Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Special USA

USA: Zollverfahren

Bei Sendungen aus der EU in Nicht-EU-Länder sind dort grundsätzlich Zölle und Einfuhrumsatzsteuern zu zahlen. Dies erledigt in der Regel das Transportunternehmen. Dieses stellt dem Empfänger dann die Eingangsabgaben in Rechnung und führt sie an die dortige Zollverwaltung ab. Wenn bestimmte Wertgrenzen überschritten werden oder Verbote oder Beschränkungen zu beachten sind, erhält der Empfänger eine Benachrichtigung und muss die Sendung dann bei der zuständigen Zollstelle abholen. 

Die Höhe des anzuwendenden Zollsatzes kann mit Hilfe der Market Access Database der EU-Kommission ermittelt werden. 

Sofern die Sendung in ein Land geht, mit dem die EU ein Freihandelsabkommen unterhält, kann die Sendung auch zollfrei sein. Dies trifft zu wenn bestimmte Wertgrenzen nicht überschritten werden oder die Ware von einem gültigen Präferenznachweis begleitet wird. 

Generell gelten in allen Ländern Kleinbetragsgrenzen, sodass Sendungen, die diesen Wert nicht überschreiten, zollfrei bleiben. Mehr zu den Kleinbetragsgrenzen siehe unten. 

Waren, die im Internet aus dem Ausland bestellt werden, gelangen meist auf dem Postweg oder mit einem Kurierdienst in die USA. 

Postsendungen werden bei Ankunft in den USA einer der für den internationalen Postversand zuständigen Abteilung eines Zollamtes der Zollbehörde „Customs and Border Protection“ (CBP) zur Abfertigung zugestellt. Sie müssen mit einer Zollerklärung (CN22 oder CN23) versehen sein, auf der eine genaue Warenbeschreibung, die Menge der versendeten Produkte, Wert, Gewicht und Ursprungsland angegeben sind. Überdies muss den Waren eine Rechnung beiliegen. 

Hat die Sendung einen Warenwert von unter 2.500 $ und unterliegt keinen Quoten oder anderen Einfuhrbeschränkungen so erstellt im Allgemeinen ein Mitarbeiter der CBP die Einfuhrdokumente, legt die Einfuhrabgaben fest und leitet die Sendung an das zuständige Postamt weiter. Dort kann der Empfänger sie gegen Zahlung abholen. 

Die Abfertigung und Auslieferung von Sendungen mit Kurier- oder Expressdienst übernimmt im Regelfall ein Zollagent im Auftrag des Kurierdienstes. Anschließend werden die Sendungen an die Adresse des Endempfängers ausgeliefert. Dies ist häufig mit höheren Kosten verbunden als der Postversand. Der Kurierdienst berechnet dem Empfänger Transport- und Bearbeitungsgebühren sowie Gebühren für den Zollagenten und die Zollabfertigung. Dazu kommen noch die je nach Lieferbedingungen und Warenwert von der CBP erhobenen Einfuhrabgaben. Auch private Käufer sollten beachten, dass sie diese Kosten unter Umständen selbst tragen müssen und dass Einfuhrbeschränkungen und -verbote zu berücksichtigen sind. 

Gewerbliche Sendungen mit einem Warenwert von unter 800 $ sind im Regelfall zollfrei und werden ohne weitere Einfuhrdokumente freigegeben (informal). Sendungen mit einem Wert von mehr als 2.500 $ und alle Textilsendungen unterliegen einem komplexen Einfuhrverfahren (formal entry), im Allgemeinen mit Einschaltung eines Zollagenten. 

Unter anderem ist die Einfuhr von Filmen mit obszönen oder unmoralischen Inhalten, Klappmessern und gefälschten Münzen verboten. Alkoholhaltige Waren dürfen nicht in Postpaketen versendet werden. Zahlreiche Produkte wie beispielsweise Nahrungsmittel und Arzneimittel unterliegen Registrierungs- und Zulassungsvorschriften. 

Unternehmen, die Waren über Onlineplattformen in den USA anbieten, fallen unter Umständen in den Anwendungsbereich der „Sales and Use Tax“ in den jeweiligen US-Bundesstaaten.

 

Text: Klaus Möbius, Susanne Scholl

Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.