Zollbericht Iran Einfuhrverbote und Beschränkungen
Einfuhrverbote und Beschränkungen
Zu beachten sind das Verbot der Einfuhr bestimmter Waren bzw. entsprechende Beschränkungen.
26.05.2021
Einfuhrverbote
Nach dem Zolltarifgesetz besteht ein absolutes Einfuhrverbot für Waren, deren Inverkehrbringen nach islamischem Recht verboten ist wie z.B. alkoholische Getränke und Schweinefleischerzeugnisse. Ein bedingtes Einfuhrverbot gilt für Waffen und Munition aller Art, Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen sowie Sendeanlagen und deren Teile. Für diese Waren sind jeweils die Genehmigungen der zuständigen iranischen Ministerien erforderlich.
Einfuhrbeschränkungen
Handelspolitische Maßnahmen
Seit Juni 2018 erteilt das zuständige iranische Ministerium für Industrie, Bergbau und Handel (MIMT) grundsätzlich nur noch Importgenehmigungen für lebensnotwendige Güter, die nicht im Iran hergestellt werden sowie für Rohstoffe und Ausrüstungen zur Verwendung in der industriellen Produktion. Die aktuelle Liste der Waren, für die vorübergehend keine Einfuhrgenehmigungen erteilt werden, umfasst zur Zeit ca. 2500 Tariflinien. Zu dem Warenkreis zählen unter anderem bestimmte Nahrungsmittel, Lederwaren, Kleidung und Bekleidungszubehör, Schuhe, Keramikgeschirr, Haushaltsglaswaren, Schmuckerzeugnisse, Elektro-Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik sowie bestimmte Personenkraftwagen.
Normen und technische Vorschriften
Für eine Vielzahl von Industriewaren und Nahrungsmitteln sind die verbindlichen technischen Vorschriften und Normen der iranischen Normenbehörde „Iranian National Standards Organization - INSO“ (vormals ISIRI) einzuhalten. Für entsprechende Importwaren ist ein Konformitätsbewertungsverfahren bei einer der von INSO akkreditierten Prüfstellen im Exportland vorgeschrieben. Bei Nichtvorlage eines Konformitätszertifikats („Certificate of Conformity - COC“) werden grundsätzlich keine Einfuhrlizenzen vom MIMT erteilt. Die zur Zeit gültige Importwarenliste der INSO umfasst 413 Warenkategorien, u.a. Kraftfahrzeuge und Teile, Landmaschinen, Elektrohaushaltsgeräte, bestimmte Messgeräte sowie bestimmte Möbel.
Darüber hinaus ist nach einem Erlass der iranischen Zentralbank („Central Bank of Iran – CBI“) für grundsätzlich sämtliche Importe mit einem Wert von mehr als 20.000 USD ein Inspektionszertifikat („Inspection Certificate“) erforderlich, das von einem von der CBI anerkannten Inspektionsunternehmen im Exportland ausgestellt wird. Im Rahmen der Inspektion werden Qualität und Menge sowie die Verpackung geprüft. Der Name des Inspektionsunternehmens ist grundsätzlich in der Pro-forma-Rechung des Exporteurs und/oder im Akkreditiv zu benennen.
Sonstige Einfuhrbeschränkungen
Gebrauchtmaschinen für Industriebetriebe können mit einer Bewilligung des für die Branche des Betriebs zuständigen Ministeriums eingeführt werden.
Für die Einfuhr von Nahrungsmitteln sowie Hygiene- und Kosmetikartikeln ist eine gesonderte Lizenz des Gesundheitsministeriums erforderlich. Importe von Apparaten für die Kommunikation (HS-Code 85.17) sind vorab vom Ministerium für Telekommunikation und IT zu genehmigen.
Kraftfahrzeuge und Elektro-Haushaltsgeräte dürfen grundsätzlich nur von beim Handels- und Industrieministerium (MIMT) registrierten offiziellen iranischen Repräsentanzen der Hersteller importiert werden, die einen entsprechenden Kundendienst gewährleisten.
Für die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenteilen ist ein Pflanzengesundheitszeugnis (Phytosanitary Certificate) erforderlich. Der Iran akzeptiert den ISPM 15 Standard mit entsprechender Kennzeichnung für Verpackungsholz.