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Zollmeldung EAWU Einfuhrverbote und Beschränkungen

Technische Vorschriften für brennbares Erdgas treten in Kraft

Die neuen Vorschriften legen die Regeln für den Gasverkehr in der Eurasischen Wirtschaftsunion fest und sind am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. 

Von Karin Appel | Bonn

Die im September 2018 von der Eurasischen Wirtschaftskommission verabschiedete technische Regulierung „Über die Sicherheit von brennbarem Erdgas aufbereitet für den Transport und (oder) die Verwendung“ trat am 1. Januar 2022 in Kraft. Sie regelt unter anderem, dass jeder Gascharge ab sofort ein Qualitätspass mit klar definierter Liste von Informationen beigefügt werden muss. Diese Liste muss folgendes enthalten:

  • Informationen zum Hersteller,
  • Standard- und Istwerte von Gasindikatoren,
  • Labor-Testergebnisse,
  • Zeichen für die Produktzirkulation auf dem EAWU-Markt. 

Außerdem stellen die neuen technischen Regelwerke einheitliche Anforderungen an die Anwendung und Umsetzung von Sicherheitsindikatoren für folgende Gasarten fest:

  • vorbereitet für den Transport durch Hauptgaspipelines;
  • für gewerbliche und Haushaltszwecke;
  • komprimiert und aufbereitet zur Verwendung als Kraftstoff für Verbrennungsmotoren;
  • nach spezieller Aufbereitung verflüssigt und als Brennstoff verwendet.

Die Anforderungen betreffen unter anderem den Gehalt an Schwefelwasserstoff, Sauerstoff, Kohlendioxid, Mercaptan, Gesamtschwefel sowie mechanische Verunreinigungen.

Die Konformität mit den Anforderungen der neuen Regulierung erfolgt in Form einer Erklärung und wird durch die Verwendung von Normen sichergestellt, die in der Normenliste für Forschungsprüfmethoden enthalten sind.


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