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Rechtsmeldung | Malaysia | Arbeitsrecht

Mindestlohn in Malaysia steigt

Für Betriebe mit mindestens fünf Beschäftigten gilt seit 1. Mai 2022 in Malaysia ein höherer Mindestlohn. Auch kleinere Unternehmen müssen die Erhöhung ab dem Jahr 2023 beachten.

Von Julia Merle | Bonn

Der Mindestlohn liegt nun bei 1.500,00 Malaysische Ringgit (RM) (ca. 317 Euro) monatlich beziehungsweise bei einem Stundenlohn von 7,21 RM (ca. 1,50 Euro).

Ab dem 1. Januar 2023 werden die höheren Sätze auch auf Betriebe mit weniger als fünf Angestellten Anwendung finden. Für diese gilt übergangsweise noch bis 31. Dezember 2022 der bisherige monatliche Mindestlohn von 1.200,00 RM in den Stadt- und Gemeinderatsgebieten (City Council und Municipal Council) oder 1.100,00 RM in anderen Gegenden.

Die vorherige "Minimum Wages Order" aus dem Jahr 2020 wurde aufgehoben.

Zum Thema:

  • "Perintah Gaji Minimum 2022" (Minimum Wages Order 2022) vom 27. April 2022 (Malaysisch/Englisch)
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