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Zollbericht Ukraine Zolltarif, Einfuhrzoll

Zölle und Einfuhrabgaben

In der Regel ist an die Wareneinfuhr die Erhebung von Zöllen und Einfuhrabgaben geknüpft.

Von Karin Appel | Bonn

Zolltarif

Der Zolltarif der Ukraine ist nach dem Harmonisierten System der Weltzollorganisation aufgebaut. Die ersten sechs Stellen jeder einer bestimmten Ware zugeordneten Warennummer sind weltweit identisch.

Da die Zolltarifnummern des ukrainischen Zolltarifs jedoch 10-stellig sind, ist bei der Vergleichbarkeit Vorsicht geboten. Die siebte, achte, neunte und zehnte Stelle eines digitalen Codes wird für detaillierte Waren- und Dienstleistungen verwendet. Maßgeblich für die Eintarifierung in den ukrainischen Zolltarif sind neben der Warennummer auch die Warenbeschreibung und die Anmerkungen zum Zolltarif.

Die Einfuhr der meisten Waren mit Ursprung in der EU ist seit dem Inkrafttreten des Freihandelsabkommens zwischen der EU und der Ukraine zollfrei.

Die gültigen Zollsätze lassen sich auf der Seite des ukrainischen Parlaments ermitteln.

Um eine Zollfreiheit in Anspruch nehmen zu können, muss die Ursprungseigenschaft der jeweiligen Ware bei der Einfuhr nachgewiesen sein. Dies geschieht entweder durch die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder durch eine vom Ausführer auf einem Handelspapier abgegebene Ursprungserklärung. Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 wird auf Antrag vom deutschen Zoll ausgestellt.

Auf dem Handelspapier, meistens auf der Rechnung, kann nur ein ermächtigter Ausführer für Waren in unbegrenzter Menge die Ursprungserklärung ausfertigen. Bei Warensendungen, die Ursprungserzeugnisse bis zu einem Warenwert von 6.000 Euro enthalten, kann jeder Ausführer die Ursprungserklärung ausfertigen. Die Erklärung muss maschinenschriftlich auf der Rechnung erfolgen und eigenhändig vom Ausführer unterzeichnet werden.

Die Erklärung muss in folgender Weise verfasst sein: „Der Ausführer (Ermächtigter Ausführer; Bewilligungs-Nr. … ( 1 )) der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anderes angegeben, präferenzbegünstigte … ( 2 ) Ursprungswaren sind.“ Eine abweichende, eigenmächtige Textfassung ist nicht zulässig. Die Bestimmung der Ursprungseigenschaft erfolgt nach den Vorgaben des Protokolls I im Anhang des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine.

Waren des Kapitels 21 Artikel 130 – 139 des Ukrainischen Zollkodexes können zeitlich begrenzt zollfrei eingeführt werden. Diese Waren sind für bestimmte Projekte, wie beispielsweise für den heimischen Landwirtschaftsmaschinenbau bestimmt. Bei einigen Projekten besteht neben der zeitlichen Begrenzung der zollfreien Einfuhr noch die Voraussetzung, dass es keine vergleichbaren Erzeugnisse in der Ukraine gibt.

Der Zoll wird anhand des Zollwerts der Ware ermittelt. Dies ist in der Regel der vertraglich vereinbarte Kaufpreis inklusive der Kosten der Verpackung und des Transports bis zur Zollstelle an der ukrainischen Grenze. Aber auch Lizenzgebühren, die der Käufer zu zahlen hat, Versicherungskosten und ähnliche Bestandteile des vertraglich vereinbarten Preises, die der Käufer zu tragen hat, werden mit einbezogen.

Der Zollanmelder hat den Zollwert der Ware bei der Anmeldung anzugeben und zu belegen.

Zollabfertigungsgebühren

Die Zollabfertigung in der Ukraine ist während der Öffnungszeiten der Zolldienststellen und bei diesen kostenfrei. Die Anmeldung außerhalb der Öffnungszeiten sowie außerhalb des Sitzes der jeweiligen Zolldienststelle, beispielsweise in einem Zolllager, ist hingegen kostenpflichtig.

Einfuhrumsatzsteuer

Der reguläre Einfuhrumsatzsteuersatz beträgt in der Ukraine 20 Prozent.

Zu einem vergünstigten Steuersatz von sieben Prozent ist die Einfuhr von bestimmten Arzneimitteln, die zur Herstellung und Verwendung in der Ukraine zugelassen und in das staatliche Arzneimittelregister eingetragen sind, möglich. Einige Arzneimittel und Medizinprodukte können einfuhrumsatzsteuerfrei eingeführt werden, wenn hierzu Verträge mit Organisationen geschlossen werden, die den Einkauf von Arzneimitteln und Medizinprodukten im Rahmen von Vergabeverträgen im Gesundheitswesen erfüllen.

Einige Waren, wie beispielsweise solche, die für Menschen mit Behinderungen zur Überwindung oder Linderung ihrer Behinderung bestimmt sind, sind einfuhrumsatzsteuerbefreit. Aber auch Lieferungen der internationalen humanitären und technischen Hilfe sind einfuhrumsatzsteuerfrei.

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