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Zollbericht Ukraine Produktsicherheit, Normen und Standards, Zertifizierung

Registrierungspflichtige Waren

Für den Vertreib von einigen Waren in der Ukraine sind einige Registrierungspflichten zu beachten.

Von Karin Appel | Bonn

Agrochemikalien und Arzneimittel müssen vor dem Inverkehrbringen in die Ukraine in das nationale Register eingetragen werden. Für Arzneimittel ist das Gesundheitsministerium, für Agrochemikalien das Ministerium für Ökologie und Umweltressourcen zuständig.

Für die Registrierung müssen entsprechende Bescheinigungen des Ausfuhrlandes der Waren vorgelegt werden. Das kann zum Beispiel das Zertifikat eines pharmazeutischen Produktes sein. Für den Vertrieb der Arzneimittel sind eine Aktivitätslizenz und ein Qualitätszertifikat erforderlich. Das Qualitätszertifikat sollte folgende Angaben enthalten:

  • vollständiger Handelsname des Produktes
  • Herstellungsland
  • Nummer der Registrierung
  • therapeutische Stärke
  • pharmazeutisches Formblatt
  • Größe und Art der Verpackung
  • Herstellungsdatum
  • Haltbarkeitsdatum
  • Name und Ort aller an der Herstellung und Qualitätskontrolle beteiligten Werkstätten
  • Nummer des Zertifikats für gute Herstellungspraxis
  • Ergebnisse von Labortests
  • Antrag auf Zertifizierung
  • Name und Position der Führungskraft, die die Produktion geleitet hat
  • Unterschrift und Datum.

Derzeit sind 24 Agrochemikalien von der Registrierungspflicht befreit. Diese Liste findet sich im Anhang des geänderten Gesetzes „Über Pestizide und Agrochemikalien“ vom 2. März 1995 Nr. 86/95-VR, welches zuletzt am 8. Juli 2019 ergänzt wurde.

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