinkommens über die Nutzung elektronischer Kommunikation beim Abschluss grenzüberschreitender Verträge (seit 1.3.13 in Kraft). Zu beachten ist, dass das Übereinkommen keine Anwendung auf Verträge für persönliche Zwecke (Familie, Haushalt) findet. Elektronische Signaturen werden in Russland bei Abschluss von Verträgen und bei Korrespondenz mit Steuerbehörden, jedoch nicht im Internethandel verwendet.

Der Schutz von Warenzeichen (Marken) und Domainnamen erfolgt gemäß dem Vierten Teil des russischen Zivilgesetzbuches (Art. 1477 ff.).

Text: Dmitry Marenkov

Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.