Malaysia verschiebt Erhöhung des Mindestlohns bei Kleinbetrieben
Für Unternehmen mit weniger als fünf Angestellten findet der höhere Mindestlohn nicht wie ursprünglich vorgesehen ab Januar 2023 Anwendung.
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Für Unternehmen mit weniger als fünf Angestellten findet der höhere Mindestlohn nicht wie ursprünglich vorgesehen ab Januar 2023 Anwendung.
Ende September 2019 hat Malaysia als 106. Staat seine Beitrittserklärung zum "Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken" (PMMA) eingereicht.
Im Juli 2019 hat Malaysia Änderungen des Gesetzes über die Dienstleistungssteuer (service tax) verabschiedet.
Die im Jahr 2022 verabschiedeten Anpassungen im Arbeitsgesetz Malaysias werden erst ab 1. Januar 2023 gelten – vier Monate später als ursprünglich vorgesehen.
Im malaysischen Arbeitsrecht erfolgen verschiedene Änderungen, unter anderem bei der Höchstarbeitszeit pro Woche und der Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitenden.
Für Betriebe mit mindestens fünf Beschäftigten gilt seit 1. Mai 2022 in Malaysia ein höherer Mindestlohn. Auch kleinere Unternehmen müssen die Erhöhung ab dem Jahr 2023 beachten.
Der vom malaysischen Finanzministerium vorgestellte Haushaltsentwurf für das Jahr 2022 enthält auch potentielle Anpassungen im Steuerrecht.