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Rechtsbericht | Malaysia | Markenrecht

Beitritt Malaysias zum Madrider Markenprotokoll und Rechtsreform

Ende September 2019 hat Malaysia als 106. Staat seine Beitrittserklärung zum "Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken" (PMMA) eingereicht.

Von Julia Merle | Bonn

Hinweis: Der Rechtsbericht wurde erstmals am 22. Oktober 2019 veröffentlicht und zuletzt inhaltlich überprüft und - soweit dies erforderlich war - aktualisiert im November 2022. Der TMA 2019 (Englisch) sowie die Trademarks Regulations 2019 sind am 27. Dezember 2019 in Kraft getreten. Letztere wurden mit den "Trademarks (Amendment) Regulations 2022" vom 18. März 2022 angepasst.


Nach dem PMMA kann man mit nur einer Anmeldung eine Marke international registrieren lassen (sogenannte IR-Marke), die dann – erfolgt keine Schutzverweigerung durch nationale Patentämter – automatisch in allen Mitgliedstaaten geschützt ist. Bislang muss jeder Markeninhaber, der seine Marke in Malaysia schützen lassen möchte, diese auch in Malaysia anmelden und jeder Markeninhaber aus Malaysia hat seine Marke ebenso einzeln in dem jeweiligen Land, in dem er Schutz begehrt, als nationale Marke anzumelden.

Am 27. Dezember 2019 tritt das PMMA für Malaysia in Kraft. Dann ist Malaysia auch Mitglied im Madrider Verband (Madrid Union). Malaysia ist kein Vertragsstaat des Madrider Markenabkommens.

Das neue Markengesetz wurde im Juli 2019 vom Parlament verabschiedet ("Trademarks Bill 2019"). Der "Trademarks Act 2019" (TMA 2019) wird den "Trade Marks Act (Act 175)" aus dem Jahr 1976 ersetzen.

Nach der neuen Definition in Art. 3 Abs. 1 TMA 2019 ist unter einer Marke jedes Zeichen zu verstehen, das grafisch darstellbar und geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Diese Zeichen können nun gemäß Art. 2 TMA 2019 neben Buchstaben und Wörtern unter anderem die Form von Waren oder ihrer Verpackung, Hologramme, Farben, Gerüche, Klänge oder Bewegungsabläufe sein.

Auch Kollektivmarken können künftig geschützt werden (Art. 72 TMA 2019).

Zu Änderungen der "Trademarks Regulations" liegt ein Konsultationspapier des malaysischen Patentamts, der Intellectual Property Corporation of Malaysia (MyIPO), vor.

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