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Wirtschaftsumfeld | Madagaskar | Investitionsförderung
Madagaskars Regierung hat kein Geld für umfangreiche finanzielle Fördermaßnahmen, dafür aber diverse investorenfreundliche Gesetze verabschiedet.
25.11.2020
Von Carsten Ehlers | Nairobi
Vonseiten der madagassischen Regierung sind aufgrund fehlenden Geldes keine finanziellen Zuschüsse bei Investitionen möglich. Daher setzt sie auf investorenfreundliche Rahmenbedingungen sowie Steuererlässe in bestimmten Geschäftsfeldern. Die neue Regierung unter Präsident Andry Rajoelina ist derzeit dabei, ein neues Investitionsgesetz auszuarbeiten.
In Madagaskars Investitionsgesetz aus dem Jahr 2007 wird unter anderem die Gleichbehandlung ausländischer und lokaler Investitionen garantiert. Eine Local-Content-Gesetzgebung gibt es nicht. Ausländer können 100 Prozent der Anteile an einer Investition in Madagaskar halten. Nur im Telekommunikationsbereich gilt eine Obergrenze von 66 Prozent. Im noch nicht verabschiedeten neuen Bergbaugesetz wird ein staatlicher Mindestanteil von 20 Prozent in Erwägung gezogen.
Prioritär werden von der Regierung Investitionen im Energiesektor (Bau von Kraftwerken und Netzen), im Transportbereich (Bau und Instandsetzung von Straßen, Hafenanlagen, Flughäfen) und im Bereich der Wasserversorgung angesehen. Hier sollen vermehrt private Akteure im Rahmen von Public-private-Partnerships (PPP) aktiv werden. Die entsprechende Gesetzesgrundlage dafür wurde im Jahr 2015 verabschiedet.
Auch in Madagaskar können Unternehmen in den Genuss der international üblichen Export-Processing-Zone (EPZ) Vergünstigungen gelangen. Den EPZ-Status erlangen unter anderem Unternehmen, die in Madagaskar für den Export produzieren sowie Dienstleister für EPZ-Unternehmen. Zu den Vergünstigungen zählen Erlasse von Steuern und Zöllen für Im- und Exporte sowie ein freier Zugang zu Devisen. Vergeben wurde der EPZ-Status bislang vor allem in der Textilindustrie aber auch für Unternehmen in den Bereichen Agro-Processing, Verpackungen und IKT. Der EPZ-Status sollte vom Economic Development Board of Madagascar (EDBM) binnen einer Frist von 20 Tagen vergeben werden.
Im Normalfall können lokale Investoren Devisen ohne Restriktionen und ohne Autorisierung einer Behörde ausführen. Devisenknappheit kann jedoch vorkommen, wie zuletzt im Jahr 2015, und zu Verzögerungen von Devisentransfers führen. Ein bestimmter Anteil aus Devisenerlösen aus Exportgeschäften muss in den Interbankenmarkt Madagaskars eingezahlt werden. Der Wechselkurs der madagassischen Währung Ariary fluktuiert frei zu anderen Währungen, wobei sich die Zentralbank Interventionen vorbehält. Im zweiten Halbjahr 2020 verlor der Ariary fast 10 Prozent an Wert im Vergleich zum Euro.
Im Investitionsgesetz gibt es eine Schutzklausel gegen Verstaatlichung und Enteignung. Einzige Ausnahme ist, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Derartige Fälle bedürfen jedoch der offiziellen Verkündigung durch die Regierung. Sie können auftreten bei wichtigen Infrastruktureinrichtungen, bei Mineralienressourcen oder militärischen Einrichtungen. Seit dem Jahr 2010 sind keine Fälle bekannt, in denen eine Enteignung oder Verstaatlichung nach diesem Muster versucht wurde.
Erste Anlaufstelle für ausländische Investoren ist das Economic Development Board of Madagascar (EDBM). Die staatliche Stelle wurde als One-Stop-Shop für Unternehmensgründungen geschaffen und soll administrative Prozesse vereinfachen und beschleunigen. Dies scheint ihr in gewissem Rahmen auch gelungen zu sein. Darüber hinaus beschäftigt EDBM Sektorexperten, die bereits im Vorfeld einer Investition beraten können.
Interessant sind mitunter auch Fördermaßnahmen seitens der ausländischen Geber. Diese stellen die Förderung des Privatsektors bei ihren Aktivitäten seit einigen Jahren verstärkt in den Mittelpunkt. Verschiedene sogenannte Entwicklungsbanken mit dem Auftrag, private Investitionen zu fördern, sind in Madagaskar aktiv. Darunter auch die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG), die zur Weltbank gehörende International Finance Corporation (IFC) oder die französische Proparco. Die DEG ist in Madagaskar nicht mit einem eigenen Büro vertreten, betreut das Land aber von seiner Niederlassung in Johannesburg aus.
Der Gesamtumfang der von den Entwicklungsbanken zur Verfügung gestellten Finanzierungen wurde in den vergangenen Jahren deutlich erhöht und dürfte weiter steigen. Gefördert werden Investitionen, wenn diese in besonderem Maße auch der Entwicklung des Landes dienen (unter anderem Bereitstellung von Infrastruktur und Schaffung vieler Arbeitsplätze). Dabei können die Anforderungen vonseiten der Banken variieren. Die DEG beteiligt sich beispielsweise in einigen afrikanischen Ländern an Investitionen im Bereich der Nahrungsmittelproduktion, Bergbau und IKT.
Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.
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